Fragen und Gedanken zum Nachlass Vater

Vorgeschichte:
Meine Eltern haben sich scheiden lassen, da war ich ca. im Vorschulalter. Mir fehlt da eine genaue Erinnerung. Was ich weiß, dass ich und mein jüngerer Bruder gerichtlich verfügt keinen Kontakt zum Vater und Großeltern haben durfte. Warum, dazu schweigt meine Mutter. Ich habe noch Erinnerungen daran dass meine Oma mich trotzdem ab und zu in der Pause der Grundschule besucht hat, was mich damals schon in ziemliche Schwierigkeiten brachte, weil meine Mutter das erfuhr und ich Megaärger bekam…. Mein Bruder war noch kleiner, da hat sie es gar nicht versucht.

Als Teenager hatte ich verbotenerweise trotzdem ab und zu Kontakt, eher zu Oma und Opa. Da mein Vater aber ebenfalls dort wohnte, eben sehr selten auch zu ihm, eine Verbindung aber eher nicht. Auch damals war ich immer im Gewissenskonflikten, da meine Oma immer vor mir auf meine Mama schimpfte und ich ja eigentlich eh nicht dort sein hätte dürfen. Mein Opa war damals immer derjenige der das erkannte und Oma zum Schweigen brachte. Ich war im Alter von ca. 18 sogar auf einen großen runden Geburtstag von Opa, aber irgendwie fand ich keinen Zugang zum Rest der geladenen Familie…… Als dann mein Opa starb, hab ich für mich beschlossen den Kontakt endgültig abzubrechen. Oma war noch immer verbittert und bei meinem Vater hatte ich nicht das Gefühl eine Verbindung herstellen zu können.

Derzeitige Situation:
Vor zwei Wochen erhielt ich einen Brief meiner Bank, dass mein Vater (dort wohl ebenfalls Kunde) verstorben wäre und ich lt. Nachlassgericht ein Miterbe wäre. Das Nachlasskonto mtl. 12 Euro kostet und ich einen Erbschein benötige um dran zu kommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich nichts davon und hatte auch keine Information vom Nachlassgericht erhalten.
Mein erster Gedanken war, wenn es eine Frau oder ähnliches gibt, will ich gar kein Erbe…. Mein zweiter Gedanke, was wenn es Schulden sind, läuft die Frist zum Ausschlagen schon, ist sie womöglich schon abgelaufen? Es ließ mir keine Ruhe so gar keine Information zu haben. Also rief ich beim Nachlassgericht an, mit der Frage, warum ich den keine Info bekommen habe. Der zuständige Sachbearbeiter war nicht da und es hieß er würde mich zurückrufen.

Einen Rückruf habe ich natürlich nicht erhalten, dafür lag heute ein Brief im Briefkasten, dass mein Vater wohl bereits Ende Januar verstorben ist, mein Bruder und ich die Erben wären und da kein Erbschein beantragt wurde, das Nachlassverfahren eingestellt wurde.
Was heißt das jetzt? Irgendwo hab ich die Antwort gefunden, dass wenn keine Immobilien oder großen Werte vorhanden sind, das Verfahren eingestellt wird. Aber was heißt keine großen Werte, bis zu welcher Summe?

Mal davon abgesehen, dass ich mir natürlich trotzdem irgendwie Gedanken machen. Wie ist er gestorben? wer hat die Beerdigung organisiert? Ich habe keine Erinnerung an eine gemeinsame Zeit und die wenigen male die wir uns persönlich begegnet sind, kam keine innerliche Verbundenheit auf….. trotzdem hofft man dass er irgendwie glücklich war in seinem Leben…

Versteht mich bitte nicht falsch, ich will nicht unbedingt etwas erben. Aber bevor evtl. vorhandenes Geld an den Staat geht oder die Bank womöglich das Konto solange führt, bis nichts mehr da ist oder womöglich irgendwann noch mit Forderungen auf mich zukommt.

Entschuldigt für die Unmenge an Text und danke wer alles gelesen hat! Vielleicht kann mir ja tatsächlich jemand mit den Fragen im letzten Absatz helfen. Mir hat es auf jeden Fall schon beim sortieren der Gedanken geholfen, alles aufzuschreiben

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Zu allererst: mein Beileid. Ich habe meinen Vater vor einiger Zeit verloren und da war das Verhältnis auch schwierig, aber das macht das Ganze nicht einfacher.

Das Wichtigste zuerst: Du hast nach dem Zeitpunkt, an dem du vom Tod erfährst, sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Deine Frist läuft also gerade erst und wenn du das machen möchtest, hast du noch genug Zeit, dir darüber klar zu werden und was es in Angriff zu nehmen. Falls du Kinder hast, auch für diese musst du das Erbe ausschlagen.

Wie er gestorben ist, kannst du vielleicht dem Todesschein entnehmen, den du beantragen kannst (bei der Stadt meine ich). Ich vermute allerdings, dass jemand in der Familie die Beerdigung geplant hat und an diese Person kannst du dich mit Fragen rund um Beerdigung und Todesursache sicher auch wenden.

