Wann mit 14-15 zu Hause sein?

Hallo,

meine kleine Schwester ist 14, wird im August 15.
Jedes Wochenende ist das selbe Problem. Sie will weg und am besten bis 0 Uhr oder auch länger weg sein. Man darf glaub ich unter 16 nur bis 22 Uhr weg, aber hier sind die meisten bis in die puppen weg auch unter 16. Sie darf nicht so lang und fasst das so auf, als ob meine Eltern ihr Böses wollten.
Also darf man jetzt wohl doch länger weg unter 16? Auch ohne Aufsichtspersonen? Oder sind die Eltern derer, die länger weg dürfen nur genervt und geben nach?

Würd mich interessieren, was ihr für Erfahrungen habt. Gruß Andrea

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Mit 14 hat sie laut Jugendschutzgesetz um 22 Uhr zu hause zu sein. ab 16 darf sie bis 00 Uhr.. das wars ab 18 dann solange sie will

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Hi!

Sorry, aber das stimmt so nicht. Im Jugendschutzgesetz wird keinesfalls geregelt, wann Jugendliche zuhause zu sein haben, sondern nur, wie lange sie sich in Gaststätten und bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten dürfen.

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Hier ein Auszug:

1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

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Für die Zeiten des Nachhausekommens sind nach wie vor die Eltern zuständig.


Gruß

samonira

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Ich musste mit 14 um 21Uhr zu Hause sein............aber die Zeiten ändern sich#augen
Bis 0.00Uhr wegbleiben find ich schon hart. Sie muss ja laut Gesetz um 22Uhr zu Hause sein.........

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Wie es laut Jugendschutzgesetz ist, weißt Du ja nun. Allerdings wird es nicht in jeder Familie auch so streng gehandhabt, das ist auch meine Erfahrung.

Also bei uns war es z.B. auch ein Unterschied, ob unser Sohn privat bei Freunden war oder auf offiziellen Festen. Mit 14 war er noch nicht so unterwegs, Jungs sind halt Spätzünder ;-).

Naja und später dann, durfte er auch schon mal länger, allerdings unter 16 garantiert nicht länger als Mitternacht und dann war auch immer die Abholung durch irgendwelche Eltern vorher geregelt und sichergestellt. Na und je näher er dann auf die 18 zuging, hat sich das immer weiter gelockert.

Heut ist er 19, wird 20 und kommt und geht wann er will - ich will immer nur wissen, ob er noch nach Hause kommt oder eine sms haben, wenn er halt spontan woanders übernachtet.

Ich habe aber auch beobachtet, dass viele Eltern da irgendwie gar nicht drauf achten. #gruebel

lichtchen #aha

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Meine volle Zustimmung, smile!

Aber einfach so unter der Woche geht gar Nichts. da ist um 19.30 Schluss mit 14.

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Ups - selbstverständlich sprach ich nur vom Wochenende!!!

In der Woche wenn Schule war ging auch über 18 außerhäusige Action nur bis 10 oder halb elf... Ausnahmen gab es aber nur wenn es mit Papa zum Fußball ging ;-).

Das war aber irgendwie ungeschriebenes Gesetz quasi ;-)

lichtchen #aha

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Ich weiß nur das ich mit 14/15 auch so lange weg war wie ich Lust hatte...
Meine Eltern haben das nich so eng gesehen...

lg Vicky

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bei uns in der stadt gibt es regelmäßig eine speziell genehmigte disco für jugendliche ab 14. das jugendamt hat eine sondergenehmigung bis zwei uhr herausgegeben. so dass auch die jüngeren mal lange feiern dürfen.
meine schwester ist jetzt auch gerade 15 und darf auch dorthin. allerdings nur unter der maßgabe, dass sie sich an das alkoholverbot hält (logisch) und sie sich von einem elternteil abholen lässt.
das klappt soweit ganz gut, weil es sowieso nur alle paar monate mal vorkommt und sie sich auch sehr verantwortungsbewusst verhält.
ich selbst war ab 13 oft bis nach mitternacht unterwegs. ohne aufsichtsperson. verbotenerweise. ich dachte auch immer dass mein alter niemandem auffallen würde, weil ich ja erwachsen aussehe und so. aber irgendwann ist es dann doch passiert. es gab eine razzia vom jugendamt. und das war erstens peinlich und zweitens unangenehm, weil ich zur polizei geschickt wurde und dann von meinen eltern abgeholt werden musste. ausserdem haben meine eltern ärger bekommen. (was genau weiss ich allerdings nicht)
wenn sie sich zu benehmen weiss und der heimweg gesichert ist (nicht, der freund einer freundin fährt mich dann) ist wohl mitternacht ausnahmsweise mal zu genehmigen.
wenn sie allerdings wirklich will, dann wird sie sich alles mögliche einfallen lassen und auch trotz verbot ausgehen.. sie "schläft dann bei einer freundin".. und dann wissen die eltern nicht mal wo das mädel sich aufhält.. da ist es dann doch besser, wenn man die augen zumacht, so tut als würde man es nicht mitbekommen und trotzdem wachsam bleiben..
aber solange sie ge- und verbote akzeptiert, sollte man diese auch einsetzen um das einzuschränken.

