18 jähriger will ausziehen.....

Hallo, mein 18 jähriger Sohn will demnächst mit seiner Freundin zusammen ziehen. Er ist im zweiten Lehrjahr. Ich bin geschieden, er bekommt Unterhalt von seinem Vater, sein Lehrlingsgehalt und ich gebe ihm dann sein Kindergeld. Weiss hier jemand, was ihm noch zusteht? Muss ich auch Unterhalt für ihn zahlen? Und wenn ja, wie wird das berechnet? Nächste Woche will ich mich beim Jugendamt informieren, aber vielleicht kennt sich hier auch jemand aus? Danke und LG :-)

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Hallo,

NEIN du musst keinen Unterhalt zahlen.

Mein Sohn wollte unbedingt mit 19 Jahren in eine WG ziehen.
Ich bot ihn natürlich weiterhin Sachunterhalt (Essen, Wohnung zuhause, etc.) an.
Er schlug dies aus. Also muss er als Volljähriger auch sehen wie er finanziell über die Runden kommt.

Mein Sohn bezieht Bafög (studiert) und bekommt von mir natürlich sein Kindergeld überwiesen. Wenn dies nicht reicht --> muss er nebenher, wie viele andere auch arbeiten, oder wie in deinem Falle, einen 2.Job (Kellnern oder so) annehmen.

Alles Gute!

P.S .. ich finde es grundsätzlich sehr gut den geliebten Nachwuchs nicht alles in Hintern blasen zu müssen.. siehe da, schon lernen Sie direkt was dazu - nämlich das das Leben nicht nur aus "nehmen" besteht!

FG#winke

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sehe ich genauso! völlig unabhängig von den finanziellen möglichkeiten der eltern!

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Und wenn Du dann mal Pflege brauchst wird dein Sohn vielleicht auch sagen, warum soll ich meinen Eltern alles in den Hintern blasen und fuer ein gutes Pflegeheim zahlen .... alles Gute damit.

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Hallo,
ja, Du musst auch Unterhalt für Ihn zahlen (machst Du ja jetzt auch schon, nur halt als Sachunterhalt) wenn er mit dem Lehrlingsgehalt über einem bestimmten Satz liegt. Das nennt sich dann Barunterhalt und berechnet wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Gehst Du nicht arbeiten, dann wird Dir ein fiktives Einkommen angerechnet. Ansonsten musst Du Deine Einnahmen offenlegen und dann wird der Unterhalt zwischen Dir und Deinem Mann aufgeteilt...

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Ah ok, vielen Dank :-)

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Er soll mal schauen, ob er Ausbildungsbeihilfe bekommt.

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Ich denke, je nach Lehrlingsgehalthöhe hat er keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Je nach dem, was Mutter und Vater verdienen, wird ein eventueller Anspruch gequotet. Gibt es noch bedarf und Eltern können nicht leisten, dann gibt es auf Antrag Ausbildungsbeihilfe. Das Jugendamt kann hier beraten.

Gruß

Manavgat

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Prinzipiell sind ab dem 18. Lebensjahr des Kindes beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Wie genau das in eurem Fall ist, kann ich dir nicht sagen.

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Hallo,

wenn es seine erste Ausbildung ist, kann er beim Arbeitsamt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Das muss auch nicht zurückgezahlt werden.
Ich hab damals sogar mehr bekommen, als ich gedacht hätte. :-)