schwanger in elternzeit. wie berechnet sich neues elterngeld?

Hallo zusammen

Gibt es jemanden der sich auskennt?

Wenn ich 2 jahre nach geburt meines ersten Kindes ein weiteres zur Welt bringe, bekomme ich dann nur den mindestwert von 300 euro?

Vorausgesetzt ich gehe zwischendurch nicht arbeiten!

Danke

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Nur, wenn dein Mutterschutz erst in dem Monat beginnt, wo dein 1. Kind zwei Jahre wird.
Sonst hängt das von der Höhe deines Verdienstes vor der 1. Geburt ab.

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Huhu #winke

Ich kann dir nur kurz von meiner Situation berichten.

ALLERDINGS KANN ICHS NICHT MEHR 100% WIDERGEBEN!!!

Am besten du gehst zur Elterngeldstelle, die erklären dir das super.

Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und wurde als mein Sohn 8 Monate war wieder Schwanger.

Also wird Kind 2 kommen wenn mein Sohn 16,5 Monate alt ist.

Die Elterngeldbezugsmonate von Kind 1 sind diese sogenannten Ausklammerungsmonate. Denn Elterngeld zählt nicht als Einkommen
Also wird bei Kind 2 wieder die 12 Monate VOR Elternzeit dein Durchschnittseinkommen als Berechnungsgrundlage genommen. und dann kommt noch der Geschwisterbonus dazu.
Allerdings hast du auch sogenannte "Leermonate". Elterngeld bekommst du ja für 1 Jahr, also sind die Monate (in meinem Fall) zw. dem 13. und 16,5 Lebensmonat meines Sohnes OHNE Berücksichtigung und in der Zeit bekomme ich "nur" die 300€ Sockelbetrag.

Da du deine Elternzeit von Kind 1 beenden kannst zum Beginn des Mutterschutz von Kind 2 bekommst du dann sogar wieder für die 14 Wochen dein volles Gehalt von vor der Entbindung des ersten Kindes. ALso 13€ pro Tag von der Krankenkasse und den Rest vom Arbeitgeber.

Aber wie gesagt, ruf lieber nochmal bei der deiner Elterngeldstelle an :-)

lg Anadevka mit Lausi 14 Monate und Prinzessin 31.SSW

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DAs erkläre ich dir morgen noch mal etwas genauer ;)

Denn so ist es total falsch, was du verstanden hast.

Es gibt keine Monate, wo man nur den Sockelbetrag bekommt, weil es Leermonate sind davor (es zählt der Durchschnitt), zumal du kaum welche haben dürftest, weil du vermutlich wieder Mutterschutz hast (hast du einen AG?) und nur komplette Kalendermonate zählen (wann genau ist Kind eins geboren, wann ist der genaue VET von Kind 2?)

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"Die Elterngeldbezugsmonate von Kind 1 sind diese sogenannten Ausklammerungsmonate. Denn Elterngeld zählt nicht als Einkommen"
Das stimmt, aber nicht nur das sind Ausklammerungsmonate, sondern Mutterschutz auch.
Und es werden dadurch immer komplette Kalendermonate ausklammert, also in der Regel 13 an der Zahl für das Elterngeld.
Und zwei bis drei für das Mutterschaftsgeld.

Somit könnte es sein, dass es bei dir gar keine Monate ohne Einkommen gibt und selbst wenn, werden die zur Berechnung des Durchschnittes genutzt, es gibt für alle Monate ohne Einkommen das selbe Elterngeld, keine mal mit nur Sockelbetrag und welche ohne!

Also wenn du nicht unter 4600 Euro in der Summe in den zu ersetzenden Monaten verdient hast, dann bekommst du in keinem Monat "nur" den Sockelbetrag!

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Uns wurde es damals ganz simpel erklärt: kommt Kind Nr. 2 innerhalb von 14 Monaten nach Geburt des ersten Kindes, bekommst du volles Elterngeld weiter gezahlt, da der Elterngeldzeitraum nicht als Bemessungsgrundlage gilt.

Lagen jedoch paar Monate Elterngeldfrei dazwischen (Splitting zählt demnach nicht), werden u.a. diese Monate mit 0 Euro (Elterngeld zählt nicht als Einkommen) und dann eben die Monate vor dem ersten Kind berechnet.

Ich würde denke ich einfach mal anrufen und direkt nachfragen. Sicherheitshalber. :-) Gebe hier nur wieder, wie es uns erklärt wurde.

LG erdbeerchen und die 2 Räuber (5 Jahre+8Mon. & 6 Jahre+8Mon.) und Prinzessin (19 Wochen)

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Komplett richtig verstanden!

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Hey, ich bin in der Elternzeit auch wieder schwanger geworden.

Uns wurde es so erklärt, dass die Monate, die ich zwischen Ende der Eltergeldzahlung meines ersten Kindes und dem Beginn des Mutterschutzes meines zweiten Kindes in der ich arbeite (sind 3 1/2 Monate bei mir) angerechnet werden und dann die "Alten" Abrechnungen von meinem EG-Antrag meines ersten Kindes hinzugezogen werden.

Da ich im BV bin und dies auch in meiner ersten SS hatte bekomme ich gerade mein volles "altes" Gehalt, und somit wird mein EG wieder wie bei meiner Tochter ausfallen plus dem Geschwisterbonus von minimum 75 € bzw. 10 % des EG-

Lieben Gruß