Elterngeld bei zweitem Kind während Elternzeit 1. Kind (EG gesplittet)

Hallo ihr Lieben,

mein Süßer ist jetz3,5 Monate alt und wir überlegen doch tatsächlich, ob wir das Geschwisterchen, das eigentlich erst nach ca. 3 Jahren geplant war (2 Jahre Elternzeit mit gesplittetem Elterngeld + 1 Jahr arbeiteten für erneuten EG-Anspruch, und während dessen schwanger werden) nicht doch eher bekommen sollen. Ursprünglich hatten wir nämlich auch geplant, dass wir uns jetz ein Haus/eine Wohnung kaufen, aber das verschieben wir nun erstmal.

Also wir wollen noch nicht sofort wieder schwanger werden, aber wir könnten uns vorstellen in 4 oder 5 Monaten loszulegen (falls unser Kleiner bis dahin alleine schläft also ohne auf Mama oder Papa zu liegen und uns so mal wieder etwas Zweisamkeit gönnt #hicks , momentan schauts nämlich ganz danach aus, als ob er Einzelkind bleiben will #rofl).

Nun bekomme ich ja für unseren kleinen Mann bis September 2013 Elterngeld und lass das gesplittet auszahlen, da wie schon geschrieben das 2. Kind erst nach dem 3. Geburtstag des 1. geplant war...

Wie ist das denn nun, wenn während dieser Zeit das 2. Kind kommen würde wegen Elterngeld?

Also nach dem 1. Geburtstag von unserem kleinen Mann.
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Krieg ich dann vom 1. Kind den Rest trotzdem weiter? Das wäre dann ja "nur" noch das, was ich aufgrund der Splittung später auszahlen lasse.

Und wonach berechnet sich dann das Elterngeld vom 2. Kind? Verstehe ich das richtig, dass nur das Einkommen von vor der Geburt des 1. Kindes herangezogen wird, falls Nr. 2 während des 1. Lebensjahres des 1. Kindes kommt?

Kriege ich dann für Kind 2 den Mindestsatz (inkl. Geschwisterbonus) ? und dann halt zeitweise noch zeitgleich den Rest von Kind 1?

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine? ggf. hatte das ja jemand auch so?

Es ist nicht so, dass davon die Entscheidung abhängt, wann Kind Nr. 2 kommt, da es wenn es sein muss, auch nur mit dem Einkommen meines Mannes geht, aber es interessiert mich einfach mal.

Danke für eure Antworten!

LG

Julchen (die grade "frei" hat, weil ihr kleiner Mann auf Papas Brust liegt und schläft #verliebt)

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Ich weiß nicht, ob ich deinen Text richtig verstanden habe, aber ich versuche dir mal eine allg antwort zu geben.

Das Elterngeld wird ja immer nach dem verdienst der letzten 12 Monate gerechnet.
Fällt der Berechnungszeitraum beim 2. Kind, in den Bezugszeitraum vom ersten Kind, so wird der Berechnungszeitraum auf die Zeit vor der Elternzeit des ersten Kindes gelegt!

Bei mir war das zB der Fall, dass ich zwischen den Kindern 10 MOnate gearbeitet habe....so sind also 2 Monate Berechnugszeitraum in den Bezugszeitraum gefallen.
Die 2 Monate wurde mein Gehalt von vor der Geburt des ersten Kindes berechnet.

Ich hoffe, dass es nicht zu wild war und du es so weit verstanden hast.

Denn es gibt ein "problem" wenn du das EG hast splitten lassen.
Denn für die Elterngeldstellt gilt nur das erste Jahr als Bezugszeitraum und wird demnach rausgerechnet.
Hast du das Geld splitten lassen und dieses halbe Elterngeld fällt in den Bezugszeitraum, so wird dir das als Einkommen angerechnet.

Hast du also vor bald wieder Schwanger zu werden, wäre es sinnvoll, dir den Restbetrag von dem gesplitteten EG auszahlen zu lassen.
So weit ich weiß, geht das mit einem Formlosen schreiben.

Du kannst aber ja auch bei eurer EG-Stelle anrufen.
Bei uns sind die sehr nett und beraten gerne.

LG und sorry für das wirre, aber es ist ja wirklich etwas kompliziert!
Carina

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Hallo,

danke für deine Anwort.

Ich finde das ganze auch mega kompliziert. Werde echt mal bei bei meiner Elterngeldstelle anrufen wenn es soweit ist.

Aber das mit dem Restbetrag auszahlen lassen war schonmal ein guter Tip. Wusste ich gar nicht, dass das möglich ist.

Danke!

LG

Julchen

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Wenn du schwanger wirst,bis dein kleiner 1 Jahr alt ist, bekommst du das selbe Elterngeld wie jetzt!!!

Aber wirst du nach dem Jahr schwanger bekommst du nur die 300Euro Elterngeld....

So hat das meine Hebi mir erklärt!!!
Du bekommst das andere Geld vom 1. Kind weiter,bis Sep.2013!!! Wäre ja sonst blöde.....
Hoffe ich konnte dir etwas helfen:-)

Lg vany#winke

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Das stimmt aber so nicht ganz. Nur weil sie vielleicht bis zum 1. Geburtstag des kleinen Mannes wieder SS ist bekommt sie doch nicht das gleiche EG!

Das EG wird wieder neu berechnet und zwar werden immer die letzten 12 Monate vor der Geburt des neuen Babys zur Berechnung herangezogen. Sprich... wird sie SS wenn ihr Sohn 12 Monate alt ist fehlen ihr Schätzungsweise (grob gerechnet) 8/9 Monate die zur Berechnung mit herangezogen werden. Dann wird das EG nur aus den übrigen 3 bzw. 4 Monaten errechnet! Sollte sie natürlich arbeiten gehn in der Zwischenzeit wird auch dieses Geld mit berechnet.

LG

Kerstin mit Ida #verliebt beim Mittagsschlaf und MADITA, LEO & #stern #stern im #herzlich

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Hallo,

danke für deine Antwort.

So in der Art hatte ich das auch gedacht, aber irgendwie hört man dauernd was andres ;-)

Werde mal bei der EG-Stelle anrufen und nachfragen.

LG

Julchen