Was genau der Brief vom Nachlassgericht bedeutet, kann ich dir leider auch nicht sagen. Wir haben gar keinen Erbschein beantragen müssen, im Telefonat wurde mir von der gesetzlichen Erbfolge berichtet und es gab keine Stelle, die einen forderte.
Allerdings mussten einige Steuererklärungen gemacht werden, was rückwirkend echt aufwendig war- woher soll man denn wissen, was für Ausgaben ein Toter hätte absetzen können, der nie zuvor eine Erklärung abgeben musste? Im Nachhinein hätte ich das Erbe ausschlagen sollen, dann wäre ich aus rechtlichen Angelegenheiten nämlich auch raus und hätte mir den Stress gespart.

Vielleicht hilft dir das weiter.
Liebe Grüße

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Kleiner Nachtrag: deine Fragen zur Beerdigung kann man dir mit Sicherheit auch bei der zuständigen Gemeinde beantworten!

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Dein Verlust tut mir sehr leid. Auch wenn das Verhältnis schwierig war, ein Elternteil zu verlieren ist immer ein einschneidendes Erlebnis.

Die Frist zur Erbausschlagung beträgt sechs Wochen und beginnt mit Kenntnisnahme des Erbfalls zu laufen. Sprich, in der Regel mit der Benachrichtigung durch das Nachlassgericht. Oft ist auf diesen Schreiben deswegen auch notiert, wann es zur Post gegeben wurde.

Das Nachlassgericht hat natürlich hauptsächlich dann ein Interesse an einem Erbverfahren, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Einfach, weil das Grundbuch bereinigt werden muss und Grundbesitz ja keine ganz so private Angelegenheit ist wie ne Kuckucksuhr.

Die Sache mit der Bank irritiert mich etwas. Normalerweise wird die Bank nicht vom Gericht benachrichtigt. Denn woher soll der zuständige Rechtspfleger auch wissen - und warum sich dafür interessieren? - bei welcher Bank der Verstorbene war. Es könnte natürlich sein, dass die Bank sich erkundigt hat, weil es über längere Zeit keine Bewegung auf dem Konto gab, die Karte nicht eingesetzt wurde oder ähnliches. Wobei wir dann natürlich wieder drüber streiten könnten, ob das Nachlassgericht deinen Namen und Adresse herausgeben durfte, zumal du noch die Möglichkeit hattest, das Erbe auszuschlagen.

Die Sache mit dem Erbschein ist ja nun so eine Sache. Der kostet nämlich Geld und das nicht ganz so wenig. Weshalb die Bank den will ist mir auch schleierhaft. Wenn sie doch vom Gericht die Mitteilung haben, dass du Miterbin bist, warum brauchen sie dafür noch einen Beweis? Sinnvoll wäre natürlich eine Vollmacht deines Bruders, sofern du an das Konto möchtest.

Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ebenso beim Nachlassgericht. Würde mich mal interessieren, warum die das Verfahren einstellen, weil kein Erbschein beantragt worden ist, die Erben dazu aber gar keine Möglichkeit hatten, da sie nicht benachrichtigt wurden. Irgendwer muss ja den Wert des Nachlasses angegeben haben, den letzten Wohnsitz geräumt haben und sowas. Dieser jemand wäre sicher auch für dich der richtige Ansprechpartner bei der Frage nach der Todesursache, die Beerdigung und dergleichen.

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Hallo,

das ist sicherlich eine Situation, die einen zumindest aufwühlt. Gerade weil man ein "schwieriges Verhältnis" hatte.
Also zum Thema woran er gestorben ist, weiß ich nicht, ob es da jemanden gibt, welcher Dir Antwort geben kann (ausser ggf. Verwandten/Nachbarn/Bekannten, die man erst in Erfahrung bringen muss etc.). Der Hinweis der vorherigen Antwort bezüglich Todesschein ist mir neu.

Es muss nicht irgendein Verwandter die Beerdigung bezahlt haben, sondern - wenn niemand da ist bzw. (wie ihr) ermittelt wurde - zahlt Vater Staat. Das machen je nach Bundesland die Ortspolizeibehörden (Ordnungsämter) oder wie immer sie gerade heissen bei Euch. Die wollen sich sicherlich das Geld wieder zurückholen lt. Bestattungsgesetz von nahen Angehörigen (da könnte man mit dem geschilderten Besuchsverbot; kein Sorgerecht etc. aber wahrscheinlich drumherum kommen - Nachweise notwendig!).

Ich vermute einfach mal, dass das so war, denn warum sonst würde ein Gericht ein Nachlassverfahren eröffnen, was sie ja gemacht haben - und später eingestellt. Normalerweise werden sie auf Antrag der Angehörigen tätig, bei Erbscheinbeantragung, Testamentseröffnung etc. Also letzteres lag dann offensichtlich nicht vor, sonst hätte das Gericht das erledigt.

