Fahrtkostenerstattung von PKV

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Fahrtkostenerstattung zur Kiwu-Klinik. Die PKV meines Mannes hat sämtliche Kosten für eine Icsi etc. inkl. Medikamente übernommen. Ich bin gesetzlich versichert. Die PKV meines Mannes hat auch die Kosten für mich in vollem Umfang gezahlt.

Nach erfolgreicher Beendigung des Kiwus wollte ich nun noch die FK gegenüber der PKV abrechnen. Wir sind insgesamt 1900 km über die Monate zur Kiwu gefahren. Ich habe sogar eine Aufstellung der Kiwu über die notwendigen Termine eingereicht. Ich habe pro gefahrenen km 0,30 € abgerechnet, somit kam ein Betrag in Höhe von 570 EUR zustande.

Nun kam von der PKV eine Ablehnung. Mit der Begründung FK werden nicht erstattet.

Danke für eine hilfreiche Antwort.

VG

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Hallo Skihase87,

ich versuche mal, Deine Punkte Schritt für Schritt zu beantworten. Zu allererst aber herzlichen Glückwunsch dazu, dass am Ende alles geklappt hat! Und alles Gute für die Schwangerschaft!

Zunächst einmal hat Dein Mann offenbar einen sehr guten Tarif bei einem hochwertigen Versicherer, denn viele private Krankenversicherungen bezahlen zur künstlichen Befruchtung gar nichts. Wenn sie hier so viel übernommen hat, ist das schon deutlich über dem Durchschnitt - auch über dem der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Regel übrigens 50 Prozent bezahlt, wenn es dafür eine medizinische Begründung gibt. Manche Kassen wie die HEK oder die BKK VBU bezahlen auch ein bisschen mehr.

In Eurem Fall kann ich jetzt keine abschließende Aussage treffen, weil es am Ende immer darauf ankommt, was genau die Tarifaussage des Versicherers ist, also was in den Versicherungsbedingungen genau drin steht. Dazu müsste ich wissen, welcher Versicherer und vor allem welcher Tarif das genau ist. Am Ende kann Euch da aber Euer Makler auf jeden Fall weiter helfen, denn das gehört zu seinen Aufgaben und dafür bekommt er (oder sie) auch seine (oder ihre) Provision.

Allgemein lässt sich aber auf jeden Fall Folgendes sagen:
1. Der Versicherer muss seine Ablehnung begründen. Wenn Du die Fahrtkosten also bereits zur Abrechnung eingereicht hast, dann sollte Dir der Versicherer erklären, warum genau er die Kosten nicht übernimmt. Diese Begründung gibt Dir auf jeden Fall Hinweise darauf, wo in den Versicherungsbedingungen Du nachschauen musst.
2. Zu Fahrtkosten generell im Rahmen der Krankenversicherung lässt sich aber sagen, dass sie nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen werden, also wenn Deine Transportfähigkeit eingeschränkt ist und Du ein Taxi oder gar einen Krankentransportwagen rufen musst, weil Du selbst aus medizinischen Gründen nicht fahren kannst. Wenn Du also beispielsweise aufgrund der Kinderwunschbehandlung Unterleibsschmerzen hast und Dich weder in Dein Auto noch einen Bus setzen kannst, dann sollten die Fahrtkosten auch von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn es sich aber um eine ganz normale Fahrt handelt, ist diese selbst ja nicht medizinisch notwendig und aus eigener Tasche zu bezahlen. Beim normalen Gang zum Haus- oder Zahnarzt werden ja auch keine Fahrtkosten erstattet.

Ich hoffe das hilft Dir weiter, die Versicherung besser zu verstehen beziehungsweise an der richtigen Stelle weiter nachzufragen.

Liebe Grüße
Markus von Leni, Leon & den Luchsen