Hebammen Rufbereitschaftspauschale zahlen ?!

Hallo,
Meine kleine ist nun knapp 3 Monate alt und meine Hebamme möchte jetzt von mir eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 250.- weil ich Sie außerhalb der vor Ort Termine via WhatsApp kontaktiert habe um Fragen zu stellen….
Darf Sie das verlangen ?
Darf ich meine Hebamme etwa nichts fragen außer Sie sit bei mir zu Hause vor Ort für den Termin ?

Bin ziemlich verwirrt und hoffe auf eure Hilfe.
Danke !

1

Habt ihr einen Vertrag? Was steht drin?
Meine berechnet nichts extra, außer man möchte das sie die Geburt begleitet, da halt die Rufbereitschaft. Ich habe hier aber schon häufiger gelesen, dass manche Hebamme auch die Fragen eine Rechnung stellen.

2

Soweit ich mich erinnere (da thema gab es hier im forum schon) sind 12 Termine zur Beratung inklusive. Dazu zählen auch WhatsApp fragen.

Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis
zum Vertrag nach § 134a SGB V

Edit: Die 12 Mal sind in der SS, 8 Mal sollten es bei stillproblemen sein. Aberes es am besten selber nach :-)

Bearbeitet von MissionBaby
3

Ich habe Ambulant entbunden und musste es daher zahlen. Sie war ja für nich quasi deswegen jederzeit erreichbar um wenn wir entlassen werden auch in den Stunden danach zu uns zu kommen.

Ich hab es aber von der Kasse zurück bekommen, kannst da ja mal fragen.

Den Grund deiner Hebamme finde ich aber quatsch, finde das im Gewissen Rahmen normal und sonst hätte sie ja später antworten können.

4

Also ich habe ambulant entbunden und musste für keine Rufbereitschaft zahlen...
Ich kenn mich garnicht aus. Darf denn da jede Hebamme so die Verträge machen wie sie mag? Schließlich geht es bei der Nachsorge ja um eine Kassenleistung...

6

Ich habe ebenfalls ambulant entbunden und musste auch nichts zahlen. Hätte nur bei einer Hausgeburt 500€ für die Rufbereitschaft zahlen müssen.

weiteren Kommentar laden
5

Sofern das nicht im Vertrag steht oder ihr da nachträglich entsprechendes vereinbart habt, würde ich nichts zahlen und sie darauf hinweisen, dass sie so etwas vorab vereinbart oder zumindest bei der ersten Rückmeldung via WhatsApp darauf hinweist, dass das zukünftig anfällt.

Finde Rufbereitschaft in dem Fall auch den falschen Begriff.

8

Wie oft hast du sie denn kontaktiert? Bei jeden Tag 3x obwohl sie jeden 2. Tag zur Wochenbettbetreuubg kommt, fände ich das schon gerechtfertigt. Wenn wir von 3x in 3Wochen reden, ist das anderes.
Grundsätzlich dürfen Hebammen aber wohl jede Leistung die nicht mehr inklusive ist nach den betreuungsverwinbarungen( jemand beschrieb das oben schon) berechnen.