Ständig Mutterschaft beweisen?

Kurz zur Situation: Ich bin mit dem Vater meines Sohnes verheiratet, das Kind trägt aber seinen Nachnamen, ich habe meinen aus verschiedenen Gründen behalten.

Nun kommt es regelmäßig zu Nachfragen und Hindernissen. Ich benötigte eine Vollmacht meines Mannes bzgl. des Kindes, um mit seinem Kind in seine(!) Wohnung mich umzumelden. Ich konnte ohne meinen Mann diverse Anträge nicht einreichen, keinen Pass beantragen. Bei Ausreise aus Deutschland wurde Ehe und Geburtsurkunde verlangt - ich könnte ja die neue Partnerin des Mannes sein und mit ihm der Mutter das Kind entziehen. Eine Reisevollmacht ist auch sinnlos, da die ja auch die Elternschaft nicht nachweisen kann - aber würden die Großeltern damit reisen, könnten die das ja ähnlich gefälscht haben. Ich verstehe ja sogar die Notwendigkeit der Absicherung in manchen Fällen, aber kann man denn nichts mit seinem Kind allein machen? Wenn ich allein mit dem Kind schon spazieren gehe und ein medizinischer Notfall auftritt, lässt man da mich nicht ins Krankenhaus nach der gleichen Logik? Habe ich das mit dem Sorgerecht falsch verstanden? Es kann doch nicht sein, dass 1. Elternteile (verheiratet!) nur gemeinsam jegliche Entscheidungen treffen können und 2. dass gleiche Nachnamen Pflicht sind. Wie machen das denn Unverheiratete? Oder Alleinerziehende? Oder Menschen aus Ländern mit Beibehaltung des Nachnamens bei, Hochzeit?


Ich kann mir das nicht vorstellen, muss man denn da immer die Geburtsurkunde (und im zweiten Fall andere Nachweise) mithaben? Irre ich mich?

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Hay, hab noch nie Probleme gehabt nicht mal in Flughafen wurde keine gefragt!

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Nachtrag: Manche Situationen traten auf, obwohl das Kind im Tuch war und gerade an der Brust getrunken hatte. Ich habe mich da ziemlich veräppelt gefühlt.

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Kann dir da zwar nicht helfen weil ich mich da leider nicht auskenne was wo verlangt werden darf, aber ganz ehrlich gesagt... das hätte dir doch von vorne klar sein müssen dass es da zu vielen Nachfragen kommen wird 🤔

An deiner Stelle würde ich das schnell klären wie es mit der Nachweispflicht aussieht wenn ein Notfall eintritt. Das wäre ja total blöd sonst.

Wünsch dir alles Liebe 😊

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Nachfragen sind ok, aber was ich nicht nachvollziehen kann ist, wie das selbst in trivialen Situationen Probleme machen kann, siehe die Ummeldung - ich will mit einem Kind, dass so heißt wie der Wohnungsmieter, zu diesem ziehen und bin zufällig auch noch mit diesem verheiratet. Wessen Kind sollte es sonst sein?

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Ich werde meinen Namen auch noch ändern, damals ging es nur nicht. Bis dahin habe ich eine Geburtsurkunde dabei - aber selbst das reicht manchmal nicht aus.

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Das meiste liegt aber doch wohl an der geteilten Sorge und nicht am anderen Nachnamen? Für den Pass braucht es immer beide Unterschriften. Und auch ohne geteilte Sorge musst du einen Nachweis erbringen dass du allein entscheiden darfst ergo: wieder einen Zettel zeigen.
Das mit dem reisen ist ähnlich. Ich habe neulich gelesen dass generell zu einer Vollmacht geraten wird die sich auf die konkrete Reise bezieht wenn man allein unterwegs ist. Da stand nix von Namenskonstellationen...

Mein Sohn hat auch nicht meinen Nachnamen. Ggf eine best practise: Ich habe Scans der Dokumente im Mailkasten. Spart Papier und ist über das Handy vorzeigbar. Medizinisch war mein Nachname bisher aber nie ein Thema.

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Komisch, ich hatte noch nie Probleme. Auch einen Reisepass habe ich ohne Unterschrift meines Mannes beantragt und erhalten

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Sicher? Mein Mann undi ch tragen den selben Nachnamen (wie unser Sohn). Gut man muss dazu sagen. Mein Mann ist polnischer Staatsangehörigkeit. Hatte aber das Gefühl bei der Aufklärung im Bürgerbüro das das generell so sein wird. Ich wollte auch den Reisepass beantragen. Naja ich durfte ein Tag später nochmal antanzen - weil ich beim 1. Anlauf KEINE Einverständniserklärung meines Mannes dabei hatte. Ohne Vollmacht darf man beim geteilten Sorgerecht gar nix alleine entscheiden, nicht mal die Beantragung eines Reisepasses.

Als ich dann ein Tag später die Vollmacht dabei hatte. Hat man nur kurz drauf geschaut und gemeint "kann ich wieder mitnehmen ist ok" - dacht ich mir auch. Wenns da mal ein Bearbeiter nicht so genau nimmt rutscht man sicher auch ohne Prüfung durch. #gruebel

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Ja sicher! Das war 2015!

