Unterhalt auch wenn nicht der leibliche Vater?

Hallo,

ich schreibe meine Frage einfach mal zu den Patchworkern, da eventuell das Thema da eher mal aufkommt...

Wenn ein Mann die Vaterschaft nach der Geburt anerkennt, sich aber ein paar Jahre später herrausstellt, dass es garnicht sein leibliches Kind ist, hat er dann überhaupt irgendwelche Ansprüche? Oder zahlt er bis zum Schluss den Unterhalt? Kann man eventuell gerichtlich dagegen vorgehen?#gruebel

Vielen Dank für eure Antworten

LG
GG

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Wenn er anfechtet das er nicht der Vater ist hat er keine Rechte aber eben auch keine Pflichten sprich entweder wird der richtige Vater zur Kasse gebeten

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Ich hab nämlich mal gehört, dass wenn man einmal die Vaterschaft anerkennt, es nicht mehr rückgängig zu machen ist.

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Ich denke das was er bereits ausgegeben hat wird er nicht wiederbekommen aber vor Gericht gehen und einen Test erzwingen der dann sagt er ist nicht der Vater dann wird er weiter nicht zahlen müssen aber hat eben auch kein Recht es zu sehen oder Umgang zu haben

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Hallo,

er muss innerhalb einer bestimmten Frist, ab der er es weiß (weiß aber nicht, wie lange die ist) Vaterschaftsanfechtungsklage bei Gericht erheben. Da muss er eh zum Anwalt.

Er kann den bisher bezahlten Unterhalt dann vom richtigen Vater (wenn man ihn denn kennt) zurückfordern.

Natürlich muss er dann nichts mehr zahlen. Aber erst dann, wenn er nicht mehr der rechtliche Vater ist.

LG

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Vielen Dank für eure Antworten,

es geht hier ja auch weniger um eine Rückerstattung von Leistungen, noch dass er das Kind nicht will .
Es geht hauptsächlich darum darzulegen, dass er von vorne bis hinten von der Kindsmutter beschissen wurde. Aber soweit wird es (leider) eh nicht kommen :-(

LG
GG

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Alle drei Beteiligten können jederzeit einen Vaterschaftstest bei Gericht beantragen...also auch der Vater. Und ja, der Vater hat das Recht, die Vaterschaft anzufechten. Unterhalt müsste er dann nicht mehr zahlen. Und im Gegensatz zu dem, was hier immer gesagt wurde...er verliert keinesfalls SÄMTLICHE Rechte. Er ist nicht mehr der biologische Vater, das ist richtig. Aber er ist noch immer der soziale Vater und als solcher hat er und das Kind ein Umgangsrecht.

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Hallo
kann mir vielleicht einer Angaben machen,was da so an Kosten auf einen zukommt wenn man die Vaterschaft anzweifelt?
Lg