was darf ins Handgepäck im Flieger???

Frage steht da ja schon...ich weiß mit den Flüßigkeiten ect schon bescheid...wie sieht das denn jetzt mit spitzen Gegentänden aus????Dachte da an Ohrringe z.B....und Medikamente?????Wollte das gerne ins Handgepäck tun...darf ich das????#kratz#kratz#kratz

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Hi,

die Frage kenne ich zu gut!
Ich weiß nicht, ob der Link funktioniert.

http://www.koeln-bonn-airport.de/data/files/downloads/Handgepaeck_d.pdf

Wenn nicht, dann schau mal beim Flughafen Köln / Bonn auf die Seite. Unter "Downloads" findest du die neuesten Bestimmungen zum Handgepäck. Musst ziemlich weit runter scrollen.

LG tapsitapsi

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Habe noch was gefunden:
(bei germanwings)
8.4 Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden

8.4.1 Gegenstände, die das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord zu gefährden geeignet sind. Im Folgenden finden Sie die offizielle Liste der verbotenen Gegenstände in der Flugzeugkabine der International Civil Aviation Organisation (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA):

8.4.1.1 Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine

8.4.1.1.1 Gewehre, Feuerwaffen & Waffen

Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
- Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Spielzeugpistolen aller Art
- Druckluftwaffen
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
- Armbrüste
- Katapulte
- Harpunen und Harpunenabschuss-geräte
- Viehtötungsapparate
- Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
- Feuerzeuge, die Feuerwaffenimitieren.


8.4.1.1.2 Spitze / scharfe Waffen und scharfe Objekte

Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:

- Äxte und Beile
- Pfeile und Wurfpfeile
- Kanthaken
- Harpunen und Speere
- Eispickel
- Schlittschuhe
- Alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge)
- Messer aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen (unabhängig von der Klingenlänge)
- Fleischerbeile
- Macheten
- Rasiermesser und -klingen (ausge-nommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Scheren
- Ski- und Wanderstöcke
- Wurfsterne
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.


8.4.1.1.3 Stumpfe Instrumente

Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:

- Baseball- und Softball-Schläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
- Cricketschläger
- Golfschläger
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kajak- und Kanupaddel
- Skateboards
- Billardstöcke
- Angelruten
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubsaunts


8.4.1.1.4 Sprengstoffe und brennbare Stoffe

Alle Sprengstoffe oder hochent-zündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Sprengstoffe und Explosivkörper
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
- Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
- Granaten aller Art
- Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen Mengen.
- Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
- Überallzündhölzer
- Rauchkanister oder Rauchpatronen
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.

8.4.1.1.5. Chemische und toxische Stoffe

Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:

- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
- Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
- Feuerlöscher

8.4.1.2 Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck

- Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe
- Gase: Propan, Butan
- Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
- Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln
- Feuerzeuge
- Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
- Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
- Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
- Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
- Komponenten von Kfz-Kraftstoff-systemen, die Kraftstoff enthalten haben


Wenn Sie nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitnehmen dürfen, rufen Sie uns an oder fragen Sie am Check-in-Schalter.

8.4.1.3 Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen eines Staates, der über- oder angeflogen wird, verboten ist.

8.4.1.4 Gegenstände, die von uns berechtigterweise als zur Beförderung in dem verwendeten Flugzeugtyp ungeeignet erachtet werden, weil sie gefährlich, aufgrund ihres Gewichts, Geruchs oder Inhaltes, ihrer Größe oder Form oder sonst der Art nach unsicher, zerbrechlich oder verderblich sind oder die Bequemlichkeit anderer Fluggäste unzumutbar beeinträchtigen.

8.4.1.5 Feuerwaffen und Sprengstoff, Handwaffen, automatische Waffen, Munition einschließlich Platzpatronen, Pistolenaufsätze, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkanister und Knallkörper.

8.4.2 Feuerwaffen für Sport- und Wettbewerbszwecke und maximal 5 kg Munition dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden, wenn sie beim Einchecken deklariert werden und ordnungsgemäß verpackt sind. Maßgeblich sind die in Artikel 8.4.1.1 bezeichneten Bestimmungen der ICAO und IATA. In diesem Fall gelten besondere Check-In-Zeiten, die Sie im Bedarfsfall bitte vorher bei uns erfragen wollen.

8.4.3 Waffen, wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Sie sind jedoch nicht in der Kabine des Flugzeugs erlaubt.

8.4.4 Für Gegenstände in Ihrem Reisegepäck wie Medikamente, Dokumente, Wertsachen, verderbliche, zerbrechliche, optische, elektronische Artikel, Geld, Schmuck, Geschäftsunterlagen, Schlüssel, Scheck- und Kreditkarten etc.pp. übernehmen wir keinerlei Haftung.

8.4.5 Wir befördern keine Rollstühle mit nicht versiegelten oder auslaufbaren Batterien, zusätzlichen Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren.



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Ganz lieben dank dafür!!!!!#freu
Hätte das Feuerzeug nämlich mit in das aufgegebene Gepäck getan.....darf man ja gar nicht#schock

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hallo!

also, das mit dem feuerzeug sehe ich anders. ich hatte bisher immer mein feuerzeug im handgepaeck oder im aufgegebenen gepaeck und hatte nie probleme. bin in den letzten drei monaten ca. 10 mit verschiedenen airlines geflogen und da hatte ich keine probleme.( ausser in der zeit nachdem die geschichte in london passiert ist) vielleicht ist es airline abhaengig???

lg, nubia

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Huhu,

wir sind auch vielflieger ... ist Airline, Flughafen und vorallem auch von dem Flughafen abhängig zu dem man fliegt.

Letztes Mal bin ich auch ermahnt worden, hatte das handgepäck zwar sortiert und durchgesehen, aber so manches doch vergessen ... das wurde mir dann am elektronischem Checkin abgenommen ... erklärt und so weiter. War mir mega peinlich.


feuerzeug hab eich auch imme rim handgepäck, aber sollte man ein 2. haben, das wird einem abgenommen ... wobei, in Berlin musste ich das eine sogar schon weggeben.

Es ist ja alles zu unserer Sicherheit, also beklage ich mich nicht ... LG, Mara