Schäden bei der Tagesmutter, wer muss zahlen?

Hallo, habt ihr eine Ahnung, wer zahlen muss, falls mein Kind bei der Tagesmutter einen Schaden anrichtet? Wie ist das in euren Betreuungsverträgen mit der Tagesmutter geregelt? Wir sollen eventuelle Schäden mittragen. Aber ich nehme an, dass unsere Haftplichtversicherung das nicht zahlt, Kinder unter 7 Jahren sind ja noch nicht richtig mitversichert, sondern ich hafte nur, wenn ich die Aufsichtspflicht verletzt habe. Aber die hätte ich bei einen Schaden bei der Tagesmutter nicht verletzt, da die Aufsichtspflich dann nicht bei mir liegt. Klärt mich mal auf.
Viele Grüße
Antje

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Hi

Deine Haftpflicht wird nicht zahlen - aus den folgenden Gründen:

Dein Kind ist noch nicht schuldfähig. Eine Schuldfähigkeit fängt erst mit 7 Jahren an. Darum werden Kinder unter 7 Jahren auch nicht mitversichert - das wäre überflüssig - da die Haftpflicht nur bei einem VERSCHULDEN zahlt.

Wenn Dein Kind bei dir etwas anstellt / kaputt macht, dann kommt es drauf an. Hast Du Deine Aufsichtspflicht verletzt, bist DU schuld - DEINE Haftpflicht zahlt. Hat das Kind (unter 7) etwas gemacht, wobei es allein sein DARF (zB mit 4 Jahren allein im Hof gespielt oder so - das ist zumutbar) - dann ist niemand schuld - niemand zahlt - der Schaden fällt unter shit happens.

Bei der Tagesmutter ist es genauso - ist sie Schuld (AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG), dann zahlt ihre Haftpflicht. Wenn nciht, dann nicht. Ob sie als Tagesmutter zusätzliche Versicherungen braucht, weiss ich nicht. Aber du solltest auf keinen Fall zahlen müssen.

Hab ich ich da arg kompliziert ausgedrückt? Oder war es verständlich? Sonst frag ruhig noch mal...

LG
Frauke und Judith (*24.04.07)

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Hallo also meine Mutter selbst ist Tagesmutter. Die Kinder sind zu der Zeit wo sie bei ihr sind (ist im Vertrag genaus festgelegt die Zeit) komplett versichert. Hatten letzten Sommer einen kleinen "Unfall" -> das Tageskind hat den Fotoapparat meine Mutter ins Planschbecken geschmissen. Die Versicherung hat den Schaden komplett übernommen.

Bin jedoch aus Österreich, weiß nicht, ob das bei euch in Deutschland genau so ist.

LG

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Danke für eure Antworten!

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Hallo Antje

In unserer Haftpflichtversichern sind gefelichgeits Schäden mir versichert.
Das heißt wen unsere Tochter zb mal einen Ball in die Vitrine schmeißt oder so, übernimmt s´die versicherung das. Das alter spielt dabei keine rolle.

Schau mal einfach in deine Police oder Ruf die versicherung an.


Liebe Grüße
Steffie + Saskia Eleen 10 MO#heul;-)

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Also bei uns ist das so geregelt... wenn der Malte bei Ihr etwas anstellt, dann zahlt das ihre Versicherung, da sie extra eine dafür hat.
Aber mal ganz ehrlich, sie betreut Kinder...da ist doch klar, dass sie keine Ming Vasen dort stehen hat, wo die Kinder spielen und toben! Wenn etwas trotzdem kaputt geht, ist sie versichert.
Ich schätze das wird generell so gehandhabt...unsere Tagesmutter kam von eine Familienbüro, das wiederrum durch das Jugendamt 'geführt' wird.
Und das ist das sicherlich bundesweit gleich mit Vorschriften und Co...
#herzlich
Tina mit Malte