Unterhaltspflichtiger Vater möchte in Elterzeit gehen

Hallo zusammen,

hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Mein Freund und ich wir haben ein gemeinsames Kind, ich bin wieder schwanger und er hat aus einer vorangegangen Beziehung eine 11-jährige Tochter, für die er derzeit den vollen Unterhalt zahlt.

Jetzt überlegen wir, ob wir eine gewisse Zeit gemeinsam Elternzeit machen, schließlich ist es eine wunderbare Gelegenheit Zeit in Familie zu verbringen.

Das Elterngeld, was ihm dann zustehen würde, würde noch nicht mal den Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Väter decken.

Kann mir jemand sagen, ob er beim Jugendamt für die Dauer der Elternzeit eine Änderung des Unterhaltstitels erwirken kann? Oder darf so eine Neuberechnung nur von der Mutter seines großen Kindes ausgehen. Als unsere gemeinsame Tochter geboren war, hat man uns nämlich gesagt, dass das Jugendamt nie zugunsten des unterhaltspflichtigen Elternteils beraten oder handeln wird, sondern immer nur im Sinne des Kindes. Was ja auch grundsätzlich voll ok ist, aber wenn noch nicht mal der Selbstbehalt gedeckt ist und wir ja dann zwei gemeinsame Kinder haben werden, die auch ernährt werden möchten, muss es doch eine Lösung geben.

Freue mich auf Antworten, Tipps und Ratschläge!

Viele Grüße
ines2010

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"die "n, muss es doch eine Lösung geben"

Und die heißt: Luxus wie zusammen in Elternzeit zu gehen, ist eben nicht drin. Wenn der 11jährige nun von dir wäre, würdest du diesen Schwachsinn immer noch so toll finden, wenn das bedeuten würde, dass dieses Kind DEUTLICHE Abstriche machen müsste!

Ich kann gar nicht sagen, wie furchtbar ich deine Frage finde. In leichtem Plauderton den gröbsten Egoismus ausgepackt und im Schwangerschaftswahn nicht eine Minute darüber nachgedacht, dass da ja noch ein Kind ist, das "auch ernährt werden möchte".

Du solltest dich was schämen.

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Fragen kann man doch, wieso reagierst du so garstig?

@ TE ich denke nicht das dies geht, oder aber er muss weiter das bezahlen was er muss wenn Ihr euch das leisten könnt ok, ansonsten sollte er lieber weiterarbeiten, wie lang würde er denn in Elternzeit gehen wollen`?

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Ach. Wenn die Mutter Unterhaltspflichtig wäre, wäre es aber sicher kein Problem, wenn diese in elternzeit geht. Auch nicht wenn sie sich für 3 Jahre verabschiedet, wa?

Ich finde es ungerecht, dass ein Mann, der bereits Kinder hat von seinem recht auf elternzeit nicht Gebrauch machen kann. Es steht ihm laut Gesetz zu.

Teilweise kann man noch nicht mal den Titel abändern lassen, wenn es sich nur um eine Stufe weniger unterhalt handelt. Das ist dann aber fair. Weil das Kind aus der neuen Familie ja nix essen muss. Nee ist klar.

Eigentlich müsste man dagegen Klagen, dass es plötzlich ok ist Menschenrechte zu treten!

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Hallo,

Er hat einen Anspruch auf TitelAnpassung auf die jetzigen Gegebenheiten, also vermutlich eine MangelFallBerechnung. Allerdings geht das nur mit Zustimmung der Mutter oder des Gerichts. Oft weigern sich Gerichte aber weniger als den Unterhalt der ersten Stufe auszuurteilen.

Er kann in ElternZeit gehen, aber er hat keinen Anspruch auf Minderung der Zahlung

LG

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Sprecht doch mal mit der Mutter der elfjährigen... oder rechnet aus, wie euer gemeinsames Einkommen mit Elterngeld aussieht und "teilt" euch den KU...

