Erlaubt? Verboten? Parkplatz wegschnappen

Hallo zusammen,

mir ist gestern etwas passiert und als ich meinem Mann davon erzählte, waren wir uns nicht einig, ob das verboten ist.

Ich wollte auf der anderen Straßenseite in eine Parklücke einparken, habe angehalten und den Blinker gesetzt. Von hinten kam ein Radfahrer, den ich erstmal vorbeifahren ließ. In dem Moment kam auch ein Auto, ich ließ es freundlicherweise noch überholen. Und was machte der Fahrer? Fährt an mir vorbei und kackendreist in "meine" Parklücke. Es war nicht so, dass er nicht gemerkt hätte, dass ich einparken wollte. Ich bin ausgestiegen und habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich da einparken wollte und ob er sich nicht einen anderen Parkplatz suchen könne, ich müsse mein Kind aus dem Kindergarten abholen. Der war absolut ignorant, hat mich nicht angeschaut und meinte, er müsse seinen kleinen Bruder abholen (die waren zu zweit in einem Smart!!!). Das war natürlich eine Lüge.

Ich weiß, dass ich dagegen rechtlich nicht vorgehen kann und möchte das auch nicht. Mich interessiert nur, ist das erlaubt, jemandem, der anzeigt einparken zu wollen, den Parkplatz wegzuschnappen? Ich bin der Meinung, dass man das nicht darf. Abgesehen davon, dass es einfach nur unsozial ist :-[

Bin gespannt auf eure Antworten.
#winke

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Ich hätte ne Horde Tauben mit Weißbrot an seinem Auto gefüttert und drauf gewartet, das die mächtig Durchfall bekommen.

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Olé-Urbini, du fehlst!!!!

Am besten ein Smart mit Faltdach. Ich weiss gar nicht, wie die dann gereinigt werden danach... Und wenn es dann noch offen ist...

Ein Schelm, wer hier lacht.

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Ich lache.

#rofl

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Hallo,

rechtlich ist es ok, was der Typ gemacht hat, aber menschlich #aerger
Leider gibt es immer so doofe Leute...

Ich ärger mich dann nur nicht still, sondern drück nen Spruch....Bringt mir zwar den Parkplatz net zurück, aber mir gehts dann besser....

Idealerweise bei so nem junschen Typen : Klar können Sie auf den Parkplatz fahren, sie müssen vermutlich das einparken noch etwas üben....

LG #winke

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Hallo,

es ist VERBOTEN, jemandem den Parkplatz wegzuschnappen:

"Nach Paragraf 12 Abs. 5 S. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebührt die Parklücke demjenigen, der sie zuerst erreicht. Dieses Recht ist auch unabhängig davon, ob der Fahrer zuerst an der Parklücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken, oder ob er erst abwarten muss, bis sein Vorgänger ausgeparkt hat. Drängelt sich dann jemand anderes vor und nimmt Ihnen den Parkplatz, verstößt er gegen die StVO. Da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, kann dieses Verhalten nach Paragraf 49 Abs. 1, Nr. 12 mit einem Bußgeld geahndet werden."

Ich hatte das auch mal - und den Fahrer hat es auch Null interessiert. Aber als ich dann zum Auto zurück bin, Zettel und Stift geholt habe, um das Kennzeichen zu notieren... ist er doch wieder aus der Lücke gefahren :-p

Gruß

Susanne

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Da gibt es tatsächlich einen Paragraphen für?

Halt ich ausserhalb von Parkplätzen für nur sehr schwer durchsetzbar.
Am Ende steht Aussage gegen Aussage, wie will man das im Nachhinein klären??

Ein Armutszeugnis wieder mal. Wenn man mit der menschlichen Rücksichtnahme nicht rechnen kann, muss man eben einen Paragraphen dazu entwickeln. Was sagt das über den Zustand unserer Gesellschaft aus? ;-)

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Nun, viele haben halt besseres zu tun. Zudem haben die Polizei oder Ordnungsamt wenig Personal und daher sollte man sich 3x überlegen ob man sie wirklich mit solchen Dummheiten aufhalten will!

