Grund für Rückerstattung?

Hallo zusammen,
wir sind grade im Urlaub im Ferienhaus und haben plötzlich das ganze Haus voller kleiner schwarzer Viecher. Laut Googel wohl Gewittertierchen.
Es ist wirklich ekelhaft, wir haben sie auf dem ganzen Körper, sie krabbeln auf dem Baby rum etc. Wir saugen grade die ganze Zeit, bekommen aber nicht alle weg…

Eigentlich wollen wir jetzt den Urlaub abbrechen. Ist das ein Grund für eine teilweise Erstattung des Betrages?

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Ich kann es mir nicht vorstellen da den Vermieter kein verschulden trifft

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Hallo,

wo kommen die denn her, ich kenne einen Fall, da kamen sie in Scharen aus dem Duschabfluss, kleine schwarze Fliegen. Es half, ein feuchtes Tuch darüber zu legen. Ich denke eher nicht, das Du da Geld siehst, allenfalls nur mit erheblichen Aufwand, wo es abzuwägen bleibt, ob man den auf sich nimmt. Ggf. sofort abreisen oder andere FeWo verlangen, die Chance zur Nachbesserung sollte man dem Vermieter geben.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/hotels-und-ferienhaeuser/ungeziefer-selbst-kakerlaken-muessen-mitunter-geduldet-werden-5306

Hier die Sicht der Vermieter:

https://www.ferienwohnungen.de/blog/schaedlinge-in-der-ferienwohnung/

Alles Gute.

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wenn ihr nicht nachweisen könnt, dass der vermieter hier ein verschulden hat, also ein mangel vorliegt, warum vermehrt diese fliegen da sind, dann wird das wohl nichts werden.

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Hallo eddi1980,

die Schuldfrage nachzuweisen ist dabei unmöglich, diese Frage stellt sich meist bei Flugverspätungen und deren Ursachen. Der Mangel ist isoliert zu betrachten (Ungeziefer, Lärm, defekte Dusche ect.) daher muss man dem Vermieter oder dem Veranstalter die Möglichkeit einräumen, Abhilfe zu schaffen. Das kann bei einer Pauschalreise durchaus auch einen Hotelwechsel mit einbeziehen. Insofern ist es wichtig, den Mangel zu dokumentieren und ggf. auch Zeugen dazu zuholen, bzw. schriftlich von der Reiseleitung abzeichnen zu lassen. Verweigert die das, helfen dann die Zeugen ...

Habe gerade mal recherchiert:

.... in einem erhöhten Schädlingsaufkommen sei ein Reisemangel im Sinne von §651c BGB zu sehen, der zu einem Anspruch auf Preisminderung berechtige.

Die Realität sieht aber anders, ein Gericht wies die Klage einer Familie wegen einer Ratte im Zimmer ab, weil die Terrassentür offenstand, durch die das Tier in den Raum gelangte. Im Grunde lohnt der Aufwand einer Klage nicht, meist sind es lächerliche Beträge, die in keinem Aufwand zu den Kosten und Aufwand stehen.

VG