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Mein Mann ist auch in Elternzeit gewesen und hat danach auch eine Zeit Teilzeit gearbeitet.
Er hat aber den selben Unterhalt gezahlt wie vorher. Der Mindestunterhalt sollte also immer noch drin sein. Wenn ihr 2 Kinder habt, muss ja eventuell der Unterhalt neu berechnet werden.

Letztendlich habe ich den Teil Geld, der durch Elternzeit bzw. Teilzeit meines Mannes gefehlt hat, verdient.

Je mehr Kinder, desto teurer wird das Leben. Da ist leider nicht alles mehr drin oder möglich. Wenn ihr beide zusammen immer noch so viel Elterngeld bekommt, dass der Unterhalt bezahlt werden kann, ist das natürlich schön.

LG

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Ihr könnt den Unterhalt wegen der gemeinsamen Kinder anpassen lassen.
Aber wenn dein Mann in Elternzeit gehen möchte,wird er trotzdem für das erste Kind weiterzahlen müssen.
Er ist unterhaltspflichtig und darf sein Einkommen nicht mutwillig verringern.Oder du arbeitest dann weiter und finanzierst den Unterhalt für die Große mit.;-)
Wäre dir die Idee mit der Elternzeit für Papa auch gekommen,wenn du die Mutter der Großen wärst?

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Ich verstehe jetzt auch nicht so ganz die Sache mit der gemeinsamen Elternzeit jetzt auch nicht so ganz.
Gleichzeitig zu zweit kann man nie Elternzeit nehmen, entweder der eine oder der andere.
Es sei denn, sie meint der Mann hat Elternzeit während sie noch im Mutterschutz ist?
Dann wäre man in der Tat zu zweit zuhause.
Ich finde es gut, wenn Väter auch Elternzeit nehmen. Nur bedeutet das eben auch, falls das Elterngeld vom Vater zum Leben für alle nicht reicht, muss Mama auch wieder arbeiten gehen.
So habe ich meinem Mann später sozusagen dann seine Teilzeit finanziert.
Kindesunterhalt, zumindest der Mindestsatz, muss eben bezahlt werden. Da kann der Vater nur einen auf Hausmann machen, wenn er eine Frau hat, die ihm das bezahlt, so dass er auch weiter den Unterhalt zahlen kann.
Dass man als "Zweitfamiie" öfters finanziell schlecht gestellt ist, ist leider so.
Die Ex von meinem Mann hat es auch immer noch nicht nötig Vollzeit arbeiten zu gehen, obwohl ihre Kinder inzwischen erwachsen sind.

Davon kann ich nur träumen.

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natürlich können beide gleichzeitig in Elternzeit gehen. Jedes Elternteil hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.

Elterngeld hingegen bekommen beide Partner zur 14 Monate zusammen. Aber auch die kann man sich so aufteilen, das ne zeitlang beide zusammen zu Hause sind und Geld bekommen.

lg, verena

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Hallo

Er kann in Elternzeit gehen, nur muss er den Unterhalt weiter zahlen wie bisher. Erv darf sich nicht absichtlich "arm" machen

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Der Mindestunterhalt wird nicht verändert werden können, es sei denn die Mutter des Kindes verzichtet freiwillig darauf.
Alles andere ist doch auch unlogisch.#sorry

Ich und mein Mann würden auch gerne weniger arbeiten oder weniger Unterhalt zahlen müssen.
Aber wenn wir nicht im Lotto gewinnen, wird sie daran wohl nichts ändern.
;-)

Das Leben könnte so schön sein, wenn man sich ganz den Kindern und Hobbys widmen könnte.#schein

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Bei uns geht es ja garnicht um den Mindestunterhalt. Mein Freund ist eine Stufe höher eingruppert, weil er durch sein Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Jahresmittel ein paar Euro über der Grenze liegt. In 10 von 12 Monaten hat er das Geld monatlich garnicht zur Verfügung, muss aber trotzdem den höheren Unterhalt bezahlen.

Wenn es aber darum geht Elterngeld zu berechnen, dann werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld natürlich aussen vor gelassen. Gerecht ist anders!

