kriminell, ab wann Gefängnis?

Hallo,
leider haben wir jemand in der Familie, die kriminell veranlagt ist. Ob aus Hass oder was anderem, wir wissen es nicht.
Es geht um Gelddiebstahl mittels Kartenklau, bis zu normalem Diebstahl, Mietnomade und Betrug.
Diese Delikte sind teils angezeigt worden, teils nicht.
Weitere Taten sind wegen akuten Geldmangels bei der Person abzusehen, wie etwa neue Wohnung mieten, obwohl kein Geld da.
Müßte man sich mit allen zusammen tun, um diese Person ein für alle mal ins Gefängnis zu bringen oder zu verurteilen?
Hätte man als einzelne Person da eine Chance?
Familienangehörige werden teils auch beklaut und trauen sich nicht, dieses anzuzeigen. Beweise gäbe es genug mittels Kamerabildern bei Sparkassen usw.
Danke schonmal und LG

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Jeder, der betrogen oder bestohlen wurde, sollte dies zur Anzeige bringen. Wann es zu einer Haftstrafe kommt, kann man pauschal nicht beantworten. Gab es schon Bewährungsstrafen? Auflagen? In der Regel kommt es bei diesen Delikten zur Haft, wenn Bewährungsstrafen und Auflagen wie Sozialstunden etc. nichts gebracht haben, bzw. man erneut straffällig wird. Mit "zusammentun" hat das nichts zu tun. Jeder Betrogene muss seinen Fall für sich zur Anzeige bringen bzw. ein Gerichtsverfahren einleiten. Geht zur Polizei, zum Anwalt und fertig. Über die Art/Weise/Höhe der Bestrafung urteilt einzig und allein der zuständige Richter.

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Nein, sie ist noch nicht straffällig gewesen. Also, wurde noch nicht vors Gericht gezogen. Wir wissen aber, daß einige Verfahren nun laufen, wegen nicht gezahlter Miete.
Ein Familienmitglied ist ebenfalls bestohlen worden, traut sich aber nicht, dieses zur Anzeige zu bringen.
Also, macht es dann die Menge?
Je mehr Anzeigen vor Gericht gebracht werden, desto eher kann sie verurteilt werden?

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>In der Regel kommt es bei diesen Delikten zur Haft, wenn Bewährungsstrafen und Auflagen wie Sozialstunden etc. nichts gebracht haben, bzw. man erneut straffällig wird.<

Leider ist es nicht so einfach....ich kenne jemanden, der schon fünf oder sechs mal wegen schwarzfahrens (also kein Führerschein) verurteilt wurde, jedes mal wurde Bewährung verlängert, oder eben eine neue erteilt (das Ganze geht seit ca 20Jahren), vor vier Monaten die letzte Verhandlung, nette Geldstrafe - ob er die bezahlt - keine Ahnung, aber gelernt hat er nicht, in zwei Tagen macht er sich wieder auf den Weg - nicht nur um die Ecke, etwas über 300km dürfen es sein (einfache Fahrt).
Naja, an diesem Beispiel sieht man, eine Chance ja, alles andere danach - wegsperren, manchmal wirken ja schon drei Wochen Wunder...

LG Anita #blume

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