Pfändungsfrage

Hallo ihr lieben

ich möchte nicht erkannt werden, ich hoffe ich darf das hier posten und bekomme antworten.
Es geht um eine Pfändungssache,
und zwar

A und B leben zusammen in einer Wohnung aber sind nicht verheiratet.
A hat Schulden in der Höhe von 1.000€.
A hat aber aktuell nur ein Einkommen von 1200€.
B hat aktuell ca. 1400€ zur Verfügung.
Jetzt zur Frage,
kann A gepfändet werden obwohl die Grenze ja bei ca. 1200€ sowas liegt, NUR weil er ja mit jemandem zusammen wohnt der auch Einkommen hat? Oder ist er somit nicht pfändbar?
Es wurde außergerichtlich eine Ratenzahlung vereinbart ab der 2. Rate zieht der Gläubiger die Exekution zurück, möchte aber wissen wieviel bis dahin gepfändet wird. Er hat einen Titel.

Danke euch und schönes WE

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A ist unpfändbar solange er sich darum gekümmert hat, dass er ein Pfändungsschutzkonto hat. Grenze für eine einzelne Person ohne mögliche Freibeträge liegt bei 1260,00. Ab dem 01.07 wird die die Grenze, wie jedes Jahr, erhöht.
Handelt es sich um Unterhaltsschulden, die nicht älter als ein Jahr sind, kann unterhalb der Freigrenze im sogenannten Vorrechtsbereich gepfändet wetden, das könnte auch bei Bußgeldern passieren.

Liebe Grüße

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Die Person im Haushalt spielt, verheiratet oder unverheiratet erstmal überhaupt keine Rolle...

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Ich danke dir. LG

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Die Frage ist ja erstmal, was gepfändet wurde. Hat der Gerichtsvollzieher vor der Tür gestanden mit einem Vollstreckungsauftrag und wollte Bargeld und/oder andere Wertgegenstände pfänden?
Wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt?
Wenn ja, wurde der an den Arbeitgeber zur Pfändung von Arbeitseinkommen oder an die Bank zur Kontopfändung zugestellt?

Beim Arbeitseinkommen gelten grundsätzliche Pfändungssgrenzen. Die ist bei einem Single ohne Unterhaltsverpflichtungen aber schon höher als das Einkommen deines Partners.

Das Guthaben auf einem Giro-Konto muss extra geschützt werden. Dazu kann ein Girokonto, wie schon geschrieben wurde, in ein P-Konto umgewandelt werden. Geht recht schnell und unkompliziert, kann auch schon im Vorfeld, wenn eine Pfändung zu befürchten ist, gemacht werden. Mit einem Dispo, Kredit und/oder Kreditkarte ist es dann aber natürlich vorbei. Würde ich mir bei einer Schuldensumme von doch übersichtlichen tausend Euro, ehrlich gesagt, zweimal überlegen.

Du spielst in der Geschichte übrigens allenfalls eine Rolle bei der Überlegung, ob sein Freibetrag nicht erhöht werden kann. Kann man bei Ehepartnern beispielsweise machen, ohne dass irgendwen zu interessieren hat, was der Partner verdient.