Es wird so oder so eine Mangelfallberechnung geben müssen, weil er für 3 Kinder nicht voll aufkommen kann. Ich red auch garnicht davon, den Mindestunterhalt nicht zu zahlen.
Ach, und mit der Mutter der Großen kann man über Finanzen nicht reden. Sie lebt in gut situierten Verhältnissen mit dreimal Urlaub im Jahr, 2 Autos im Haushalt, großer Wohnung usw. aber jammert, dass das Geld nicht reicht. Da könnten wir auch mit der Wand reden.

Viele Grüße!

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"Es wird so oder so eine Mangelfallberechnung geben müssen, weil er für 3 Kinder nicht voll aufkommen kann."
Und DAS verstehe ich nicht. Das ist nämlich eindeutiges Zeichen dafür, dass er sich drei Kinder eigentlich eben NICHT leisten kann.

Insofern sind eure Ansprüche an "Freizeit" schon extrem hoch.

Wer es sich nicht leisten kann, kann eben keine 3 Jahre in Elternzeit gehen. Hättet ihr rechtzeitig angefangen, monatlich Geld beiseite zu legen, wäre es kein Problem, bspw. 2 Monate zu überbrücken. Das habt ihr wohl nicht getan, da es finanziell nicht möglich war. Unter diesen Umständen wäre ich kein zweites Mal schwanger geworden.

Dennoch und natürlich alles Gute für deine weitere Schwangerschaft und die Zeit danach!
LG
Nina

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Hallo Ines.

Wie lange will der KV denn in Elternzeit gehen?? Wenn es sich nur um ein paar Wochen handelt, könnt ihr das doch evtl. irgendwie überbrücken? Man kann ja auch innerhalb der Elternzeit ein paar Stunden wöchtenlich arbeiten (dürfen übrigens BEIDE Elternteile).:-D

LG

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Hallo gutefee1503,

wie lange er gehen wöllte, ist abhängig davon wie lange wir finanziell hinkriegen könnten. Anspruch hätte er theoretisch 8 Monate (4 Monate für unsere erste Tochter, 4 Monate für unser zweites Kind). Nur theoretisch!

Wir wissen, dass man in der Elterzeit bis max. 30 Stunden arbeiten gehen kann. Allerdings geht es nicht darum, bei unserer Vorstellung Elterzeit zu nutzen. Die Überlegung ist wirklich, eine gewisse Zeit einfach nur in Familie verbringen zu können.

Viele Grüße!

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Hallöchen.

"Wir wissen, dass man in der Elterzeit bis max. 30 Stunden arbeiten gehen kann. Allerdings geht es nicht darum, bei unserer Vorstellung Elterzeit zu nutzen. Die Überlegung ist wirklich, eine gewisse Zeit einfach nur in Familie verbringen zu können."

Musste grade etwas schmunzeln..... Ich bin 8 Wochen nach der Geburt meiner Kinder wieder 30 Stunden wöchentlich (nach dem 1. Kind 39 Stunden) arbeiten gegangen. Ja - ich hätte mir meine Elternzeit auch prickelnder vorstellen können. Aber mehrere Monate (noch dazu zu zweit) zuhause bleiben zu können - DAS IST PURER LUXUS - und den muss man sich nunmal leisten können.

Und was noch erschwerend dazu kommt: Je mehr Freizeit man hat, umso mehr Kohle braucht man auch. Man möchte ja dann auch gemeinsam mit der Familie was unternehmen, was widerum meist teuer ist. 8 Monate mit Männe und Baby auf der Couch kuscheln wird doch auch bald langweilig. ;-)

Alles Gute!

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Weisst Du was? Ich glaube die Diskussion hier führt zu nichts. Manche Sachen sollte man nicht in einem Forum zur Debatte stellen...

Wende Dich am besten diesbezüglich an die Elterngeldstelle/Jugendamt oder lass Dich von einem auf Familienrecht spezialisiertem Anwalt beraten.

LG!