Vaterschaft

Hallo ihr Lieben!

Ich versuche es kurz zu halten.

Ich bin verheiratet mit einem intersexuellen Mann, der noch als Frau gilt, also eingetragene Lebenspartnerschaft seit 5 Jahren.

Wir haben offen gelebt, aber nicht so wie das klingt :D

Ich hatte parallel einen Freund für 2 Jahre, der einige Jahre jünger ist als ich. Und wie es kommen musste, bin ich vor fast 6 Monaten schwanger geworden.. Eine Abtreibung kam für mich absolut nicht in Frage.

Der Kindesvater stellte sich wirklich katastrophal an, Streit war vorher schon ein Problem.. Es kam also zur Trennung als ich in der 5. Woche schwanger war (da wusste er schon vom Kind).

Vorher wusste er auch, das ich mit meinem Mann 350km weit wegziehe, weil wir ein Haus kaufen wollen (und jetzt getan haben und bereits hier leben).

Es gab großes DRAMA darum, das er Vater sein will, dann wieder, dass er zu jung ist, dann wieder das er mir das für immer übel nehmen wird mit einem Umzug, dann wieder Funkstille, Streit um lächerliche Dinge etc.

Ich habe ihm direkt klar gemacht, dass ich ihm den Kontakt zu meinem Sohn nicht verbieten werde, aber das er sich schon bemühen muss, wenn er das Kind sehen will, ich renne ihm da sicherlich nicht hinterher.. (Er kann nicht mal seine Wohnung sauber halten, den Müll entsorgen, hat nach 2 Jahren sich erst in seiner neuen Wohnung beim Bürgeramt umgemeldet, hat es nach 2 Jahren noch immer nicht geschafft sich eine Küche zu holen und wäscht sein Geschirr in der Badewanne, kocht auf einer Elektroplatte, hat seit 2 Jahren kein Gas bezahlt und auch nicht angemeldet.....die Liste ist endlos...) jedoch ist er absolut unzuverlässig, geizig und hat nicht nal seiner Familie was von der Schwangerschaft erzählt..
Er hat also beim letzten Bedürftigen Gespräch gesagt, er vertraut mir nicht und möchte sich deswegen nicht als Vater eintragen lassen und auch keinen Unterhalt zahlen..

Mein Mann und ich haben beide von diesem Kindergarten die Schnauze voll, er sorgt finanziell im Moment für mich (und bauchbewohner) - also seitdem ich nicht arbeiten kann und sieht dieses Kind als Seins an.
Natürlich wird das Kind bei der Geburt nicht mit meinem Mann in Verbindung gebracht werden, da er ja nicht zeugungsfähig ist.

Mie ist es eigentlich egal ob der Kindesvater eingetragen ist oder nicht.. Er scheint ja deutlich kein Interesse zu haben und meldet sich auch jetzt in der Schwangerschaft nicht, außer er möchte irgendwas wegen dem Auto wissen, welches ich ihm überlassen habe, wegen Neuanschaffung, damit er auch "seinen" Sohn irgendwann besuchen kann.

Wie mache ich das jedoch mit dem Jugendamt.. Und wenn er doch irgendwann ankommt und das Sorgerecht will, aus irgendeiner beknackten Laune heraus, obwohl er auch nie gekümmert hat ODER einen Cent gezahlt hat?

Ich brauch etwas Rat, ein paar außenstehende Meinungen..

Bitte keine Verurteilungen oder dergleichen, die sind hier wahrlich fehl am Platz!

Herzlichen Dank!

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Sobald der leibliche Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, kann er die elterliche Sorge für das Kind beantragen. Ob er es wirklich bekommt steht auf einem anderen Blatt Papier.
Du hast die Möglichkeit deine Gründe darzulegen, die gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen und es obliegt dem Gericht zu entscheiden ob sie dass auch so sehen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Vater die elterliche Sorge bekommen wird sofern er das Kindeswohl nicht gefährdet und das tut er ja im Moment ja nicht. Seine Lebensumstände sprechen zwar nicht dafür ein Kind bei sich aufwachsen zu lassen , aber auch nicht gegen die elterliche Sorge.

