Unterhalt

Hallo ich und mein Partner bekommen nächstes Jahr ein Kind zusammen. (August) wir leben nicht zusammen, er hat seine eigene Wohnung. Haben auch noch nicht vor zusammen zu ziehen. Wieso und weshalb ist ja auch egal. Mir geht es darum, wegen dem Unterhalt ich lebe im Moment vom Hartz 4 wie sieht das aus mit dem Unterhalt, kann ich der Unterhaltsvorschusakasse einen Geldbetrag einfach sagen und das Fest halten oder wird er automatisch von denen eingestuft. Bitte nur darauf antworten.

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Du kannst und darfst nicht auf Unterhalt von ihm verzichten. Sobald du einen Antrag auf Unterhalt vom Staat machst, wird genau geprüft ob der Vater zahlen kann und wieviel er zahlen muss. Und wenn ihr betrügt und der du doch unterhaltsvorschuss vom staat bekommst, muss das der Vater wieder zurückzahlen, also du machst ihm extrem hohe schulden, denn der Unterhalt vom Staat ist nur geliehen solange bis der Vater den Geld hat. Zur Not wird es gepfändet. Deswegen, seid ehrlich und macht keinen Quatsch, seid Vorbilder für das kind und nicht straftäter und Betrüger.

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Wer sagt denn das wir den Staat verarschen wollen? Ich wolle lediglich nur wissen, weil wir ja zusammen sind nur nicht zusammen wohnen wieviel er ungefähr zahlen muss

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Ob ihr zusammen seid oder nicht ist absolut unabhängig vom Kindesunterhalt. Auch wenn ihr zusammen lebt, ist er in der Unterhaltspflicht...und wenn ihr getrennt seid: auch ;-)

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Wir sind aber zusammen und lieben uns, wohne. Nur nicht zusammen

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Es gibt die Düsseldorfer Tabelle, die berechnet ganz genau wieviel er dir überweisen muss. Es ist abhängig von seinem Einkommen.

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Das wird nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet. Du wirst keinen Unterhaltsvorschuss bekommen wenn der Kindsvater einer Arbeit nach geht.
Und dieser Satz der in der Düsseldorfer Tabelle steht, wird deinem Kind als Einkommen angerechnet und von den ALG2 Leistungen abgezogen...

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Ja genau deswegen fragte ich dann haben wir ja plus minus null... Wenn ich kein Unterhalt von ihm möchte?

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Du kannst nicht auf Unterhalt von ihm verzichten.
Beim ALG2 wird genau geschaut, wieviel er verdient. Er ist eurem Kind und dir zu Unterhalt verpflichtet, egal, ob ihr zusammen seid, oder nicht.

Du kannst da auf gar nichts verzichten.

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Unterhaltsvorschuss kann man nur dann erhalten, wenn man alleinerziehend ist und der Vater keinen Kindesunterhalts zahlt. Dann liegt normalerweise eine Unterhaltspflichtsverletzung vor, welche strafrechtlich auch verfolgt wird. Denn er ist auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn er arbeitslos ist und beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht. Dann muss er einen gewissen Betrag ans Kind abtreten. Wenn er nicht zahlt und Unterhaltsvorschuss folgt, muss er den Unterhaltsvorschuss dem Staat dann zurückzahlen. Er muss also Unterhalt zahlen und du darfst auch nicht darauf verzichten, da es dem Kind zusteht.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

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im Normlafall wird erst mal gerpüft, wieviel er auch für dich zahlen kann, denn rechtlich ist er für die erste 3 Jahre für dich und das Kind unterahltspflichtig.
und du kannst nicht einfach sagen soviel zahlt er, er muss anhand der Düssldrfertabelle bezahlen und das wird dir angrechnet.-
Du möchtest , dass der Staat weiterhin für dich aufkommt, das könnte ihn die Hose gehen, er wird bis zum Pfändungsfreibetrag zur Kasse gebeten

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Bei Kindesunterhalt gibt es keine Pfändungsfreigrenze. Der Vater ist immer zum Kindesunterhalt verpflichtet.

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Das Jobcenter, von dem du ALG2 beziehst, wird von dir wissen wollen, wie viel Unterhalt er zahlt. Ihr könnt euch beide einigen und dieses gibst du dann beim Amt an.

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Das Amt wird aber immer darauf bedacht sein, dass er so viel wie möglich zahlen kann. Umso weniger muss dieses dann nämlich zahlen.

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bei hartz 4 bekommt er ein schreiben, in dem er seinen Verdeinst offen legen muss, für ihn ist es garantiert kein Gewnn, nicht mit dir zusammen zu leben.

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Würdest du arbeiten, ist es letztlich eine Sache zwischen euch beiden. Da schreitet erst das Jungendamt ein, wenn du unterhaltsvorschuss verlangst. Ansonsten könnt ihr selbst regeln wie ihr es wollt.

Da du aber alg2 beziehst schaut das Amt sehr genau und da darfst du gar nicht drauf verzichten. Zum Glück.

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Nein, der KIndesvater ist auch dann zum Kindesunterhalt verpflichtet, wenn die Mutter arbeiten würde.

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Ja, aber man kann sich in dem Fall einigen. Mein ex und ich haben das so gemacht, da es keine streitthemen gab und haben somit nie das Jugendamt oder andere Ämter mit einbezogen.
Klar ist er dazu verpflichtet. Das ist logisch. Aber bei Trennungen oder auch nur getrennten haushalten brauch man das keinem Amt melden. Wir handhaben unsere Regelung seit 6 Jahren. Es gibt keine Probleme.

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Bei uns in Bayern wird der eingestuft von dem zuständigen Amt. Weil dir ja auch einiges angerechnet werden kann am HarzIV. Ich zb habe das mit dem Unterhalt über die Katholische Jugendfürsorge regeln lassen. Aber muss jeder für sich wissen zu welcher Institution er geht usw. Lg💖