Ergänzung Zweitname

Hallo, weiß jemand, ob und mit welcher Begründung es möglich ist, nach offizieller Beurkundung noch einen Zweitnamen zu ergänzen bei einem Baby?
Danke und liebe Grüße

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Das geht nur wenn die Eltern einen triftigen (!) Grund dafür haben und es dem Kindeswohl dient. "Der Zweitname gefällt uns so sehr" oder "Wir möchten das Kind doch nach der Oma benennen" wird da nicht reichen. Da gibt es aber keine festen Kriterien; entscheidet die Behörde.

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Nach der offiziellen Beurkundung gilt das als Namensänderung und braucht die entsprechende Begründung.