Du hast sicher die Möglichkeit den Vater nicht anzugeben.
ABER
Der Vater kann die Vaterschaftsfeststellung einklagen.
Dein Kind hat ein Recht zu wissen von wem es abstammt
Du machst dich strafbar, wenn du Unterhaltsvorschuss oder andere einkommensabhängige Unterstützungen für das Kind beantragst
Du machst wissentlich falsche Angaben

Ich glaube egal wie du es drehst, du kommst um die Angabe des Vaters nicht drumherum wenn du dich nicht strafbar machen willst.

Du weißt auch nicht wie sich das Leben entwickelt, vielleicht bist du irgendwann auf Unterhalt für das Kind angewiesen. Vielleicht ist der Vater auch mal von Wichtigkeit aufgrund gesundheitlicher Dinge, vielleicht kommt alles anders.

Das Leben bedeutet Veränderung und auch der KV wird sich verändern.

Mein Rat:
Gib ihn als Vater an und warte ab was tatsächlich passiert.

Karna

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Da liegt ja der Hase begraben.

Er möchte nicht eingetragen werden. Er möchte keinen Unterhalt zahlen. Ich will keine Unterhaltsleistungen. Mein Mann und ich und meine Familie ist zur Genüge doppelt und dreifach finanziell sehr gut abgedeckt. Er möchte das Sorgerecht bis jetzt nicht. Aber ohne das er als Vater eingetragen wird, geht das eben ja auch nicht.

Einklagen wird er nichts, dazu hat er weder Geld, noch die Zeit, noch die Lust... Er ist ein junger 23 jähriger Hüpfer, der am liebsten den ganzen Abend nach der Arbeit mit seinen Kumpels einen drauf macht oder bis 3 Uhr morgens Videospiele spielt und dann verschläft und zu spät auf Arbeit kommt.

Das kind wird, wenn es ein paar Jahre alt ist, von mir erklärt bekommen, dass es einen anderen leiblichen Vater hat, evtl wird dieser sich ja mal ins Auto setzen, auch wenn ich das sehr bezweifle.

Und wenn ich ihn als Vater angebe, wird er mir die Hölle heiss machen, das weiß ich jetzt schon. Er hat mir ja auch untersagt, es seiner Familie zu sagen. Ich sollte, als ich mein altes Auto vor das Haus seines Vaters gestellt habe, einen weiten Pulli anziehen, damit keiner sieht das ich schwanger bin.. Er hat zudem, dass ich mich nicht melde, weil er so nicht dran denken muss und weiter sein Leben leben kann...

Was die Notfallsituation betrifft.. Was letzendlich zur Trennung führte, war, das er mich nach einem verhinderten Schlaganfall nachts im Krankenhaus allein hat sitzen lassen. Er ist nach 2 Stunden warten nach Hause gefragen, angeblich weil er Angst hatte meine auf im Auto bleiben trainierte hunde würden ins Auto pinkeln ............. Und fuhr einfach nach Hause... Ohne ein Wort. Ich stand da also bei Entlassung, ohne Schuhe, Geld, Handy, Schlüssel. Und bin in Socken um das Klinikgelände gelaufen, in der Hoffnung ich finde ihn.

Glaub mir, bis dieser Mann sich ändert, da müssen schon viele, viele, viele Jahre vergehen.....

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Ja im Moment will er nicht eingetragen werden, im Moment will er seine Freiheiten genießen, aber wie sieht es in 7 oder10 Jahren aus.Dann ist der Vater 30/33 Jahre alt und sicher gereifter. Das Kind ist da noch längst nicht erwachsen. Auch da kann er die Vaterschaftsfeststellung beantragen.
Bedenke das und denke langfristiger!

