Kann man ein Medikament zurückgeben?

Hallo,
ich war heute in der Apotheke. Habe mir Voltaren gekauft für eine Zerrung im Hüftgelenk.
Nun lese ich, dass es für Schwangere nicht geeignet ist.
Hätte man mich darauf hinweisen müssen? Ich habe von mir aus nicht daran gedacht das zu erwähnen, weil ich es als Creme für harmlos gehalten habe und in der Vergangenheit (nicht schwanger) gut vertragen und für gut befunden habe.
Es hat eigentlich gar keine Beratung stattgefunden. Sie hat nicht mal gefragt wofür es ist.

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du hast ja auch nicht gefragt;-)
die können doch nicht hellsehen und wissen,dass du SS bist
Also wenn du die packung noch nicht angebrochen hast,und den kassenbon hast,kannst zurückgeben
ansonsten,behalte es doch,die ss ist auch mal vorbei,und die Salbe ungeöffnet ist sehr lange haltbar#winke

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Hallo,

bei Medikamenten ist eine Rückgabe rechtlich leider ausgeschlossen.
Du hättest darauf hiweisen müssen, dass du schwanger bist.
:-D

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Sieht man denn, dass du schwanger bist? Wenn ja, dann hätte durchaus gefragt werden müssen ob es für dich ist, und an welcher Körperstelle du es anwenden würdest.

Zudem, frag doch ohnehin mal bei deinem Arzt nach. Wer hat überhaupt die Zerrung im Hüftgelenk diagnostiziert?

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Ein Apotheker hat eine BeratungsPFLICHT bzw auch seine n MA!

Das ist in der Apothekenbetriebsverordnung festgelegt, §20.

Genaueres kann man nachlesen, das ist irre lang.

Daher würde ich hingehen und es so ansprechen.
Der Apotheker darf es zwar nicht weiter verkaufen, aber wird kaum ein Problem haben, es dem Hersteller unter fadenscheinigen Gründen zurückzugeben. Hersteller sind normalerweise sehr kulant und schreiben jeden Mist wieder gut.

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Hellsehen kann niemand in der Apotheke.
Wenn du nicht dran gedacht hast zu sagen ds du schwanger bist scheint man es ja nicht zu sehen.
Die können doch nicht jede Frau fragen ob sie Schwanger ist.

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§ 20 Information und Beratung

(1) Der Apotheker hat Kunden und die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen zu informieren und zu beraten, soweit dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich ist. Durch die Information und Beratung der Kunden darf die Therapie der zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen nicht beeinträchtigt werden.

Soweit Arzneimittel ohne Verschreibung abgegeben werden,

hat der Apotheker dem Kunden die zur sachgerechten Anwendung erforderlichen Informationen zu geben.
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ApBetrO

Es ist im Prinzip ähnlich wie die Sitation eines Arztes, der eine Frau röntgen will.
Er muß sie auch fragen, ob sie schwanger ist, nicht die Frau muß ihm selber von sich aus die Lage erklären.

Der Punkt soll in der nächsten überarbeitung konkretisiert werden.
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Neu hinzugefügt wurde Absatz (2), wonach bei der Abgabe von Arzneimitteln an einen Kunden dessen Informations- und Beratungsbedarf durch Nachfrage festzustellen ist:

„(2) Bei der Abgabe von Arzneimitteln an einen Kunden ist dessen Informations- und Beratungsbedarf durch Nachfrage festzustellen und eine Beratung anzubieten. Der Kunde soll dabei aktiv in das Gespräch eingebunden werden, damit der Apotheker dessen Informations- und Beratungsbedarf erkennen und auf seine individuellen Bedürfnisse eingehen kann. Die Beratung muss die notwendigen Informationen über die sachgerechte Anwendung des Arzneimittels enthalten. Soweit erforderlich, ist auch über eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen sowie zur sachgerechten Aufbewahrung des Arzneimittels zu informieren.
Im Falle der Selbstmedikation ist auch festzustellen, ob das gewünschte Arzneimittel zur Anwendung bei der vorgesehenen Person geeignet erscheint.
Satz 1 findet auf apothekenpflichtige Medizinprodukte entsprechende Anwendung.“

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http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/spezial-apbetro/news/2011/10/20/informations-und-beratungsbedarf-durch-aktive-nachfrage-feststellen.html

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Die können doch nicht jede Frau fragen ob sie Schwanger ist.

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Wer es nicht KANN entspricht nicht der Betriebsverordnung.

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Hallo,

also fragen kostet ja nichts, wenn sie dann sagen, "Nein, können wir nicht" dann ist es halt so und du kannst es vielleicht verwenden, wenn du entbunden hast! Ich habe kürzlich Nasenspray gekauft, da hat mich die Apothekerin gefragt, ob ich schwanger bin. Kann gut verstehen, dass du bei einer Salbe nicht dran gedacht hast ... Also frag einfach nach, wenn es nicht gehen sollte, dann kannst du sie ja aufheben, Voltaren kann man ja immer gut gebrauchen.

LG

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Ich denke mal, wenn du dir gezielt mit Namen ein Medikament kaufst, denken vielleicht die MA, dass du auch weißt was du dir holst und es schon mal verwendet hast.
Wenn du jetzt gefragt hättest, dass du eine Salbe gegen dies und das suchst, dann wäre wohl eher ein Beratungsgespräch zustande gekommen.

Ist mir jedenfalls schon mal aufgefallen, wenn ich was gezielt hole oder eben nicht.

Frag doch sonst einfach mal. Kostet ja nix.

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hallo,

eigentlich dürfen die apotheken keine medis zurücknehmen. so hat man mir das mal in einer apo erklärt. ist ja auch ein hochsensibler bereich. könnte ja schmu getrieben werden. letztlich würde ich einfach mal nachfragen. vielleicht hast du glück...
lg holly

p.s. hätte ja auch für jemand anderen sein können. wenn du nicht fragst kriegst du auch keine beratung

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Hallo,

ich habe mir Anfang Januar ein Pillenrezept geben lassen und wie ich das immer tat, direkt ab in die Apotheke. Eine Pillenpackung verlegt man nicht so schnell wie ein Rezept und da ich schonmal dort in der Nähe war - klar, kümmer ich mich drum...

So,
mein Problem nun:
Aus bestimmten Gründen - Wechsel der Pille.

Die Packung, die ich im Januar gekauft habe, da fehlt keine einzige Pille (würde ich erst Donnerstag anfangen und noch nichtmal die Packung an sich geöffnet) und da hab ich auch direkt mal gefragt, ob man die quasi tauschen könnte und die Differenz dann halt auszahlen lassen. *ich kann nicht im Januar dafür 37,- Euro ausgeben und jetzt durch den Wechsel die Pille liegenlassen und nun nochmal ca. 31,- Euro*

NEIN -> die Apotheken dürfen allgemein keine Medikamente zurücknehmen, die sie schon rausgegeben haben. (habe bei mehreren Apotheken nachgefragt)

Bei Voltaren ist es ja nicht so schlimm - wenn du die nicht selbst behalten möchtest, frag im Verwandten-/Bekanntenkreis nach, ob jemand die gebrauchen kann.
Ansonsten kannst du Voltaren auch erstmal an die Seite legen und nutzen, wenn du nicht mehr schwanger bist.

LG