klassenfahrt und Kommunion

Mein Mann zahlt Unterhalt und die Schulden die er mit seiner Ex hat, alleine ab . Wenn Klassenfahrten anstehen oder die Kommunion ansteht , muß er sich daran beteiligen , oder ist das mit dem Unterhalt abgegolten. Mich ärgert Maßlos das sie sich nicht an der Abtragung des Kredits beteiligt , stattdessen habe ich einen zweiten Job angenommen damit wir einigermaßen klar kommen.Unterhalt und Schulden zusammen fast 1300 Euro, Und die Ex zahlt keine müde mark.

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Hallo tamy,

beim Kindesunterhalt gelten für einen Sonderbedarf die Voraussetzungen, dass er

- nicht regelmäßig auftritt
- außergewöhnlich hoch ist (hier zählt auch das Verhältnis zum Regelunterhalt)
- nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbar war

Was die zusätzlichen Forderungen für Klassenfahrt und Kommunion betrifft, gibt es verschiedene Gerichtsurteile.

Die meisten Gerichte zählen die Kosten der Erstkommunion NICHT zum Sonderbedarf, weil sie
- zum einen nicht außergewöhnlich hoch sind (also das, was man ausgeben MUSS, z.B. Unterlagen für den Kommunionunterricht, Leihgebühr für Kutten, wie manche Gemeinden sie haben etc.); wenn die Mutter eine Kleid für 500 € kaufen will oder eine Feier für 40 Leute schmeißt, ist das ihre Sache.
- zum anderen vorhersehbar sind; es ist der Mutter also zuzumuten, aus dem Regelunterhalt rechtzeitig Rücklagen zu bilden.
Wenn es allerdings eine Feier gibt, die in Absprache mit dem Vater stattfindet und zu der er eingeladen ist (oder sogar ihr beide), fände ich persönlich eine Beteiligung sehr nett, wenn es machbar ist.

Eine Klassenfahrt dagegen ist in der Regel Sonderbedarf, allerdings variieren auch hier die Urteile. Kommt das Kind z.B. auf eine neue Schule, wo eine teure Auslandsfahrt beschlossen wird (Stichworte außergewöhnlich hoch, nicht vorhersehbar), wird sich der Vater eher beteiligen müssen, als wenn seit der 5. Klasse bekannt ist, dass in der 7. Klasse immer ein Skilager geplant wird, bei der die Ausrüstung von der Schule gestellt wird und das Schullandheim auch nur moderate Kosten verursacht.

Die gemeinsamen Schulden sind eine andere Sache, da wäre es gut, ein paar Details zu haben, um zu wissen, welche Aussichten dein Mann hat, von der Ex ihren "Anteil" zurückzufordern: z.B. ist es überhaupt ein gemeinsamer Kredit, für den sie mitunterschrieben hat, wofür war der Kredit (für gemeinsame Anschaffungen, Urlaub o.ä. oder etwas, das dein Mann alleine nutzt und wo sie nur mitgebürgt hat), hat die Ex ein eigenes Einkommen bzw. wird sie in absehbarer Zukunft wieder eins haben (sonst ist es eh sinnlos, dort was holen zu wollen) usw.

Auf jeden Fall darf dein Mann diese Forderung NICHT gegen den Kindesunterhalt aufrechnen. Aber vielleicht kann er sie bei der Berechnung der Unterhaltshöhe in Abzug bringen; da sollte er sich unbedingt beraten lassen.

LG Dany

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das wollte ich auch sagen, dein Mann kann die Schulden bei der Unterhaltsberechnung abziehen, d. h. die monatliche Tilgung mindert sein Einkommen und er ist dadurch in einer niedrigeren Tabellenstufe.

Mein Ex zahlt auch noch ehebedingte Schulden (allerdings Konkurs seiner Firma, nicht unserer, aber trotzdem) und deshalb weniger Unterhalt für unseren Sohn.

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Beide haben den Kredit unterschrieben als Kreditnehmer ,und stehen auch beide im Vertrag. Sie arbeitet , aber sie hat keine Vollzeitstelle. Sie wird keinen Nebenjob annehmen um dafür auch gerade zu stehen , das weiß ich . Aber Danke dir , wir sollten einen Anwalt fragen ob sich der Unterhalt dadurch verringern läßt.

lg

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