Doch eher arbeiten gehen ...

Hallo 👋🏼
Ich war vor meinem Sohn als Filialleitung im Einzelhandel tätig. Natürlich Vollzeit...
Meine Nachfolgerin ist mittlerweile schwanger & es würde sich anbieten das ich als Filialleiterin in Teilzeit wieder zurück gehe... das wäre ca 9 Monate vor offiziellen Ende der elternzeit. Ich beziehe Elterngeld plus also würde ich eig bis dahin noch Geld bekommen... mein Sohn würde von meiner Mutter & meinen Freund (samstags) betreut werden..

Meine Frage!
Wenn ich vorzeitig offiziell wieder arbeiten gehe, bekomme ich dann trd mein Elterngeld was mir noch bis Ende Oktober zusteht oder entfällt/verfällt das einfach?

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Du kannst deine zukünftigen Elterngeld Plus Monate in Basiselterngeld umwandeln. Das Restgeld verfällt leider.

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Da verfällt nichts.

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Du darfst mit Elterngeld Plus etwa 50% deines ursprünglichen Einkommens dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf dein Elterngeld hat. Wenn du mehr verdienst, wird sonst evtl dein Elterngeld gekürzt.

Der Elterngeldrechner ist zu dem Zweck echt sehr zu empfehlen.

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Und es dürfen maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden 😊

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Hey, ich würde dir auch empfehlen, dass genau von der Elterngeldstelle ausrechnen zu lassen.
Ich habe im ersten Jahr auf 2 Elterngeldmonate verzichtet und die dann als 4 Eltergeld Plus Monate hinten drangehängt. In diesen Monaten arbeite ich Max. 10 bis 12 Stunden pro Woche. Ansonsten wäre mir das Elterngeld gekürzt worden.

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Du darfst ja während deiner Elternzeit Teilzeit arbeiten. Rechne dir im Netz aus, inwiefern dein Gehalt angerechnet wird und welche Auswirkungen es hat auf dein Elterngeld.

Wie auch schon jemand schrieb, kannst du die Elterngeld Plus Monate in Basiselterngeld umwandeln, auch so, dass das Elterngeld endet, wenn du wieder arbeitest.

Da verfällt auch kein Elterngeld.

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Ich habe im Elterngeld Plus einen Minijob und darf ungekürzt verdienen. 😊

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Du kannst bis ca 30 Std / Woche arbeiten gehen. Hängt vom verdienst vorher und neuer verdienst ab.
Ich hab damals vorab meinen geplanten Stunden / verdienst an die Elterngeldstelle eingereicht, dazu bist du verpflichtet eine Stelle zu melden! Darauf kam innerhalb 2 Wochen die neue Berechnung des Elterngeld plus und ich konnte sehe das mir nichts abgezogen wird.
(war bei nicht klar, da ich noch einen verdienst aus selbstständige habe und somit nur sehr wenige Stunden arbeiten konnte).
Lass dich auch bei einem Minijob nicht von der Sozialversicherungspflicht befreien, damit, wenn auch wenig, in die Rente eingezahlt werden. Die Befreiung lässt sich nicht rückgängig machen, solange du bei der Firma im Minijob arbeitest.