WICHTIG elterngeld für selbständige - rechnung nach der geburt bezahlt

hallo,
ich bin selbständig und will elterngeld beantragen.
vor der geburt habe ich den antrag schon ausgefüllt und dadurch dem zuständigem amt für elterngeld ein paar fragen gestellt.
hier machte man mich darauf aufmerksam das es wichtig sei keine rechnungen mehr nach der geburt bezahlt zu bekommen.
hierrauf habe ich meinen kunden von dem ich noch geld bekam angerufen und um schnellstmögliche überweisung gebeten. dieser hat auch sofort überwiesen.
hätte rein theoretisch also alles funktioniert, nur habe ich ein frühchen bekommen, womit wir natürlich nicht gerechnet haben.
somit habe ich eine rechnung am tag der geburt und eine 2 tage danach auf meinem konto eingezahlt bekommen.
was nun?
- soll ich das geld nun am besten zurücküberweisen und mir nach dem elterngeld in vier monaten auszahlen lassen?
- oder habe ich einen sonderstatus weil ich ein frühchen bekommen habe?
- in den ersten 2 monaten bekomme eh kein elterngeld, sondern mutterschaftsgeld von der krankenkasse. dann können die mir doch vom elterngeld eh nichts abziehen, oder?
- was muss man dem elterngeldamt den überhaupt alles nachweisen? wie erfahren die den überhaupt das ich noch einmal geld bekommen habe?

hat hier jemand erfahrungen und kann mir weiterhelfen?
ich habe angst das zuständige amt anzurufen und somit auch noch darauf aufmerksam zu machen.

sylvia - gluehwilmchen

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ruf einfach bei der elterngeldstelle an und frag nach. ggf. wird eben neuberechnet. ich dneke es kommt weniger auf den zahlungseingang an, sondern vielmehr auf das rechnungsdatum.

glg

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Mein Mann und ich sind beide selbststäündig. Also bei mir hieß es, dass keine Rechnungen geschrieben werden dürfen, also das Rg.-datum muss vor ET sein, sonst rechnen die das auf das Elternegld an, dass DU bekommst.

Dass man danach kein Geld erhalten darf ist mir neu und wäre ja auch Blödsinn, wir warten manchmal 5 MOnate auf unser Geld...

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Hallo!

Es gilt definitiv das Datum des ZE nicht der Rechnungsstellung (leider)....

Duhast geschrieben dass Du zwei Monate Mutterschaftsgeld bekommst! Sofern Du vom Krankenhaus eine Bestätigung bekommst dass Du ein Frühchen hast, hast Du Anspruch auf drei Monate Mutterschaftsgeld #huepf#huepf

Liebe Grüße
D-Nies

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Hallo,

ausschlaggebend sollte das Rechnungsdatum sein. Wann die Kunden zahlen, steht nicht mehr in Deiner Macht. Frag doch mal Deinen Steuerberater. Außerdem darfst Du ja 30 Stunden in der Woche arbeiten und so weit ich weiß auch Rechnungen schreiben. Aber wie gesagt, der Steuerberater kann Dir sicherlich helfen.

LG
Saskia

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bin auch selbstständig und meiner meinung nach zählt leider der zahlungseingang (zu meinem ärger) - ich meine soetwas auch hier bei urbia mal gelesen zu haben in einem posting... derjenigen/demjenigen wurde das geld wirklich abgezogen.

und zum thema "du darfst 30 h arbeiten": das geld, das du verdienst ziehen sie dir quasi auch ab und du hast nicht wirklich was davon - und auch noch weniger zeit mit deinem kleinen schatz.

lg flammerie, die einige rechnungen aus dem alten jahr erst nach der elternzeit stellen wird.

lg
flammerie

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mensch, dein beitrag hätte von mir sein können,

ich habe weiter unter schon geantwortet, aber wärst du so lieb und würdest mich informieren, wenn du eine zufriedenstellende antwort bekommen solltest?

lg und besten dank schonmal
flammerie

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guck dir noch mal meinen abschließenden bericht an, da steht alles genau ;-)
viel glück

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oh vielen dank für eure hilfe. #danke

ich weiß vom amt schon ganz klar das ich keine rechnung nach der geburt ausgezahlt bekommen darf. auch wenn das rechnungsdatum vorher war. das haben die mir ja vor der geburt extra gesagt.
doofe regelung, aber ist wohl so. :-[
anrufen werde ich da jetzt auf keinen fall und die auch noch darauf aufmerksam machen.
da mein kunde ein superzuverlässiger ist, werde ich am montag mal versuchen ob ich das geld nicht zurücküberweisen kann, als fehlbuchung oder so.
dann muss ich es ja auch steuerlich nicht aufführen und biege so hoffentlich alles wieder gerade. (einen steuerberater habe ich nicht ;) ich eigenbrödler)
ich nehme eh nur die ersten vier monate elternzeit, kann also ab september wieder rechungen stellen und vor allen dingen bezahlt bekommen.
das ist denke ich die sicherste lösung.

danke auch für den tipp, dass ich 3 statt 2 monate mutterschaftsgeld bekomme. hatte schon so was geahnt....wusste es aber nicht genau.
im mutterpass oder im kinderuntersuchungsheft steht auch was von frühchen.
also habe ich damit ein dokument vom krankenhaus.

sollte noch jemand einen tipp haben, auf jeden fall melden.
DANKE,DANKE,DANKE.....eure sylvia.

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Der Tipp weiter oben ist goldrichtig, da es im ersten Monat liegt, kann dir nichts abgezogen wertden, wenn nichts bezahlt wird. Jeder Monat mit Einkommen zählt einzeln! Somit kein Problem!

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kannst du mir das noch einmal genauer erklären?
das wäre ganz toll!
vielen dank #blume

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hallo an alle die mir so toll geantwortet haben
und an die, denen dieser tipp nun weiterhelfen wird,

hier das endergebnis:
ich habe heute beim eltergeldamt angerufen und weiss jetzt genau wie es in meinem fall läuft.
- das ich ein frühchen bekommen habe interessiert die nicht.
rechnungen die nach der geburt gezahlt werden werden mit dem elterngeld verrechnet. somit hätte ich in dem ersten monat nach der geburt nur den mindestsatz von 300 euro bekommen, statt der vollen summe die mir zusteht.
die monate danach hätte ich dann aber wieder voll bekommen.
- da ich aber eine zusatzversicherung bei meiner krankenkasse abgeschlossen habe und daher mutterschaftsgeld bekomme, ist das elterngeld in den ersten monaten nicht für mich zuständig. und somit ist es egal das ich im ersten monat nach der geburt noch einmal zwei rechnungen bezahlt bekommen habe.
- berechnet wird mein elterngeld wenn ich 2008 komplett gearbeitet hätte nach dem steuerbescheid 2008, da ich aber nicht das komplette jahr gearbeitet habe muss ich die 12 monate vor begin meines mutterschutzes angeben.
- da ich ein früchen bekommen habe bekomme ich von der krankenkasse nicht nur 8 wochen nach der geburt geld, sondern sogar 12 wochen.
bin allerdings gespannt ob sie mir dann das geld vor der geburt kürzen werden. den da habe ich ja für sechs wochen geld bekommen und nun waren es ja weniger, weil das kind früher gekommen ist.

so....hoffe alles verständlich verfasst zu haben....
stehe aber gerne noch für fragen zur verfügung.
glühwilmchen - sylvia