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hallo

Durch familiäre Probleme bin ich sehr früh von Zuhause weg. Also ausgezogen. Wohnte dann im Betreuten Wohnen vom Jugendamt.

Das war eine Gruppe ( zwischen 2 - 5 Mädels ) die nur unter Tage beaufsichtigt wurden. Wir durften ab 16 bis 22 Uhr unter der Woche weg und am Wochenende bis 24 Uhr. Das hat auch gereicht. Wir durften auch ausserhalb schlafen. Aber nur wenn geklärt war ( mit der Mutter oder Vater bei der Person bei der wir wir geschlafen haben ). So würd ich das auch machen mit der Schwester.

Dann halt bis 21 Uhr unter der Woche und am Wochenende bis 23 Uhr. Ohne Debatten.

Ich meine sie ist ja auch erst 14 und wird auch erst 15. Sie ist ja noch keine 16 oder 17.

LG

J.

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Wir hatten bei uns keinen Jugendtreff oder Ähnliches. Wir waren mit ca. 12 Jahren in der Dorfkneipe, die machte um 17:00 Uhr auf. Hört sich jetzt vielleicht schlimm an, heißt aber nicht, dass wir uns da besoffen haben. Und da ich manchmal bei einer Freundin übernachtet habe, waren wir dort auch manchmal bis 22:00 Uhr oder bis 0:00 Uhr dort. Klar hätte es Probleme gegeben, wenn die Polizei gekommen wäre, aber wie gesagt, wir haben nichts getrunken. Als ich dann 14 war, musste ich um 22:00 Uhr nach Hause und ab und an gabs mal ne Verlängerung. Hab dann aber meinen jetzigen Mann kennen gelernt, er 10 Jahre älter ist als ich, und von da an, durfte ich eigentlich so lange weg bleiben, wie ich/wir wollten, natürlich dachdem mein Freund/Mann von meinen Eltern ausführlich unter die Lupe genommen wurde. :-)

Liebe Grüße

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Hallo Andrea,
Ich kenne das Probelm, habe eine 7 Jahre jüngere Schwester und die wollte mit 14 auch immer so lange weg wie ihre 21jährige Schwester - und hat es dann entgegen aller Verbote seitens unserer Eltern auch regelmäßig gemacht (beliebtes Mittel "Bei Freundinnen übernachten"). Ich selber musste mit 14 am Wochenende immer um allerspätestens 22.00 Uhr zu Hause sein. Unter der Woche - war in einem Internat - musste ich sogar um 21.00 Uhr im Haus sein (muss sagen das hat mir nicht geschadet).
Ab 16 durfte ich bis 0.00 Uhr am Wochenende und unter der Woche bis 22.00 Uhr weg.
Ab 18 unter der Woche bis 22.00 Uhr (mit Ausnahmegenehmigung und Internatsschlüssel auch mal länger) am Wochenende solange ich wollte (vorausgesetzt, meine Eltern wussten genau wo ich war).
Jetzt mal unabhängig von Zeiten, sollte Deine Schwester immer genau sagen, wo sie ist und immer ein Handy dabeihaben (es passiert ja so viel) - vorallem sollte immer sichergestellt sein, dass sie niemals nachts alleine durch die Gegend spaziert - wenn alle diese voraussetzungen gegeben sind, kann sie sicher ausnahmsweise (z.B. Geburtstagsparties, Feste) auch mal länger weg bleiben. Unter der Woche sollte das aber nicht gelten, da sie sonst in der Schule immer nur müde ist.
Viele Grüße, Kunigunde

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Unter 16 darfst du glaube ich eigentlich gar nicht weg ohne Aufsichtsperson.Erst ab 16 bis 22:00