Hallo Mädels,
Meine kleine ist zwar erst 7 Wochen alt, aber wie es so ist, Elterzeit ist scgin beantragt. Habe 1 Jahr angemeldet beim AG. Jetzt meine Frage, mein Mann will erst im Januar 2017 seinen zweiten Vatermonat nehmen (arbeitstechnisch besser).
Jetzt meine Frage - kann ich einfach bei meinem AG noch 2 Monate dranhängen? Das ich kein Geld bekomme ist ja klar Wollen nämlich gerne zusammen in Urlaub fahren
Viele dank schon mal
LG Gabi + Jasmin 6 Wochen und 6 Tage
Elternzeit um 1-2 Monate verlängern?
Ich habe auch nur ein Jahr Elternzeit genommen. Damit verzichtest du automatisch auf das 2. und 3. Jahr Elternzeit. D.h. du hast nichts zum "ranhängen".
Du könntest dich jedoch beim AG wegen unbezahltem Urlaub erkundigen. Du gibst es ja frühzeitig bekannt, so dass er dir da evtl. entgegen kommen könnte. Geld bekommst du ja so oder so dann nicht mehr... Dann wäre es ja egal
Quatsch, man verzichtet doch nicht drauf. Der Anspruch auf die zwei weiteren Jahre bleibt, man kann die EZ ja splitten. Aber der AG muss sie jetzt nicht sofort im Anschluss gewehren.
Bei uns verlängern viele ihre EZ obwohl zuerst anders angemeldet.
Nee, das stimmt nicht. Klar kann man die ranhängen, allerdings braucht man dafür die Zustimmung vom AG. Ich hab auch erst nur ein Jahr genommen und jetzt um 4 Monate verlängert.
Ich habe auch nur ein Jahr beantragt, jedoch hat mein Mann nun den Arbeitgeber gewechselt und kann nun nicht mehr seine 2 Monate Elternzeit nehmen.
Ich muss daher meine Elternzeit auch verlängern bis die Betreuung beginnt. Dies ist möglich, jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ich habe nun ein Gespräch mit meiner Chefin und hoffe, dass sie zustimmt. Ich habe zum Glück eine gute Vertretung und bin noch früh dran, so dass ich hoffe, dass sie die Vertretung einfach verlängern können.
LG
Maxi
Alles klar. Dann rede ich mit AG. Das sollte kein Problem sein, mein Chef meinte eh, dass man es doch so früh gar nicht wissen kann, ob man nach einem Jahr schon zurück will
DANKE EUCH !
Beachte nur, dass dein Mann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate die Elternzeit nehmen muss, um Elterngeld zu erhalten.