Mit dem Schreiben vom Amtsgericht müssten die berühmten 6 Wochen laufen; auch hier gibt es Ausnahmen - die man beantragen kann. Banken verlangen idR einen Erbschein, sonst geben Sie keine Auskunft.
Heisst potentielle Erben sollten sich vorher erkundigen, ob es sich "lohnt" einen solchen zu beantragen, das ist meist schwierig. Am besten "umhören".

Ich gehe einfach mal frech davon aus, dass wenn "viel" dagewesen wäre, "einer" bestimmt einen Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins gestellt hätte.

Vielleicht würde ich an Deiner Stelle mal mit der Bank sprechen.... so herumdrucksen...(so nach dem Motto: Nicht, dass Sie nun wegen Verbindlichkeiten auf mich zukommen etc....) in der Hoffnung, dass eine Bemerkung fällt wie .... es lohnt sich nicht wirklich ... oder ähnliches. Denn: Auch wenn nicht viel Haben auf Dich zukommt: Die Ausstellung des Erbscheins kostet auch in dem Falle eine Gebühr.

Die Ausschlagung gibts etwas günstiger, den genauen Betrag weiß ich grad nicht, ich meine auf jeden Fall unter 100 Euro und wenn Ihr beide (Bruder + Du) gemeinsam hingeht, wird's für den Zweiten günstiger. Versuche einfach Dich etwas umzuhören; vielleicht bei Nachbarn nachfragen, wenn Du weißt, wo er zuletzt gewohnt hat.

Oder vielleicht "ganz doof" beim Amtsgericht/Geschäftsstelle vorbeigehen und nachfragen... ob Du was tun musst, die selben Überlegungen wie bei der Bank vorbringen... in der Hoffnung, dass jemand "zwischen den Zeilen spricht"; verstehst Du. Sagen darf da niemand was.
Aber die Tatsache, dass das Amtsgericht Dir schreibt, dass das Verfahren eingestellt wurde und Dich nicht zu was auffordert??? Ob das was bedeutet? Genau das würde ich ganz naiv dort nachfragen.

Ich hoffe mal, dass Dir das jetzt ein bisschen hilft. #zitter

LG

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Danke erstmal für eure Antworten.

Ich werde wohl nächste Woche nochmal in der Nachlassstelle anrufen. Ob die Einstellung des Verfahrens jetzt für mich bedeutet ich muss auch kein Erbe ausschlagen, oder ob da jetzt noch was auf mich zukommt.

Ist nicht böse gemeint, aber ich habe eben auch keine Lust plötzlich mit Rechnungen für Beerdigungen, Wohnungsauflösungen ect. konfrontiert zu werden. Und da geht es meinem Bruder ganz ähnlich.

Mein Vater hatte noch eine jüngere Schwester, aber ob die noch lebt weiß ich natürlich auch nicht.

Vielleicht kann mir die zuständige Bearbeiterin in der Nachlassstelle ja auch bei ein paar Fragen helfen. Wenn sich das Amt um alles kümmern musste, wird wohl niemand mehr von der Familie da sein.

Ich hatte nach dem Brief der Bank nach Todesanzeigen geschaut, aber unter dem Namen auch nix gefunden... Aber da hätte ja auch jemand da sein müssen, der eine Anzeige aufgibt.

Zur Bank noch kurz.
Mein Vater hatte wohl zufällig bei der selben Bank ein Konto. Da mein Name ungewöhlich ist, brauchte die Bank wohl keine Adressdaten von mir, der Name reichte. Mein Bruder ist bei einer anderen Bank und hat deswegen auch nichts bekommen

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Hey!

Ich würde mich an einen Anwalt oder Notar wenden.
Bitte informiere dich, ab wann die 6 Wochen Frist gelten. Da du Kind des Mannes warst, kann davon ausgegangen werden, dass du ab Todestag Kenntnis hast- deswegen wirst du nämlich als Verwandter 1. Grades nicht nach dem Tod informiert.

https://www.finanztip.de/erbausschlagung/

Liebe Grüße
Schoko

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Erstmal trotz allem mein Beileid.

Wenn man keine Ahnung von rechtlichen Dingen hat, sollte man es sein lassen. Dafür gibt es Experten, die dir helfen können. In deinem Fall ein Fachanwalt für Erbrecht. Den findest du über die Anwaltssuche bei der Anwaltskammer oder über Google.
Der kann bei Gericht Akteneinsicht beantragen und dir sagen, wer Erbe ist und ob ggf. eine Ehefrau existiert usw. Außerdem hilft er dir bei allen anderen aufkommenden Fragen.
Wenn du kein Geld für den Anwalt hast, gibt es Beratungshilfe.

Du kannst natürlich auch selbst beim Gericht nachfragen. Erfahrungsgemäß bekommt ein Anwalt aber mehr Auskünfte als du als Laie.