Vorzeitiger Mutterschutz: Vertretbar?

Ich habe einen etwas holprigen Weg hinter mir - Konisation vor 2,5 Jahren, 3 Fehlgeburten und nun -endlich- eine intakte Schwangerschaft in der 15. Woche.
Ich habe zwei Jobs mit zwei Verträgen und arbeite dadurch ca. 10 Überstunden pro Woche. Meine Schwangerschaft gebe ich erst nach meinen Urlaub am 10.1. bekannt. Leider fallen die "Überstunden" dann aber nicht weg, da es sich um 2 Verträge handelt und nicht um klassische Überstunden. Wenn ich einen Job kündigen würde, würde sich das sehr negativ auf mein Karenzgeld auswirken.
Nun ist es so, dass es mir und dem Baby gut geht und es derzeit keinen Grund für ein BV gibt. Mir ist aber die Summe an Arbeit viel zu viel - ich merke einfach, dass ich jetzt nicht so belastbar bin wie sonst. Ich habe auch eine größere Tochter um die ich mich kümmern muss.
Meine Fä würde mich aufgrund meiner medizinischen Vorgeschichte sofort in den vorzeitigen Mutterschutz schicken.
Kann ich das ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen in Anspruch nehmen?

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Du schreibst von 1 Baby - hier ist aber das Zwillingsforum 😅

Trotzdem kurz zu deiner Frage: Als Schwangere darfst du nur 8,5 Stunden täglich arbeiten, das ist gesetzlich vorgeschriebenen - auch wenn du 2 Jobs hast. Außerdem musst du mindestens 11 Stunden Pause zwischen den Arbeitstagen haben. Je nachdem, wie die Arbeitszeiten deiner beiden Jobs sind, musst du also die Stunden irgendwo kürzen. Um davon zu profitieren musst du deine Schwangerschaft aber den Arbeitgebern bekannt geben, erst dann greifen alle Schutzmaßnahmen für Schwangere.

Vorzeitigen Mutterschutz gibt es nicht, nur ein Beschäftigungsverbot. Das kann komplett sein, dann darfst du also gar nicht mehr arbeiten. Und es gibt das teilweise Beschäftigungsverbot, bei dem deine Ärztin z.b. eine maximale Arbeitszeit pro Tag festlegen kann oder bestimmte Tätigkeiten ausschließt, etwa Kundenkontakt oder längeres Stehen.

Insofern solltest du zeitnah deine Arbeitgeber informieren und mit ihnen überlegen, wie du weiter arbeitest. Dann kannst du schauen, ob dir das Arbeitspensum reicht. Ein (teilweises) Beschäftigungsverbot kannst du dir jederzeit bei Beschwerden ausstellen lassen.

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Oh der Beitrag ist noch hier. 😅 Bin irgendwie im falschen Forum gelandet und dachte aber der Beitrag wird gelöscht.

Bin Lehrerin in Österreich - da ist das etwas anders und es heißt vorzeitiger Mutterschutz. 😊

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Dann bist du mit deiner Konisation ohnehin schon mit einem Fuß drinnen, das ist nämlich einer der gesetzlichen Gründe. Und die Schwangeren, die ich mit Koni kenne, hatten alle einen verkürzterän GbMh. Ich will dir keine Angst einjagen, aber ich würde lieber kürzer treten.

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Kurz gesagt: Ja, das solltest du mit deinem Gewissen verantworten können!

Es geht doch um dein Baby und darum dass es gesund und termingerecht zur Welt kommt.
In den zwei Jobs kannst du danach wieder Gas geben.