Elternzeit vorbei, was nun?

kennt sich vielleicht einer aus, ich bin bißchen irretiert?

Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass meine Elternzeit in drei Monaten vorbei ist. Ich soll mitteilen, ob ich wieder mit der Arbeit anfangen möchte, wenn nicht soll ich die Kündigung drei Monate vor Ablauf der Elternzeit zuschicken.

Ich dachte, daß ich 3 Jahre Kündigungsschutz habe. Ich soll JETZT sofort mindestens 3 monate vor Ablauf bescheid sagen, wie ich arbeiten möchte. Da bin ich bißchen überfordert, da meine kleine stark fremdelt, da kommt die Tagesmutter nicht in Frage. Nur mein Mann oder meine Mutter könnten auf die Kleine aufpassen und die arbeiten vollzeit.

Jetzt weiß ich nicht wie ich mit Arbeitgeber verhandeln soll. Muss ich wirklich kündigen, wenn ich nicht sofort nach Elternzeit mit Arbeit beginnen kann?

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Hey,

wielange hast du denn Ez genommen?

Ja man muss 3 Monate VOR Ende sagen was man möchte. Voll, Halbtags oder kündigen. UND Du musst dich vor allem entscheiden und wieder anfangen sonst verfällt dein Recht auf deinen Job

Hast Du Dir vorher keine Gedanken gemacht was ist wenn die EZ rum ist?

Ist ja dann reichlich knapp....


LG Maike

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Hallöchen,

was hast Du erwartet? #gruebel

Es gäbe noch die Möglichkeit mit dem Einverständnis Deines AGs die Elternzeit zu verlängern - aber ein Anrecht hast Du darauf nicht.

Auch hast Du keinerlei Kündigungsschutz - theoretisch könnte der AG Dir an Deinem ersten Arbeitstag eine fristgerechte Kündigung übergeben.

Wenn Du nicht an Deinen alten Arbeitsplatz zurück kannst, musst Du wohl selbst kündigen und das geht halt wie Dein AG es fordert.

Aber vlt. hast Du ja auch Glück und er verlängert Dir die Elternzeit.

LG

Karen

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Hallo,

Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen und hast danach wieder ein Anrecht auf Deine alte Arbeitsstelle (in der Zeit darf Dir in der Regel nicht gekündigt werden).
Wie alt ist denn Dein Kind??
Am 3. Geburtstag Deines Kindes ist normalerweise wieder der erste Arbeitstag nach der Elternzeit. Falls Du mit Deinem AG vereintbart hast, dass Du schon nach einem Jahr oder nach 2 Jahren wieder kommst, gilt natürlich der vereinbarte Zeitpunkt.

Ruf Deinen AG einfach mal an und kläre das mit ihm.

Gruß,
Inka

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Hi,
du hättest die max. mögliche Dauer der Elternzeit Kündigungsschutz gehabt, wenn du die Elternzeit für diese Dauer genommen hättest. Den Kündigungsschutz der EZ hast du aber nur, wenn du EZ hast - und genau das ist bzw. wird dein Problem.

Ich geh mal davon aus, dass du nur ein jahr genommen hast. Liege ich richtig?

Dann ist dein AG mit seinen Forderungen voll und ganz im Recht. Du hast kein Recht auf Verlängerung der Elternzeit, wenn du nur ein Jahr genommen hast.

Wenn du nicht arbeiten willst bleibt dir dann nur die Kündigung, und da ist die genannte Frist richtig. Mal abgesehen von dem hier auch schon gegebenen Tipp: einfach abwarten, am ersten Tag nicht erscheinen und auf die Kündigung warten...DAS ist nicht mein Ding.

Wenn der AG kulant ist und FREIWILLIG einer Verlängerung der EZ zustimmt, wäre das eine weitere Option. Wobei sein Brief irgendwie nicht so danach klingt, aber was hast du zu verlieren? Frag ihn.

Ein Recht auf die Verlängerung hättest du nur, wenn du beim Erstantrag zwei Jahre genommen hättest. Das Problem ist: mit dem Erstantrag bindest du dich für die ersten zwei Jahre. Und da hast du ihm (wenn meine oben gemachte Annahme zutrifft) gesagt, dass du nur ein Jahr in EZ gehst.

Probier es, zu verlieren hast du nichts.

Alternativ - probier die langsame Gewöhnung an die Tagesmutter, du hast ja immerhin noch 3 Monate Zeit zur Eingewöhnung. Das kann schon klappen, sie ist ja dann keine Fremde mehr.

Viele Grüße
miau2

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ich steh auf dem Schlauch, was genau heißt Elternzeit nehmen? Ist damit Antrag auf Elterngeld gemeint?...wo ich die Zeit angeben muss wie lange ich Elterngeld beziehen möchte???
Ich habe mal ein Zettel vom Arbeitgeber bekommen, wo ich ankreuzen sollte wann ich wieder Anfangen möchte, drunter stand auch dass es unverbindlich ist und zu ihren eigenen Unterlagen gilt. Da hab ich nach 1 Jahr angekreuzt.

