Vaterschaftsanerkennung vor der Scheidung?

Hallihallo,

bin irgendwie verunsichert und vielleicht kann jemand von euch von seinen Erfahrungen berichten.

Der Scheidungsantrag wurde im Mai2012 eingereicht, dauert aber durch den Versorgungsausgleich immer noch bis wir irgendwann einen Termin beim Gericht bekommen. Nun bin ich schwanger und es drängt dann doch langsam die Zeit.

Ich war bisher der Meinung, wir könnten die Vaterschaftsanerkennung erst machen, wenn wir eine gültige Scheidung haben. Nun teilte mir jemand sehr überzeugend mit, dass das schon früher gehen würde? Ist das denn so? Können wir diese schon jetzt beantragen, auch wenn ich noch nicht rechtskräftig geschieden bin?

manu

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Hallo, um ganz sicher zu sein, kannst du dir jetzt schon Informationen bei deinem zuständigen Jugendamt holen.

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Das Kind ist nicht von deinem Nochmann?
Dann kannst du das mit der Vaterschaftsanerkennung zwar schon machen,aber bevor du kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen kannst,wird dein Nochehemann als Vater in der Geburtsurkunde stehen.
War 2007 bei mir so.Ich hab das alles auf dem Standesamt geregelt.

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Hallo!

Beim Jugendamt die Vateschaftsanerkennung machen.
Damit kann dann beim Standesamt

der *richtige* Vater eingetragen werden.

War so zumndestenst bei meiner Freundin.

Auch noch nicht geschieden und

das kind kam im laufenden Scheidungsverfahren.
Frage doch aber am Allerbesten mal bei eurem
Standesamt nach,da jede Kommune es glaube ich
anders handhabt.

lg Tanja

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ch hab soeben mal mit meiner Anwältin telefoniert. Hatte wieder mal Post wegen dem Versorgungsausgleich bekommen und einfach nicht mehr durchgesehen, wurde aber zur Prüfung aufgefordert #kratz . Nun haben wir rausbekommen, dass die Zeiten wieder nicht stimmen, die der Richter angefordert hat und somit alles nochmal korrigiert werden muss. Dazu kommt, dass es sich um so geringe Beträge handelt, dass es wahrscheinlich unter die Geringfügigkeit fällt, sodass wahrscheinlich alles umsonst ist :-[ . Auf Grund der erneuten Verzögerung werde ich wahrscheinlich im Mai noch nicht geschieden sein :-[

Habe ihr dann nochmals mitgeteilt, dass ich ja nun schwanger bin und die Kleine im Mai kommen soll. Sie meinte, wir hätten die Möglichkeit, auch vor der rechtskräftigen Scheidung, alle drei zum Jugendamt zu gehen (na, das kann ja heiter werden #kratz ) und können dann zeitgleich die Vaterschaftsanfechtung meines Ex und die Vaterschaftsanerkennung meines Freundes durchführen. Leider erreiche ich da grad niemanden, die haben total doofe Öffnungszeiten, aber morgen früh hänge ich mich gleich wieder ans Telefon. Der gemeinsame Termin wäre zwar "psychologisch" schwierig, weil die Männer sich natürlich nicht mal ansehen können, aber es würde uns ALLEN wesentlich ruhigere Nächte bereiten.

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"Sie meinte, wir hätten die Möglichkeit, auch vor der rechtskräftigen Scheidung, alle drei zum Jugendamt zu gehen (na, das kann ja heiter werden #kratz ) und können dann zeitgleich die Vaterschaftsanfechtung meines Ex und die Vaterschaftsanerkennung meines Freundes durchführen."

Ihr müsst da nicht unbedingt alle gemeinsam hin.Und wie gesagt,ich hab das auf dem Standesamt gemacht.
Dort war ich allein. Mein damals Nochmann und der Vater meiner Tochter haben Vaterschaftsaberkennung bzw. -anerkennung zugeschickt bekommen und konnten dann unterschreiben.
Neue Geburtsurkunde bekam ich ,als ich dem Standesamt mein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorgelegt habe.

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sprich mit deinem anwalt und lass scheidung ung und versorgungsausgleich trennen! war bei mir genauso, ich war auch schwanger vor der scheidung und das geht!

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Moin moin.

Die Vaterschaftsanerkennung braucht ihr nicht beantragen. Es geht eigentlich nur darum, dass du und der Kindsvater beim Jugendamt vorsprecht und er bestätigt der Vater zu sein. Geht dann auch ums Sorgerecht; könnt ihr also per Urkunde gleich alles mit regeln und festhalten.

Gruß, sunrise

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Mach es so bald wie möglich , sonst hat man nur unnötige scherereien hinterher

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hallo, ich war in fast der gleichen situation wie du was ich allerdings nicht verstehe ist das verhalten deiner anwältin??? meine scheidung ging so schnell ich hatte nicht mal ein ganzes trennungsjahr da ich auch von meinem neuen partner schwanger war und nicht wollte dass meine kleine den nachnamen meines ex bekommt, Ich glaube das zählt als härtefall oder so da muss das gericht hinne machen. Ich weiss ja nicht aber wenn du deinen namen zurück willst oder dein baby nicht den nachnamen deines ex bekommt würde ich da mal druck machen.Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Dein mann muss echt gut verdient haben ansonsten lohnt sich das echt nicht bei meiner mutter wurden nach fast 30 jahren nur monalich 170 ausgerechnet also ein totaler witz. sorry groß und kleinschreibung lg Lena

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Guten Morgen ,

Ist das kind von einen neuen Partner wäre die erste frage . wenn ja ist es kompliziert habe es selber durch den dein ex - mann widr als Vater erstmal eingetragen wenn das kind da ist . Weil du ja in der Ehe schwanger gewurden bist . Du musst dann mit deinen ex-mann und deinen neuen Partner zum Geburennamt und da muss dein ex-mann die Vaterschaft aberkennen und dein neuer parter diese Anerkennen . das geht alles schon vor der scheidung . bei mir war es noch etwas komplizierter weil ich meinen Mädchennamen damals angenommen habe . und mein gemeinsamen Kind das ich mit meinen neuen Partner hatte auch auf meinen Mädchen namen sollte .