Elternzeit das 3. Jahr aufheben - wie?

Hallo ihr Lieben!

Ich fange ab Juli wenn die Maus 1 Jahr ist wieder an mit arbeiten, hatte also ein Jahr Elternzeit. Das zweite Jahr kann man ja nur bis zum dritten Geburtstag nehmen, das ist nicht vorgesehen, verfällt also. Jetzt kann man ja aber das dritte Jahr Elternzeit bis zum 8. Geburtstag nehmen und quasi "aufheben". Es steht überall im Internet dass man dieses "aufheben" beim Arbeitgeber beantragen muss. Nur steht nirgendwo wann und wie?? Muss ich das erst beantragen wenn ich's nehmen will? Oder jetzt? Oder hätte ich das bereits machen müssen als ich das erste Jahr beantragt habe???

Danke für eure Hilfe!

LG Bianca

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Meines wissens nach ist das "mitnehmen vom 3.jahr" so nicht mehr. .sondern man kann es ganz normal mit der entsprechenden Frist nehmen. Also man muss nix im Vorfeld iwo beantragen

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Hm danke für deine Antwort! Vielleicht antwortet ja noch jemand oder ich muss halt doch mal in unserer Perso anrufen - aber da weiss auch meist keiner die Feinheiten mit der Elternzeit

Danke dir!

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https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832?view=DEFAULT

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Keine Sorge, du kannst das dritte Jahr später noch beantragen, spätestens aber 7 Wochen vor Beginn.
Je nachdem wann du es nehmen willst, würde ich persönlich dem AG aber etwas früher als die Siebenwochenfrist Bescheid geben, damit er rechtzeitig eine Vertretung suchen kann. Aber das ist kein "Muss".

Viele Grüße!