Schwangerschaft gemeldet, was jetzt?

Guten Tag,

Ich habe letzte Woche meinem Arbeitgeber die Bescheinigung über meine Schwangerschaft eingereicht, nachdem ich meiner direkten Vorgesetzten bereits im Vorfeld mitgeteilt habe, dass ich schwanger bin.

Nun habe ich einen Termin Ende des Monats beim Betriebsarzt erhalten. Arbeite aber weiterhin ganz normal weiter, nur mit dem kurzen Hinweis,dass ich nicht mehr nach 20Uhr arbeiten darf.

Da ich auf einer Palliativstation arbeite habe ich regelmäßig mit Medikamenten, schweren Patienten, Infektionskrankheiten und Chemos zu tun. Meine Kollegen wissen Bescheid und nehmen mir zum Glück viele Arbeiten ab.

Nun habe ich etwas zu den Themen Gefährdungsbeurteilung etc. Gelesen und Frage mich ob das so vom AG alles richtig umgesetzt wird? Ich habe noch nichts von einer Gefährdungsbeurteilung gehört bzw bin weder aufgeklärt worden was ich darf, und was nicht. Andere Häuser stellen die Kollegen bei der Meldung einer Schwangerschaft bis zum Betriebsarzttermin erstmal frei.

Können Sie mir da etwas Klarheit verschaffen?

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Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Eine sorgfältig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist notwendige Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus § 3a I 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nachkommen kann, die Arbeitsstätte sicherheits- und gesundheitsgerecht einzurichten und zu betreiben.

§ 3 ArbStättV regelt jedoch nicht, wie der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung im Einzelnen durchzuführen hat. Diese Frage hat der Verordnungsgeber vielmehr weitgehend dessen Eigenverantwortung überlassen.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gemäß § 9 I 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen.

Deinen Angaben zufolge geht es dir wahrscheinlich darum, ob in deinem Fall ein arbeitsplatzbezogenes generelles Beschäftigungsverbot in Betracht kommt. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat dieser unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 I MuSchG erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und diese einzuhalten (vgl. § 10 II 1 MuSchG).

Hier trifft also den Arbeitgeber eine Handlungspflicht. § 11 MuSchG regelt hier einen ausführlichen Katalog mit unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra