Möglichkeit der Unterstützung: Kindertagespflege

Da es ab und an mal Postings gibt, in denen die Eltern am Ende ihrer Kräfte sind, ein Hinweis, wie man sich rechtzeitig Hilfe holen kann: Kindertagespflege (Tagesmutter) im EIGENEN Haushalt.

Die Gesetzeslage wurde vor kurzem geändert, so daß es auch bezahlbar ist.
Googelt mal nach "Kindertagespflege" und Eurem Landkreis, da müßte es dann einige Links mit Hinweisen geben.
Im Standardfall ist Kindertagespflege für Familien, in denen beide Elternteile arbeiten.

ABER: auch Familien mit besonderen Belastungssituationen (Mehrlinge + evtl. Geschwister, Schreikind, Mann ganze Woche außer Haus bzw. Frau alleinerziehend, demente / zu pflegende Angehörige .... uvm.) können Kindertagespflege beantragen. Da gibt es einen Paragraphen (Nr. weiß ich gerade nicht) "zum Wohle des Kindes", der dann gilt, OHNE daß man erst "Assi" sein muß!

Wie funktioniert das?
- Die Tagesmutter ist (in unserem Landkreis) beim Jugendamt angestellt und bekommt vom JA ihr Gehalt.
- Ich bekomme vom JA eine Rechnung über die TaMu-Kosten.
- Das interessante: ich zahle nicht den vollen Betrag, sondern nur einen Teil. Dieser Teil wird nach Familieneinkommen, Anzahl der Familienmitglieder, mtl. Ausgaben der Familie usw. festgelegt. 2010 und 2011 war es in unserem Landkreis noch relativ teuer, eine TaMu zu bezahlen, erst recht wenn man als Mutter nicht arbeitet (kein Einkommen hat). Vor kurzem gab es eine Gesetzesänderung, die das Thema EXTREM BEZAHLBAR macht! Ich zahle (wenn mein Antrag endlich mal bearbeitet ist: Leistungsbeginn/Zahlungsbeginn ist Datum des Antragseingangs) für das 1. Kind 1,50 Euro je Stunde, für das 2. Kind 0,75 Euro je Stunde, das 3. und 4. Kind sind GRATIS.

Und das Allerbeste: ich habe als Tagesmütter 2 FREUNDINNEN, keine fremden Personen, die sogar in MEINEM Haushalt die Kinder betreuen.

Vorteil:
Man kann die größeren Geschwisterkinder in Kita/Schule bringen (+ einkaufen, Arzttermine, Behördengänge o.ä.), ohne daß die Babys außer Haus müssen.

ALLES GUTE und schöne Vorweihnachtszeit!
Jana

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Hallo,

Ich finde es toll, dass du den Leuten helfen willst. Aber in 2-3 Punkten muss ich dir wiedersprechen.
Ich bin selber Tagesmutter und kenne mich daher mit dem Amt und Anträgen aus.
Bei uns zahlt das Amt nur, wenn beide berufstätig sind.
Nur dann bekommt man Zuschüsse.

Wenn eine Frau/Mann Elternzeit hat, bekommt man nix dazu bezahlt.
Und ich denke mit Mehrlingen können sich die wenigsten 4/5€ die Stunde leisten. Eine Freundin von mir hat einen Antrag in Mutterschutz gestellt und der wurde abgelehnt.
Und vor Gericht zu ziehen, wegen dem Paragraphen 23 bzw 24 kann sich über Monate ziehen.
Des Weiteren geht eine Tagesmutter nicht in Haushalte, das ist komplett falsch. Eine Tagesmutter betreut mehrere Kinder bei sich zu Hause.
Was du meinst, ist eine Kinderfrau/Nanny oder ein Babysitter.
Bitte kein falsches Bild von Tagesmüttern vermitteln.

In unseren Nachbarkreisen und der Stadt Frankfurt gibt es (glaube ich) 20 Stunden genehmigt für Mütter in Elternzeit, Mutterschutz usw. Aber man kommt das aber genehmigt, wenn die Tagesmutter/Kinderfrau usw. eine gültige Pflegeerlaubnis besitzt.

Was andere Ämter bezuschussen weiß ich leider nicht.

Ich spreche nur vom Jugendamt, bzw. dem Kreis.

Ich finde es sehr gut, dass bei dir solche Maßnahmen stattfinden.

MfG

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Hallo,
meine Tagesmutter, die ich übers Jugendamt habe, kommt zu mir nach Hause!!
Ist also nicht komplett falsch.
Gibt wahrscheinlich beide Modelle
Petra

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Die Tagesmutter des GRoßen kam damals auch zu uns ins Haus!

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Bei uns kommen Tagesmütter auch heim - es ist also nicht nur bei Euch so. Sogar EInzelbetreuung gibts hier manchmal.

ABER leider sind die Kosten hier deutlich teurer!!! Man zahlt im Landkreis PRO KIND ca. 5 - 10 Euro, sind also bei Drillingen mind. 15 Euro / Stunden und das ist dann schon bezuschusst.... Und ob wirklich jede Tagesmutter mit Drillingen im Säuglings- / Kleinkindalter klar kommt.....