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Ich habe das auch schon aus den verschiedensten Perspektiven erlebt.

- Junge Frau mit Smart fährt vor mir, obwohl blinkend anzeigend, genau in eine Riesenparklücke, Mein Auto war größer als der Smart, was die Parkplatzsuche zusätzlich erschwerte. Ich bin raus, hab an ihre Scheibe geklopft und freundlich gefragt, ob es ihr was ausmachen würde, Autogrösse und so und ein Paar Meter weiter seine ja kleinere Lücken...
Ich hatte nicht wirklich damit gerechnet, aber die hat mich tatsächlich freundlich angelächelt und hat die Lücke wieder freigemacht. :-)

- Dieselbe Situation hat sich in der Regel anders abgespielt, so dass man bestenfalls einen Vogle gezeigt bekommt.

- Es gab aber auch schon Situationen, die komplett fehlinterpretiert waren.
Senkrecht Parklücken auf meiner Seite. Vorne links alsio eine Lücke. Ich damals noch mit meinem Kleinen Mini unterwegs wie immer recht flott. Gegenüber der Parklücke steht ein Auto mit einem älteren Ehepaar drin und hat den Blinker LINKS gesetzt, also so als hielten sie in der zweiten Reihe auf der anderen Seite.
Ich fahre also einfach in die Lücke vorwärts ein, weil der Wagen dafür gerade genau klein genug ist.
Bevor ich aussteigen kann stürmt der ältere Herr über die Straße (seine Frau sass am Steuer) und schlägt mit der Hand auf das dünne Blechdach meines Autos und fängt an zu meckern, was mir denn einfiele.

Gerne hätte ich mit ihm diskutiert, aber der Schlag auf das Dach ging mal gar nicht! Dazu muss man wissen, dass wenn man Glück hat man das Dach beim Mini sehr schnell verdellen kann. Und der gute Mann hat ordentlich draufgehauen, meine Freundin damals hat einen ziemlichen Schreck bekommen.
Auf jeden Fall habe ich nur meine Tür aufgemacht, bin ausgestiegen und habe den Mann klein gebrüllt, dass er gefälligst seine Dreckspfoten bei sich lassen soll.
Aufs Parken bin ich gar nicht gross eingegangen. Die Frau hat wenn sie wirklich parken wollte schlicht auf der falschen Seite geblinkt. Muss ich bei jedem, der links blinkt annehmen, dass er in Wirklichkeit rechts meint??

Aber die Folge daraus ist eben, dass so unterschiedlich wie die Fälle selbst wird die Schilderung desselben ausfallen, deswegen auch kein Rechtsanspruch auf den Parkplatz.
Generell sollte gelten, dass man gegenseitig Rücksicht nimmt. Wer per Blinker anzeigt, dass er die Parklücke haben will, sollte sie auch bekommen. Nur sollte man dann den Parkvorgang auch zügig einleiten, andere könnten sich dazu verleitet sehen, anzunehmen, man hat es sich doch anders überlegt...

Oder man nimmt gleich das Fahrrad... ;-)

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Ja, das mir dem Fahrrad ist wohl wahr. Ich fahre auch nur, wenn es absolut nicht anders geht, mit dem Auto. Wir nutzen unser Auto so selten, dass wir manchmal nicht einmal mehr wissen, wo wir es geparkt haben.

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Hi,

ich hätte hinter den Typen geparkt und ihm dann mitgeteilt, das es ja nicht lange dauern wird#rofl

lisa

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Klar ist das lustig.

Wenn der vorsätzlich am Wegfahren gehinderte dann einen Abschlepper bestellt und /oder dich wegen Nötigung anzeigt dann wird das noch lustiger und alle kringeln sich.

Also mach das ruhig.

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nja, ich denke mal, wenn er sooo dringend einen Parkplatz gebraucht hat, das er länger parken wird. Ein Kind aus der kita zu holen dauert keine 10min....
Da braucht ein Aschlepper in der Regel länger....

