Fehlgeburt Krankschreibung und aussgehen

Hallo
Ich hatte in der 7. Woche eine Fehlgeburt. Körperlich ging es mir schnell wieder gut aber seelisch leider gar nicht. Ich habe mich auch nicht dazu im stande gefühlt meinen Arbeitskollegen schon gegenüber zu treten und darüber zu reden.
Deshalb hat mich mein Arzt noch 2 Wochen krank geschrieben.
Jetzt haben mich Freunde gefragt ob ich am Wochenende auf ein öffentliches Fest zum feiern mitkommen möchte und ich denke diese Ablenkung würde mir sehr gut tun aber was ist wenn mich jemand von der Arbeit sieht?

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hallo, erst gemeint? Also entweder geht es ihnen mental und körperlich schlecht oder eben nicht, dann können sie auch alles machen und an allem teilnehmen. Das müssen sie letztlich für sich selbst einschätzen...VG fw

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Zunächst: ich bin weder Juristin noch Ärztin, aber du darfst während einer Krankschreibung i.d.R. alles machen, was deinem Heilungsprozess nicht zuwiderläuft bzw. was als gesundheitsfördernd gilt.
Wenn du also nicht aufgrund körperlicher Beschwerden, die dich u.U. an dein Haus fesseln, sondern aufgrund deiner psychischen Verfassung eine Krankschreibung erhalten hast, spricht m.E. rechtlich nichts gegen den Besuch der Veranstaltung.
Dass das aber mitunter nicht bei jedem gut ankommt, könnte sein, denn mentale Probleme sind ja leider (!) in unserer Gesellschaft noch immer nicht so anerkannt wie das gebrochene Bein.

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Dass das aber mitunter nicht bei jedem gut ankommt, könnte sein, denn mentale Probleme sind ja leider (!) in unserer Gesellschaft noch immer nicht so anerkannt wie das gebrochene Bein.

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Ganz ehrlich?
Geh auf das Fest!

Wenn dich jemand sieht, kannst du ja erklären, dass du krank geschrieben bist, weil es dir nicht gut geht und du nicht leistungsfähig bist und alles dafür tust wieder leistungsfähig zu werden.

Alles Gute!!!