Aber ich drück dir die Daumen, dass Du Deinen Antrag bald durch bekommst!!!

LG,
Hermiene

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Nachtrag:

Meine Drillinge sind Aug. 2010 geboren, seitdem bin ich in Elternzeit und mein Mann die gesamte Woche unterwegs.
D.h. ich arbeite definitiv NICHT, sondern bin in Elternzeit zu Hause.

Im ersten und zweiten Drilli-Jahr hat mich eine Freundin in MEINEM Haushalt als Tagesmutter unterstützt (8 bzw. 5 Std. je Woche). Sie bekam dafür vom JA 2,30 Euro je Stunde je Kind (weil "ungelernt"). Ich mußte das 1. Kind voll bezahlen, daß 2. Kind 75% und das 3. Kind 50%, die Differenz bezuschußte das JA.
(Die 8 bzw. 5 Std. wtl. haben mich also 187 bzw. 117 Euro mtl. gekostet.)

Nun gibt es seit August 2012 neue Regelungen.

Ich zahle für das 1. Kind 1,50 Euro, das 2. Kind 0,75 Euro, für Kind 3 und 4 nichts.
Die wöchentlich 10 Stunden habe ich auf 2 Freundinnen aufgeteilt.
Die Bisherige/"Ungelernte" (aber mit TaMu-Schein vom JA) bekommt 3 Euro je Kind und Stunde in MEINEM Haushalt (6 Std. wtl.).
Die zweite Freundin ist in diesem Bereich ausgebildet, betreut die Kinder in ihrem eigenen Haushalt (ist ne Nachbarin), bekommt je Kind und Stunde 4 Euro, also insgesamt 16 Euro je Stunde.

Ich bezahle für die Kinderbetreuung für VIER Kinder zusammen insgesamt 2,25 Euro je Stunde, d.h. für die 10 Std. Unterstützung durch 2 Freundinnen bezahle ich mtl. 90 Euro ans JA.
Der Antrag ist schon genehmigt (hab ich im Vorfeld abgeklärt, um mir evtl. ergebnislosen Papierkram zu ersparen, hab ja keine Zeit zu verschenken), es geht nur noch darum, alle erforderlichen Papiere einzureichen.
(Ist ja auch "nur" ein Folge-Antrag, d.h. man kennt sich schon.)

Leider sind diese Regelungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
Es gibt auch Fälle, in denen existiert ein gesetzl. Anspruch und die Antragsteller werden ergebnislos nach Hause geschickt (ich tausche mich mit anderen Drilli-Eltern aus).

Genaue Infos erhaltet Ihr, wenn Ihr nach Eurem Landkreis und dem Stichwort "Kindertagespflege" googelt.

Anbei mal die von meinem Landkreis kopierten Anspruchsvoraussetzungen:
---- Beginn
für Kinder unter 3 Jahren:
- Die Eltern (Erziehungsberechtigten) gehen einer Arbeit nach oder wollen zeitnah eine Arbeit aufnehmen, sie befinden sich in (Schul-, Hochschul-) Ausbildung, einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit.
- Ohne diese Leistung (Kindertagespflege) ist eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleistet.
---- Ende

D.h. Mütter in Elternzeit haben bei ihrem Antrag auf Kindertagespflege höhere Erfolgsaussichten, wenn sie die Belastungssituation glaubhaft darlegen können (und auf offene Ohren treffen).

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Ja das steckt das Wort "ungelernt" drinne, kriegt man heute bei den meisten Ämtern nicht mehr durch.
Das steht auch in Paragraph 23 und 24 drinne.
Früher war es bestimmt möglich. Aber heute muss eine Tagesmutter mind 160 Unterrichtseinheiten nachweisen und eine gültige Pflegeerlaubnis. Und es darf sich nicht mehr jeder Tagesmutter nennen. Wir müssen zum Amtsarzt, Führungszeugnis usw ...

Eine Tagesmutter muss auch eine Pflegeerlaubnis haben, wenn sie mehr als 15 Wochenstunden betreut und das länger als 3 Monate macht.

Du hast großes Glück in deinem Landkreis. Ab August 2013 wird es noch schwieriger.

Die meisten Kreise wollen Geld sparen und lehnen schnell Anträge ab. Und zum Wohle des Kindes interessiert bei uns im Kreis niemanden. Da sind nur Zahlen wichtig ... Und ich denke das ist in vielen Kreisen so, leider.

Kennst du dich mit Haushaltshilfen aus?? Ich hätte gerne nächstes Jahr eine. Welche Bedinungen muss man da erfüllen? Ist das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich? Danke :-)

Achso bekomme nächstes Jahr Zwillinge und habe einen 3jährigen Sohn.

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Arztbescheinigung, Führungszeugnis usw. mußten meine 2 TaMu's auch erbringen. Die Unterrichtsstunden wurden erlassen wg. Nachweis der vorhandenen Qualifikation.

