Rechtsfrage

Hallo,

vielleicht kennt sich hier ja der / die eine oder andere aus.
Folgende Situation:

Ein Kindsvater klagt beim Familiengericht auf Umgang. Da er kein Geld hat, bewilligt man ihm PKH (wobei das beim Familiengericht neuerdings anders heißt, ich weiß leider nicht mehr wie #hicks). Mitten im Verfahren hat er auf einmal keinen Anwalt mehr, da er dessen Rechnungen (von vor dem Verfahren) nicht bezahlt hat. Der Anwalt ist zwar glaube ich weiterhin verpflichtet, ihn vor Gericht zu vertreten, mehr aber auch nicht.

Das Gericht versucht mehrfach, den Kindsvater bezüglich des weiteren Verfahrens zu erreichen (schriftlich und mündlich) jedoch ohne Erfolg.
Letzten Endes lässt er durch Dritte ausrichten, dass er seinen Antrag zurückziehen will, weil ihm das alles zu viel wird.

Es gibt nun nochmal einen Termin bei Gericht zur Erörterung der Sachlage mit beiden Parteien (also Kindsvater und Kindsmutter).

Nun meine Frage: Der Kindsmutter sind ja durch den Prozess (läuft seit ca. 6 Monaten) nicht unerhebliche Kosten entstanden. Wenn der Kindsvater sich jetzt überlegt, seinen Antrag zurückzuziehen, kann die Kindsmutter dann ihre Kosten geltend machen? Und muss der Kindsvater die PKH zurückzahlen?

Ich hoffe, das war nicht zu wirr #schein

LG und danke schonmal

Dani

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Hallo Dani,

ich bin kein Anwalt und hab auch nichts in der Richtung gelernt, von daher kan ich Dir nur sagen, wie das bei uns war.

Da handelte es sich aber nicht um eine Familiengerichtssache sondern um eine Sache im Mietrecht. Aber: Der Antrag wurde von der Gegenpartei ebenfalls zurückgezogen. Somit musste er seinen Anwalt komplett alleine zahlen (ohne PKH!). Wir hatten allerdings keinen Anwalt, somit weiß ich nicht recht, wie es sich da verhält. Aber rein theoretisch würde ich sagen "Ja, Du kannst diese Kosten geltend machen!" (Natürlich ohne Gewähr!!!) Würde es definitiv versuchen.

Nur, wenn der Vater eh kein Geld hat hast Du da wahrscheinlich schlechte Karten...

LG Isa

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Deine eigenen Worte: "Da er kein Geld hat"


Geltend machen kann man vieles, ob es aber irgendwann zu Geld wird..........

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;-) wie wahr...
Würde halt nur gern wissen, wie die Rechtlage ist.
Hintergrund: Ich weiß, dass er bald wieder Geld haben wird ;-)

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Ja, aber ob DU es dann auch zu Gesicht bekommst, ist die nächste Frage.
Versuchen solltest du es, keine Frage. Aber ich würde mir da nicht zuviele Hoffnungen machen.

Gruß
Sandra

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Warum hat er denn überhaupt auf Umgang geklagt/klagen müssen?

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Er hat vor 7 Jahren jeglichen Kontakt zu seinem Kind abgebrochen. Hat nie gezahlt, keine Karte geschrieben, kein Anruf. Ach ja, er wusste, wo wir wohnen da er mich monatelang belästigt hat...
Als er gehört hat, dass ich geheiratet habe und mein Mann mein Kind gern adoptieren möchte, hat er auf Umgang geklagt.
Als wir zu diversen Beratungsstellen mussten und man ihm da gesagt hat, was das jetzt für eine Verantwortung ist, wenn der Umgang nach so langer Zeit wieder zustande kommt war ihm das zu viel und so hätte er sich das ja nicht vorgestellt und er will den Antrag nun zurückziehen...

Noch Fragen?

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Aus dem Ausgangsbeitrag war nur zu entnehmen, dass er die Klage aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Nicht das er ihm der Umgang zu viel ist.

Und Klage auf Umgang bedeutet, dass Du keinen freiwillig gewährst.

Und dafür muss normalerweise deutlich mehr vorgefallen sein als nur nicht gekümmert.

Ist da die Frage warum man auf etwas klagen muss was normalerweise selbstverständlich sein sollte verkehrt?

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