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Wir leben in Spanien und nach dortigem Namensrecht heisst unser Sohn anders als ich. Ich bin schon öfter allein mit ihm geflogen. Einmal bin ich in Deutschland bei der Ausreise tatsächlich gefragt worden, ob der Vater von der Reise weiß. Da wir, wie aus den Pässen zu erkennen, auf der Heimreise waren, wurde meine Erklärung anstandslos akzeptiert. Trotzdem habe ich seitdem bei Reisen vorsichtshalber immer eine Vollmacht dabei.

Den letzten Reisepass habe ich allein bei der Botschaft beantragt. Wir sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht. Danach hat aber niemand gefragt.

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Huhu

Ich heiße auch anders als meine Tochter, allerdings weil bei uns eine Hochzeit geplant ist und dann nur einmal allerfeinster werden muss 🙃🙈

Das das zu Problemen führen könnte war mir vorher bewusst.
Bisher aber wenig, ich darf halt nichts für sie alleine unterschrieben, aber das liegt am Sorgerecht, nicht am Namen. Sparbuch konnte ich zB auch nicht allein eröffnen, alles was offiziell ist braucht eben beide Unterschriften.

Liebe Grüße

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Gut mein Sohn hat den selben Nachnamen wie mein Mann und ich (haben vor der Geburt geheiratet und uns für einen Namen entschieden). Das mit den bürokratischen Hindernissen ist bei geteiltem Sorgerecht aber NORMAL. Wenn ich nen Reisepass für ihn machen will, geht das ohne schriftliche Vollmacht vom Vater nicht. Und für viele Dinge die einer von uns erledigt, weil der andere nicht kann - muss die Einverständniserklärung vom anderen mitgebracht werden. Gut als wir ins Ausland gereist sind, wurden wir nicht gefragt nach ner Eheurkunde. Da das Kind ja den Nachnamen mind. von einem von uns hatte und damit zuortenbar war.

Nein im KH dürfen sie dich nicht - nicht ans Kind lassen. Du bist die Mutter! Freundin von mir, deren Tochter hat auch den Nachnamen vom Vater und die beiden leben getrennt schon von Anfang an seit das Kind da ist (wie es trotzdem dazu kam das das Kind seinen Nachnamen bekam - KEINE Ahnung!) Die muss musste nie irgendwas anbringen, was beweist das sie die Mutter ist wenn ihre Tochter im KH war. Die kam als Extremführchen zur Welt und war die ersten Jahre viel in Krankenhäusern. Klinikpersonal vertraut (solang keine andere Person das Gegenteil behauptet) erstmal den mündlichen Aussagen "Ich bin die Mutter."

Meine wiederandere Freundin, deren EXpartner das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und beide aber geteiltes Sorgerecht. Ihr Sohn trägt IHREN Nachnamen. Die müssen alles gemeinsam absegnen. Vermutlich weil sie unterschiedliche Namen haben. Wenn ein Notfall da ist, wird auch ohne die Anwesenheit des 2. Elternteils entscheiden. Aber wenn kein Notfall da ist, darf kein Arzt gar nix an dem Kind vornehmen, wenn nicht beide ihr Ja dazu geben. Auch MUSS sie über alles unterrichtet werden, ebenso wie er. Sobald es ein geteiltes Sorgerecht gibt... darf egal ob verheiratet oder nicht - keiner ohne der Einverständniserklärung des anderen irgendwas für das Kind entscheiden!

Ich durfte ohne die Unterschrift meines Mannes weder den Kinderreisepass beantragen, ich durfte kein Sparbuch für ihn eröffnen (ja dazu brauchts anscheind die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigen), gut umgezogen sind wir bis dato nicht seit er auf der Welt ist, aber wenn müsste das mit Sicherheit inkl. Einverständniserklärung von Seiten meines Mannes erfolgen wenn wie üblich ICH die Behördengänge übernehme. Und sollte unser Sohn mal ne OP benötigen (wie Mandeln, medizinische Beschneidung wegen Vorhautverengung - halt alles was nicht lebensbedrohlich sofort entschieden werden muss) darf kein Arzt einen Finger ans Kind legen, wenn nicht wir beide Eltern dafür unterschrieben haben das wir einverstanden sind. Beim Kinderkrippenvertrag mussten wir BEIDE unterschreiben. Da wurde mir auch gesagt, nur meine Unterschrift reicht nicht.

Was anderes bei Alleinigem Sorgerecht. Was sehr häufig bei Alleinerziehenden der Fall ist, wo die Trennung schon vor der Geburt stattgefunden hat. Die dürfen alles im Alleingang entscheiden.

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Ach ja... die Freundin deren Sohn beim Vater lebt (unter der Woche) und deren Sohn den selben Nachnamen trägt wie sie selbst. Mit ihr und ihren Sohn bin ich vor 4 Jahren nach Mallorca gereist. Damit sie am Flughafen sicher durch kam. War empfohlen eine Einverständniserklärung für die Reise vom Vater mitzunehmen. Damit man nicht sagen kann "Kindesentführung und Verschleppung". Wäre sie mit Alleinigen Sorgerecht, htäte sie vermutlich ne Bestätigung davon mitnehmen müssen dass sie eben das alleinige Sorgerecht hat. (Keine Ahnung - nur ne Mutmaßung). Denn anhand der Papiere ist ja nur ersichtlich. Kind hat den selben Nachnamen wie die Frau die sich als Mutter ausgibt. Aber man sieht ja nichts was das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft. Kontrolliert wurde es im übrigen weder hinzu noch zurück. Ich glaub das hängt stark vom Ermessen des Kontrolleurs vor Ort ab... wie streng der ist.