Zu Haushaltshilfe:
Im Gesetz steht: Haushaltshilfe gibt es, wenn die haushaltsführende Person zur Führung des Haushalts aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist.

- D.h. man benötigt ein Attest vom Arzt während der Risiko-Schwangerschaft, daß man sich aus Gründen XY schonen muß.

- Nach der Geburt bzw. dem KS gibt es ebenfalls Haushaltshilfe bei medizinischer Indikation: Entzündung der KS-Narbe, Rückbildungsprobleme o.ä. und auch NUR für die gesetzl. Dauer des Wochenbettes.

Dies ist die Gesetzeslage zur Haushaltshilfe. Die Auslegung erfolgt bei jeder Kasse anders.

Da Du schon ein Kind hast, dürfte Haushaltshilfe/Kinderbetreuung in der Schwangerschaft während der Arbeitszeit Deines Mannes (zu einer Tageszeit in denen das Kind zu Hause und nicht im Kindergarten ist) hoffentlich kein Problem sein.

Meine TK war kulant, nach Ende des Wochenbettes und Auslaufen dieser gesetzl. Haushaltshilfe (durch eine Firma) habe ich noch 2-3 Monate länger Haushaltshilfe bekommen, dann durch eine Freundin, die von der Kasse dafür bezahlt worden ist, daß sie in meinem Haushalt mit anpackte (ist billiger als eine Firma). Dies war reine Kulanz.

Mußt Du in der Schwangerschaft im KKH liegen, muß die Krankenkasse außerhalb der Kita-Zeiten die Betreuung Deines 3-Jährigen bezahlen (Haushaltshilfe=Kinderbetreuung). Alternativ kann sich Dein Mann von Arbeit freistellen lassen (unbezahlter Urlaub) und bekommt einen Teil seines Verdienstausfalls von der Kasse (da gibt es bestimmte Prozentsätze: 70% vom Brutto aber max. 90 % vom Netto oder ähnliches, mußt Du mal nachfragen).
Eine Freundin kann diese Kinderbetreuung auch übernehmen, wird von Krankenkasse bezahlt.
ABER ACHTUNG: Verwandte bekommen nix, dürfen zwar mit anpacken, werden aber von der Krankenkasse nicht dafür bezahlt (Eltern, Schwiegereltern).
Kinderbetreuung während meiner KKH-Zeit haben wir ebenfalls durch eine Freundin abgedeckt. SchwiMu war zwar mit da, haben wir aber auf Papier nicht angegeben.

LG
Jana

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Paragraph 24

Anspruch auf Förderung in der Kindertagespflege :

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=39&paid=24

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Hallo!
Ich klink mich mal kurz mit ein!
Erstmal habt ihr alle Recht! :-D
Wenn eine Kindertagespflegeperson in den Haushalt kommt, dann wird sie eigentlich als "Kinderfrau" angestellt und wird auch nicht vom Jugendamt oder Landkreis bezuschusst. Viele Kommunen haben aber trotzdem Tagesmütter die (regelmäßig!) in andere Haushalte gehen und übers JA dann bezahlt werden. Bei uns war es so, dass eine der Tagesmütter die uns unterstützt hat so eine war und eine zweite gerade erst angefangen hatte und dann zunächst bei uns zu Hause war. Mittlerweile gehen die Kinder zu ihr nach Hause und hatten dadurch überhaupt keine Umstellungsprobleme.
Generell werden Tagesmütter wie schon geschrieben nur für Eltern, die beide arbeiten oder eine Ausbildung machen, genehmigt (oder man zahlt selber). Allerdings haben die Kommunen die schon erwähnte Möglichkeit Sondergenehmigungen zu erteilen, was auch in den meisten Fällen passiert. Daher würde ich den Thread einfach mal als Ermutigung sehen sich danach zu erkundigen und auch ordentlich nachzuhaken. Lieber einmal ein wenig Druck machen und dann Entlastung haben als vor sich herkrebsen!
Wegen der Bezahlung läuft es normalerweise so, dass die TaMu ihr "Gehalt" von der Kommune oder dem JA bekommt und die ELtern dann einen einkommensabhängigen Anteil bezahlen müssen. Bei uns sind das max. 45% der Gesamtkosten und zwischendurch mussten wir gar nichts dazu bezahlen!
Also: Leute traut euch um Hilfe zu fragen!!!
LG Wiebke mit ihren 3 die gerade bei der Tagesmutter sind

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Und noch ein Nachtrag:
Der Termin beim JA hat ergeben, daß man mir vorgeschlagen hat, ich solle doch nicht so bescheiden sein und die beantragten 10 auf 15 Std. wtl. hochsetzen.
Zitat: "und wenn Sie sich mal hinsetzen, um einen Kaffee zu trinken oder die TaMu auch mal am WE bestellen."
Cool...
Es gibt auch nette Leute beim JA...

LG
Jana