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Da hast du ja Glück gehabt, dass der AG dir bisher nicht aufs Dach gestiegen ist, denn eigentlich musst du die schriftlich anmelden und ob dazu ein Kreuz zählt ist für mich sehr fraglich.

Wenn du nach einem Jahr wieder arbeiten wolltst, dann hast du dich damit festgelegt, dann musst du am 1. Geburtstag wieder arbeiten und gehst du nicht kann der AG dir fristlos kündigen!

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Hi,

natürlich hast Du 3 Jahre Elternzeit. Beantragt beim AG hast Du aber nur ein Jahr.

Entweder Du verlängerst Deine Elternzeit jetzt um weitere 1 oder 2 Jahre oder Du fragst nach, ob er Dir stundenweise einen Job anbieten kann oder aber Du kündigst, wenn Du eh vor hast, nie wieder dort zu arbeiten.

Das was Dein AG gerade macht, ist ein ganz normaler Vorgang. Er hält Deine Stelle frei und muss mit Personal jonglieren. Er muss auch wissen, was Du in naher Zukunft vor hast.

Hättest Du gleich 3 Jahre angegeben, hätte er sich eben erst 2 Jahre später mit Dir in Verbindung gesetzt. Er muss ja handeln.

LG
Caro

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Hallo!

Ich würde sagen: Du hast jetzt ein kleines Problem. Aber ehrlich gesagt bist du da selber Schuld.
Du hast doch bei Beantragung der Elternzeit gewußt, wie lange die sein soll. Da sollte man auch rechtzeitig planen, wie es danach weiter geht. Alles einfach auf sich zukommen zu lassen, finde ich reichlich blauäugig. Es gibt Fristen, die man nun einmal einhalten muss. Und Kündigungsschutz hast du natürlich nur innerhalb der Elternzeit, wenn du diese rechtzeitig beantragt hast. Nach Ablauf der Elternzeit hast du keinen Kündigungsschutz mehr. Aber dein Arbeitgeber will dir ja gar nicht kündigen, das sollst du ja machen.

Um dir mal die Sicht deines Arbeitgebers zu verdeutlichen: Ich gehe davon aus, dass er deine Stelle zur Zeit durch eine Schwangerschaftsvertretung besetzt hat. Deren Arbeitsvertrag läuft damit mit Ablauf deiner Elternzeit ab. Das ist so lange kein Problem, wie du wieder mit der Arbeit anfängst. Wenn du nicht wieder anfängst, braucht er einen dauerhaften Ersatz für dich, das muss geplant werden und zwar rechtzeitig.
Ich kann deinen Arbeitgeber verstehen, er braucht einfach Planungssicherheit. Und ich denke nicht, dass sein Schreiben so hart zu verstehen ist, wie es hier rüber kommt. An Deiner Stelle würde ich um ein Gespräch bitten, ihm deine Situation schildern (eben dass deine Kleine stark fremdelt und du keinen Betreuungsplatz hast) und ihn bitten, die Elternzeit zu verlängern. Dann hast du Zeit gewonnen und musst nicht auf Biegen und Brechen jetzt überlegen wie es weitergehen soll.

Du solltest aber - für den Fall, dass die Verlängerung abgelehnt wird - einen Plan B in der Tasche haben. Zumal ich es für annähernd unmöglich halte, jetzt noch einen Betreuungsplatz für September / Oktober zu finden. In den meisten Gemeinden muss man sich bereits vor der Geburt eines Kindes um einen Betreuungsplatz kümmern, das Angebot ist einfach zu gering. Eine Möglichkeit, die ich mir in deiner Situation gut vorstellen könnte, wäre, dass der Mann ein Jahr Elternzeit nimmt und daheim bleibt. Schließlich haben beide Elternteile ein Recht auf Elternzeit und zwar von insgesamt 3 Jahren. Und diese 3 Jahre müssen sich nicht an die Geburt des Kindes anschließen. Sie müssen nur fristgerecht beantragt werden, und wenn ich mich nicht irre sind die Fristen für deinen Mann die Gleichen wie für dich nach der Geburt. Damit hättet ihr die Kuh erst einmal vom Eis, du müsstest deinen Arbeitsplatz nicht kündigen und deine Kleine wäre betreut.

Liebe Grüße!

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Dir stehen lt. Gesetz 3 Jahre Elternzeit zu. Wenn du nur 1 Jahr genommen hast, kannst du die beiden anderen Jahre noch dranhängen und hast Kündigungsschutz. Da kann dein AG erstmal nichts gegen sagen.

Du könntest ja auch z. B. noch 1 Jahr dran hängen und das muss der AG auch so akzeptieren.

Tatsache ist, dass du auf keinen Fall kündigen solltest. Das verlangt er wohl nur deshalb von dir, weil er dir nicht so ohne weiteres kündigen kann, weder während der Elternzeit, noch danach !

Es ist auch nicht rechtens, dass du dich bereits 3 Monate vor Ablauf der genommenen Elternzeit wieder festlegen sollst. Auch hierfür reichen in der Regel 7 Wochen aus.

Ich glaube, dass dein AG dich loswerden will.

Gruß Astrid mit Erik (3 Jahre) und Ronja (1 Jahr)