Hol mal Luft bevor Du noch explodierst#rofl

Lisa

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Das ist soo ärgerlich! Für solche (und ähnliche Fälle) hat mir mein Mann einen wunderhübschen kleinen Haftnotiz-Block geschenkt, auf dem in fetten Buchstaben steht: Scheiße geparkt!! Ich liebe diese Teile und verteile sie auch munter. #schein

Ändert an der Tatsache nichts, aber dann gehts mir wenigstens ein bisschen besser.

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Gibt es da nicht jetzt so ne Seite, wo man schlechte, unverschämte Autofahrer anschwärzen kann?

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Meinst du diese Seite?

http://www.fahrerbewertung.de

LG

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Der Fall ist problematischer als er erscheint.

Du standest auf der anderen Straßenseite.

Würde z.B. ein Auto entgegenkommen welche sDu erst durchlassen musst und der fährt dann ein, habe ich so meine Zweifel, ob dieser nicht sogar rechtens handelt (moralisch ist eine andere Frage).

Da der Pkw aber von hinten kam sieht das selbstverständlich besser für dich aus.

Trotzdem bleibt die Baustelle, ob Du die Parklücke schon UNMITTELBAR erreicht hattest? Nämlich erst dann steht dir das Vorrecht zu.

Und wenn man auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht ist das m.E eher nicht der Fall.

Dann hast Du die Parklücke zuerst gesehen. Aber auch UNMITTELBAR erreicht?

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Danke für eure Antworten ... ich denke, dass ich nach dem Gesetzestext dann schon im Recht gewesen war. Aber das hilft mir jetzt nichts mehr ... das nächste Mal würde ich einfach zügiger einparken und dann muss eben der Fahrer hinter mir warten. Ich ärgere mich im Nachhinein, dass ich noch so nett war, den durchzulassen :-[

Naja, ich habe 2 Karmapunkte mehr, er zwei weniger ... Wobei, einer wird mir gestrichen, da ich mich zu einer Beleidigung habe hinreißen lassen #nanana #schein

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Mein Hinweis mit dem "unmittelbar" erreicht hast Du aber zur Kenntnis genommen?

"das nächste Mal würde ich einfach zügiger einparken und dann muss eben der Fahrer hinter mir warten."

Wenn es gutgeht hast Du recht. Das setzt voraus, dass du sicher abgebogen bist bevor der andere da ist.

Wenn er nämlich überholt und es kommt zum Unfall wirst Du regelmäßig mindestens 50 % Mitschuld bekommen, weil Du abbiegst ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten.

Linksabbieger in ein Grundstück/arkplatz haben so gut wie immer Mitschuld wenn nicht sogar Alleinschuld wenn es kracht.

Selbst der Nachweis dass Du geblinkt hast (der oft schon nicht geführt werden kann, wenn die Gegenseite ihn bestreitet) wird an Deiner Mitschuld nichts ändern. Und heirbei ist also schon unetrstellt, dass der Gegner nicht hätte überholen dürfen.

Mit anderen Worten. Den Parkplatz hast Du sicher wenn es nicht kracht. Wenn es kracht wirst Du regelmäßig mithaften.

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Ja, den Hinweis habe ich gelesen. "Unmittelbar erreicht" kann aber nicht heißen, dass ich schon in der Parklücke stehen muss, dann würde die ganze Überlegung ja keinen Sinn machen. Ich stand so, dass ich nur noch hätte reinkurbeln müssen. Jemand, der hinter mir steht kann ja nicht eher ein Anrecht auf den Parkplatz haben als ich.

Ich habe den Fahrer überholen lassen, damit er nicht durch meinen Einparkvorgang hätte warten müssen.

Ich hätte natürlich auch nie so agressiv eingeparkt und einen Unfall riskiert, da ist mir meine eigene Sicherheit doch schon um einiges wichtiger als das Recht auf einen Parkplatz durchzudrücken #nanana

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