Teilzeit nach 1 Jahr Elternzeit

Hey ihr Lieben, habe gerade den anderen Thread gelesen und mich interessiert jetzt folgendes.
Ich möchte 1 Jahr Basis EG beziehen und das 2 Jahr Teilzeit mit 30h/ Woche arbeiten.
Wenn mein AG das mit der Teilzeit jetzt ablehnen würde, habe ich dann ein Recht stattdessen normal voll einzusteigen wieder und die EZ quasi dann zu beenden sodass statt 2 ich dann doch nur 1 Jahr nehme? Oder geht das dann nicht und ich muss das 2 Jahr zuhaus bleiben, hätte dann ja gar kein Einkommen.
Hoffe ist verständlich was ich meine 🧐

1

Huhu,

mein Arbeitgeber hat mir das so erklärt:
Ich möchte 1 Jahr Basiselterngeld beziehen, danach auch in Teilzeit wiederkommen.

Ich reiche also 1 Jahr Elternzeit ein, dann habe ich ein Anrecht auf Teilzeit nach Elternzeit, da der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Weil der Betrieb sogar mehr als 45 Mitarbeiter hat gibt es noch Brückenteilzeit, d.h. man geht in Teilzeit und kann dann nach 1-5 Jahren wieder normal auf Vollzeit gehen. Und das ganze wohl auch mit dem normalen Arbeitsvertrag von vor der Schwangerschaft/Geburt.

Wie das alles in der Praxis aussieht und ob das so stimmt kann ich noch nicht sagen, weil ich noch schwanger bin. Aber so hat er mir das erklärt.

3

Schau lieber nochmal selbst auf einschlägigen Seiten oder lass dich beraten. Da hat dein AG das ein oder andere weggelassen. Wir zB alle Vorteile, während der EZ in Teilzeit zu arbeiten.

VG Isa

4

Dann hat dein AG dir aber Stuss erzählt!

weitere Kommentare laden
2

Wie groß ist denn der Betrieb, in dem du arbeitest?

Wenn du zwei Jahre Elternzeit einreichst, kannst du mit einer Frist von 7 Wochen vor Beginn für das zweite Jahr Teilzeit beantragen, die nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann, wenn es zwischen 15 und 30 Stunden sind.

Sollte er dies tatsächlich ablehnen können, dann müsstest du auch die Verkürzung der EZ vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Wenn er mit der Begründung abgelehnt hat, dich nur Vollzeit einsetzen zu können, sollte das ja kein Problem sein.

Sollte er mit der Begründung abgelehnt haben, dich gar nicht einsetzen zu können, könntest du derweil bei einem anderen AG arbeiten.

Aber das sind alles recht unwahrscheinliche Fälle, wenn dein Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat.

VG Isa

9

Super vielen Dank. Das hilft mir etwas weiter. Mein Betrieb hat mehr als 15 Mitarbeiter und die haben definitiv auch Teilzeit Stellen (als sie mich eingestellt haben konnte ich mir aussuchen ob Voll oder Teil, habe mich für Voll entschieden). Mir war nur wichtig zu wissen was tue ich in dem unwahrscheinlichen Fall das sie es ablehnen. Man weiss es ja nicht, man kann sich sonst wie gut mit dem AG verstehen, trotzdem schaut man den Menschen nur vor die Stirn. Deshalb ist es mir persönlich wichtig das man einen Notfallplan hat. Mit 3 Immobilien und sämtlichem Pipapo wäre es fatal wenn ich plötzlich 1 Jahr ohne irgendwelches Einkommen da stehen würde....
Liebe Grüße

10

Ich würd halt offen mit dem Vorgesetzten sprechen, ob das möglich ist. Ich kenne auch (große) Betriebe, die sich gerne aus derartigen Vorschriften rauswinden. Dann ist die im Endeffekt nicht geholfen.

Klar kann man dir hier sagen, wie die Rechtslage ist. Bedeutet noch lange nicht, dass die Arbeitgeber sich auch dran halten oder sich nicht doch irgendeine Lücke suchen.

Ich habs einfach direkt mit meiner Chefin abgeklärt. Sie gab mir eben auch die Auskunft, dass ich jederzeit in Teilzeit wieder kommen kann (während oder nach der Elternzeit) aber auch genauso Anspruch auf meine Vollzeitstelle habe.

weiteren Kommentar laden
11

Ich würde tatsächlich 2 Jahre Elternzeit anmelden und später Teilzeit in Elternzeit beantragen.

Somit hättest du weiterhin alle Vorteile deiner Elternzeit:

Kündigungsschutz, alle Änderungen mit einer 7-Wochen-Frist, wenn ein weiteres Baby innerhalb der Elternzeit kommt kannst du diese vorzeitig beenden und erhältst wieder vollen AG-Zuschuss, Verlängerung der Elternzeit problemlos möglich, erhalt deines Vollzeitvertrages.

13

Bevor Du Dich auf, wie man hier liest, uninformierte Beiträge im Internet verlässt, empfehle ich Dir Dich an eine Beratungsstelle für Schwangere zu wenden.
Die kennen sich super aus. Und dann hast Du es rechtssicher und kannst mit denen deine spezielle Situation besprechen und von allen Seiten beleuchten.

Wir waren dort vor kurzem wegen einer Detailfrage zum EG-Antrag. War Top

15

Ich würde immer auch zum Einlesen im entsprechenden Gesetz raten, denn meist findet sich dort alles. Und im Notfall das Bundesministerium anschreiben.

Leider kennen sich nämlich kaum Beratungsstellen mit dieser Materie aus und beraten falsch!

Ihr scheint tatsächlich eine der wenigen guten erwischt zu haben👍

16

Hm ok ich werd mal schauen dann. Ich stehe nämlich kurz vorm ET und muss das ja dann einreichen nachdem das Baby da ist.
Klagen würde ich jetzt nicht wollen, hätte aber im Fall der Fälle natürlich Rechtschutzversicherung ohne SB, könnte also jederzeit zum Anwalt.....
Werde mal schauen wo ich mich informieren kann. Ansonsten würde ich dann eher nur das eine Jahr nehmen und dann voll einsteigen 🤔 weiss ja auch nicht

weitere Kommentare laden