Selbstzahlerrechnung bei PKV/Beihilfe einreichen?

Hallo Dr. Peet,

wir hatten im letzten Jahr einige (leider erfolglose) ICSI-Versuche. Mittlerweile verweigert die private Krankenversicherung und die Beihilfe die Übernahme weitere Versuche, daher hatten wir nun erstmals eine Selbstzahlerrechnung erhalten.

In weiser Voraussicht habe ich noch nicht alle Rechnungen bei der Versicherung eingereicht. Jetzt ist es so, dass die aktuelle Selbstzahlerrechnung aufgrund mehrere befruchtbarer Eizellen höher ausgefallen ist, als so mache Rechnung aus dem letzten Jahr, bei denen es nicht einmal bis zur ICSI kam.

Jetzt wäre es ja schlau die Selbstzahlerrechnung bei der PKV/Beihilfe einzureichen anstatt einer der günstigen Rechnungen. Was mir dabei etwas Sorgen bereitet ist, dass die Kinderwunschklinik uns bei der Selbstzahlerrechnung entgegengekommen ist: Für viele Behandlungsschritte wurde diesmal nur der 1,8 oder 2,3fache Satz berechnet, während in der Vergangenheit der 3,5fache Satz mit der Begründung "sehr aufwändig", "schwierig zu beurteilen" etc. abgerechnet wurde.

Die Frage ist jetzt: Würde diese Abweichung im Faktor die Versicherung misstrauisch machen? Im Sinne von: "Warum wurde in der Vergangenheit der 3,5fache Satz berechnet wenn es auch mit weniger geht?" Haben Sie Erfahrungen ob es eine gute Idee ist die Selbstzahlerrechnung einzureichen? Ich will auch nicht, dass unsere Kinderwunschklinik deswegen Ärger mit der Versicherung/Beihilfe bekommt.

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Marc

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Hallo,
Ihre Kinderwunschklinik könnte sogar mit dem 1,0-fachen Satz abrechnen. Nur arbeitet sie dann kaum kostendeckend. Die Abrechnung mit dem 1,5- bis 2,3-fachen Satz, den sogenannten Schwellenwerten, ist zwar üblich, aber auch kaum kostendeckend. Aus diesem Grunde rechnen einige Kinderwunschzentren (oder auch Ärzte anderer Fachdisziplinen) öfter mit erhöhten Steigerungsfaktoren, um die immensen Kosten der Reproduktionsmedizin zu decken. Leider akzeptieren das oftmals die private Versicherer nicht weil eine Steigerung der Schwellenwerte eigentlich nur aus individuellen Sondergründen statthaft ist. Die Begründung des „besonderen Aufwandes Reproduktionsmedizin Shah Maßnahmen“-ganz allgemein, wird meist nicht akzeptiert.
Wenn sie eine solche Rechnung einreichen, kann es Ihnen lediglich passieren, dass ihre Versicherung die Rechnung bis auf die “üblichen“ Schwellenwerte kürzt. Die Differenz ist aber meist doch nicht allzu hoch.
Ich kann es vom abrechnungsrechtlichen her nicht beurteilen, ob man Ihnen einen Vorwurf machen könnte, wenn Sie aus allen ihren Rechnungen nur die teuren einreichen würden.
Grüße
Peet