Ich verstehe deinen Gedanken ganz gut. Denn der leibliche eingetragene Vater kann ja später auch Ansprüche gegen das (erwachsene)Kind geltend machen, wenn er in Notlage gerät. Gut es gibt gerade bei Nichtzahlung des Unterhalts und bei Nichtkontakt durch den Vater die Möglichkeit sich zu entziehen, aber zahlt der Vater erst mal , wird es schwierig.

Wichtig bist zu bedenken:
_ das Kind hat ein Recht auf das Wissen über seine Abstammung
(der Staat will es dass dies amtlich geregelt wird, um Unterhaltsansprüche und Erbansprüche für das Kind zu sichern und für die Datenspeicherung ;-))
- Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt

(du bist quasi Treuhänder deines Kindes und mußt dafür Sorge tragen, dass dein Kind zu seinem recht kommt, du darfst juristisch nicht auf den Unterhalt verzichten)
- Das Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter daher das Umgangsrecht und die gemeinsame elterliche Sorge
- Gibst du wider besseren Wissens den Vater als "unbekannt" an, ist dies eine Falschangabe.
Bei Beantragung von einkommensabhängigen Sozialleistungen begehst du Betrug, was strafrechtlich verfolgt werden wird. Inwieweit die Nichtangabe des Vaters beim Standesamt bestraft wird , weiss ich nicht. Meiner Information ist dies eine falsche Angabe zum Personenstand.

ABER:
wenn du keine Leistungen außer Kindergeld beantragen wirst bis zur finanziellen Selbstständigkeit des Kindes.
wenn der Vater nie Interesse an der offiziellen Preisgabe seiner Vaterschaft Interesse zeigt
wenn dein Kind auf den Erbteil des Vaters verzichten solloder ihr das intern regeln könnt
dann kann man das meiner Meinung nach auch selber regeln!
Sicher ist meine Meinung dazu nicht ganz konform mit der Masse, aber ich denke , wenn man alles intern regeln kann und die Allgemeinheit und das Kind kein Schden entsteht und/oder die Rechte beschnitrten werden ...kann man das so machen.
Dem Kind kann so mitgeteilt werden , wer der Vater ist. Der Umgang kann auch unter den Eltern (ohne offizielle Stellen) geregelt werden. Das Kind kann auch testamentarisch als Erbe bestimmt werden usw

Voraussetzung - alle spielen mit und das bis zur finanziellen Unabhängigkeit des Kindes.

Ansonsten mußt du halt bereit sein die Konsequenzen zu tragen, wenn deine ggf abgegebene Falschaussage (Vater unbekannt) zur Anklage kommt.

Was ist das kleiner Übel?
Wie gesagt der Vater kann jederzeit die Feststellung der Vaterschaft beantragen, was ist dann?

LG
Karna

4

Hallo,

Lebensumstände ändern sich. Du bzw. dein Kind könnten irgendwann auf Leistungen/Unterhaltszahlungen angewiesen sein.
Außerdem kann dieser Mann jederzeit ankommen und eine Vaterschaftsfeststellung anstrengen. Einfach so. Willst du ständig mit dieser Angst im Nacken leben?
Er könnte Umgang, das gemeinsame Sorgerecht einfordern und und und...

"Und wie es kommen musste, bin ich vor fast 6 Monaten schwanger geworden..."
Nein, es musste nicht so kommen. Heutzutage muss keine Frau mehr schwanger werden von solch einem Mann, dessen Bude ein Dreckhaufen ist, der nur mit seinen Kumpels abhängt, der kein Gas bezahlt und absolut unzuverlässig, geizig und werweißnochwas ist..."

Oder war der gute Mann nur der Dussel und Erzeuger eines Kindes, damit du und dein Partner, der eigentlich eine Frau ist, doch noch zu einem Kind kommt und du nun wissen möchtest, wie du ihm sämtliche Rechte an seinem Kind entziehen kannst?
Das nur mal so nebenbei...

LG

Nici