Frage zum Fahren am Umgangswochenende

Hallo, ich habe eine Frage an euch:

Anton* trennt sich von Bärbel*. *Namen erfunden

Beide haben zusammen 2 Kinder.

Kind 1 ist 11 Jahre alt wohnt bei Anton, Kind 2 ist 7 und wohnt bei Bärbel

Am Wochenende sind die Kinder immer zusammen, entweder bei Anton oder Bärbel


Bärbel zieht weit weg, ca 1 Stunde Fahrtzeit.

Vereinbart ist, derjenige, der die Kinder am Wochenende hat, auch fahren muss.

Also das jeweils andere Kind vom Ex abholt.

Früher wohnten beide im gleichen Ort.
Nun ist es immer 1 Stunde Fahrtzeit pro Weg.

Bärbel ist das zuviel.
Daher möchte Bärbel die Kinder nicht von Anton abholen, wie vereinbart, sondern wünscht sich, dass Anton das Kind zum Bahnhof bringt und das Kind per Zug zu Bärbel fährt.

Also eigentlich müsste Bärbel zu Anton fahren, um das Kind dort abzuholen.
Das andere Kind ist ja schon bei ihr, da es bei ihr wohnt.

Sie hat einen Bahnhof direkt vor der Haustür.

Für Anton bedeutet die Lösung aber:
Zum Bahnhof zu fahren.
20 Minuten Fahrtzeit, ca 10 Minuten, um Kind am Zug abzuholen und dann wieder 20 Minuten zurück.
Und 2 Tage später wieder zum Bahnhof, um Kind auch in den richtigen Zug zu setzten und dann wieder 20 Minuten zurück.


Daher ist Anton nicht einverstanden. Er möchte, dass Bärbel zu ihm nach Hause kommt und wie vereinbart das Kind bei ihm abholt und am Sonntag wieder zu ihm nach Hause zurück bringt

Er fährt an seinem Wochenende die Stunde zu ihr, holt sein Kind und fährt zurück.
Und bringt es am Sonntag wieder nach Hause bis an die Haustür.

Das Kind möchte kein Zug fahren.

Wie seht ihr das?

Welche Lösungen habt ihr, wenn ihr weiter voneinander entfernt wohnt?

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Der 11-Jährige soll Zug fahren, richtig?

Hm, ich würde noch ein, zwei Jahre damit warten und dann das Kind 12, 13-Jährige Kind in den Zug setzen. Dafür kann dann das andere Wochenende die Fahrerei geteilt werden - Sie bringt das kleine Kind zum Vater, Vater bringt es zurück - oder umgekehrt.

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Das 11jährige Kind kann mit dem Zug fahren. Bärbel sollte die Tickets bezahlen. Dafür werden die Fahrdienst für das 7jährige geteilt.

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Hallo.

Was meint denn das Kind dazu? Verständlich, dass der Sohn nicht fahren möchte, muss es doch die Schwester auch nicht. Die Eltern sollten sich da einig werden und nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Und so sieht es momentan aus.

LG

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Hier dürfen beide Kinder nicht vermischt werden.
Es geht jetzt einfach nur um das 11jährige Kind. Im Prinzip ist es so dass der Umgangsberechtigte Elternteil das Kind abholen MUSS und auch wieder zurückbringen MUSS. Außer die Eltern einigen sich auf etwas anderes. Abgesehen davon hat die Mutter die Distanz geschaffen das ganze jetzt also auf den Vater umzuwälzen ist mehr als unfair.
Der Vater muss also Garnichts, schon dreimal nicht wenn der Junge auch nicht Zug fahren will.
Ich würde einen Termin beim Jugendamt ausmachen und mit Ihnen versuchen nochmal zu sprechen.

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Ich würde in diesem Fall darauf bestehen, dass Bärbel sich um die Abholung kümmert. Sie ist weggezogen. Und Anton entsteht dadurch, dass sie die Stunde nicht fahren will eine Stunde Fahrzeit und die Fahrzeit für das Kind wird auch länger. Dazu will 1 h Zug fahren für ein Kind auch gelernt sein.

Allerdings wäre zu prüfen, ob es nicht wirklich eine Verbindung gibt, die dichter dran ist oder eine Möglichkeit für das Kind z.b. mir Öffentlichen oder Fahrdienst zum Bahnhof zu kommen, die dem Alter entsprechen.

Grundsätzlich ist ein Kind mit 11 durchaus in der Lage selber Zug zu fahren und wenn es dicht am Bahnhof wäre, würde ich Antons Problem damit nicht verstehen. Aber durch die Distanz zum Bahnhof wendet sich das Blatt. Dazu ist es keine Sache, die man von heute auf morgen ohne das betreffende Kind entschieden kann.

Ich würde zu einer Mediation beim Jugendamt raten, wo die Möglichkeiten und Bedingungen sachlich geprüft und besprochen werden können und letzten Endes im Sinne des Kindes vereinbart werden.

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Der Umgangsberechtigte Elternteil muss das Kind abholen und bringen. Ganz einfach.
Wenn das Kind nicht allein Zugfahren möchte, stellt sich gar keine andere Frage.
Bärbel muss das Kind holen und bringen. Und böse gesagt, sich artig bedanken, wenn Anton ihr nicht die Kosten für die erweiterte Anfahrt für das andere Kind in Rechnung stellt. Denn Sie hat die Distanz geschaffen.

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Bärbel hat die Distanz geschaffen, also bringt/holr sie die Kinder.
Einem 11-jährigen ist eine Zugfahrt ohne Umsteigen zuzutrauen, einem 7-jährigen allein noch nicht.
Meine Meinung!

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Hallo.

Ich bin im Team "Anton". Bärbel ist weggezogen und Anton fährt trotzdem (scheinbar ohne murren....) die weitere Strecke, um das Kind persönlich zu bringen/holen. Das sollte auch Bärbel so machen.

ICH würde auch das ältere Kind (11) nicht alleine fahren lassen.

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Abgesehen davon, dass ikch ebenfalls "Team Anton bin", eine Anmerkung was das Zugfahren anbelangt: An sich bin ich ein vehementer Befürworter selbstständigen Nutzens von ÖV durch Kinder. Wir haben selber kein Auto, unsere KInder haben sehr früh gelernt Bus, ZUg, was auch immer zu fahren, mit oder ohne Begleitung Erwachsener, aber eben nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Bei der Deutschen Bahn stimmen die Rahmenbedingungen NICHT`! Die Züge fahren oder fahren nicht wie es ihnen gerade beliebt. Selbst wenn das KInd in den Zug gesetzt wird, heisst das noch längst nicht, dass der Zug das Ziel über die vorgesehene Strecke und zur angegebenen Zeit erreicht. Durchsagen und Informationen sind selbst für Erwachsene schwer verständlich, wenn denn welche gemacht werden.
Deshalb würde ich ein Kind nur dann selbstständig Zug fahren lassen, wenn es sich das zutraut und über die sozialen Kompetenzen verfügt notfalls Leute anzusprechen und um Hilfe zu bitten.