jetzt ist es soweit! Trennung mit 4 kindern und nun........

hallo, ich heisse Sabine,bin 32 jahre alt und habe 4 kinder 8,7,3 und 1 jahr alt.
mein mann und ich sind seit 17jahren zusammen,9 verheiratet und jetzt steht uns die Trennung ins haus.
es funktioniert einfach nicht mehr obwohl wir es schon öfters PROBIERT haben aber irgendwann ist man am ende seiner Kräfte!!!!
so da wir zur zeit ein eigenes Haus bewohnen, dass dann wohl verkauft wird,habe ich schon einen Wohnung in aussicht.
116m2 5zimmer in einem Neubau. Seit Mai arbeite ich auf 400e und lebe dann wohl davon ,kindergeld und unterhalt.Wir haben uns darauf geeinigt dass er mich monatlich mit 600-700e unterstützt.(er verdient 2400 netto).
nun ist die Wohnung ohne Küche und kostet kalt 800e. Wieviel zuschuss bekomme ich denn? Und kann man irgendwo was beantragen zwecks einer Küche?

zurzeit kann ich nicht mehr als 3x die Woche arbeiten gehen da meine kleine ja noch nicht in den Kindergarten kann. wir wohnen im Kreis Göppingen,kennt sich jemand aus??
wo melde ich mich denn zuerst???
Danke für eure hilfe freu mich auf Antworten.
Gruss Sabine#zitter#winke

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Hallo.

>>> Wieviel zuschuss bekomme ich denn? Und kann man irgendwo was beantragen zwecks einer Küche? <<<

So funktioniert das nicht ... wenn Du irgendwelche Gelder in Anspruch nehmen möchtest, MUSS zunächst der tatsächliche Unterhalt, den Dein Mann für die Kinder und Dich zahlen muss, errechnet werden - da ist nichts, mit "darauf geeinigt dass er mich monatlich mit 600-700e unterstützt".
Wenn Du dann Euren Bedarf nicht decken kannst, kommt ergänzendes Alg II oder Wohngeld in Betracht.
Beim Jobcenter kannst Du abklären, ob die Wohnung angemessen ist.

Dein Mann hat einen Selbstbehalt von 950,- plus ca. 5% für berufliche Aufwendungen (in dem Selbsbehalt ist schon eine Miete von 360,- warm).
Die Düsseldorfertabelle habe ich nicht vor Augen, aber bei 4 unterhalbstberechtigten Kindern und einer unterhaltsberechtigten Ehefrau, dürfte er so ziemlich alles über dem Selbstbehalt los sein ...

LG

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wobei 360 Euro Warmmiete im Kreis Göppingen wahrscheinlich Brücke 7, Pfeiler 8 bedeutet...

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hallo

600 -700 euro sind nichtmal der unterhalt für die kinder...

der wird wohl eher um die 1200 euro! los

lass dich bloss nicht abspeisen..

solange du abhängig bist vom amt hast du keinen verhandlungsspielraum...

lg

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Hallo,

so eine Situation ist Mist, aber nun musst du einfach lernen, gut zu planen und dich nicht übers Ohr hauen lassen.

Dein Mann ist dir und den Kindern Unterhalt schuldig. Das macht man nicht "eben so", sondern lass dir vom Jugendamt den Unterhalt ausrechnen. Ich gehe wie Hedda davon aus, dass er dir ca 1400 Euro Unterhalt zahlen muss. Erst dann kannst du die restlichen Gelder beantragen.

Also lass dich beim Jugendamt und dem Jobcenter beraten. Auch eine Beratung bei ProFamilia wäre sinnvoll.

Auf die Möbel der Kinder hast du Anspruch, der Rest des Hausstandes sollte vernünftig getrennt werden, damit keiner ohne alles da sitzt.

Ich hoffe, dass ihr beide im Grundbuch eingetragen seid, so dass ihr auch beide euren Anteil am Hausverkauf bekommt. Zahlt aber die Raten weiterhin, denn wenn einer nicht mehr zahlt, wird der andere in die Pflicht genommen, wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben. Und dann ist ein Schufaeintrag nicht mehr weit entfernt und die Probleme fangen an.

Versucht also die Trennung im Einverständnis hin zu bekommen!

Viel Glück!

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"Auf die Möbel der Kinder hast du Anspruch, "

DAS ist die Variante die sich trennende Frauen gerne sehen wollen, da feht aber die Zweite hälfte des Satzes "er hat Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich, z.B. in Form von anderem Hausrat".

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""Auf die Möbel der Kinder hast du Anspruch, "

DAS ist die Variante die sich trennende Frauen gerne sehen wollen, da feht aber die Zweite hälfte des Satzes "er hat Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich, z.B. in Form von anderem Hausrat". "

Das ist ja nun wohl Auslegungssache. Die Möbel unserer Kinder gehören unseren Kindern nämlich auch. Die wurden denen nämlich auch geschenkt von diversen Verwandten zu allen möglichen Festtagen. Das komplette Kinderzimmer war ein Geschenk von Oma und Opa zur Geburt des Großen. Die Kinderstühle dann der 1. Geburtstag,...
Aber wenn ich einen solchen "netten" beinahe-Ex hätte, würde ich ihm gerne all die Kindermöbel überlassen. Ich nehme dann lieber die Küche. Soll er sich doch in die Wohnung ein Doppelbett stellen und Möbel mit Winnie Pooh und Tigger & Co. Wenn das nach seinem Geschmack ist...bitte. Bei uns gab es bei der Trennung der Möbel überhaupt keine Probleme. Wir sind beide nach dem Motto rangegangen: "Der andere kann alles bekommen."

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Moin,

bei fünf Unterhaltspflichtigen ist es Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle, macht 225+225+269+266,50 = 985,50 für die Kinder. Sofern er Kredite weiter trägt, darf er die vor dem TU für Dich abziehen. Außerdem hat er ab Januar Stkl. 1. Dann wirds noch mal deutlich weniger netto geben.

2.400 - 5% berufsbed. Aufwand 120 Euro - 4% priv. Altersvorsorge(vom Brutto), noch mal ca. 120 Euro -985 = 1.175 Euro. Da die Zinsen p. M. sicher mehr als 125 Euro betragen, wird für Dich vermutlich kein Unterhalt mehr möglich sein.

Den KU musst Du aber in entsprechender Höhe fordern, weil es ansonsten keine Unterstützung vom Amt gibt.

LG

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Hallo,
wie dir hier schon geschrieben wurde, liegt allein der Unterhalt für die Kinder wesentlich höher als das Geld, was dir dein Nochmann "netterweise" geben will. Aber er muß ja auch noch dir Unterhalt zahlen, da euer jüngstes Kind unter 3 ist. Mehr als die 1050€ Selbstbehalt werden deinem Noch-Mann nicht verbleiben. Erst wenn das alles ausgeschöpft ist, kommt der Staat überhaupt zum Zug. Naja und dann wäre natürlich als nächstes die Wohnung mit 116 qm "etwas" zu groß, wenn du bedürftig bist. Also wäre es besser, du suchst dir gleich eine angemessene Wohnung.
Inwieweit ist denn euer haus abbezahlt? Bleibt bei dem Verkauf noch Geld übrig? Eure Möbel müsst ihr teilen und mitnehmen.

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Danke für eure Antworten!!!
ich lass mich morgen mal von den Caritas beraten.....,mal schaun was da rauskommt. wie regelt man dass eigentlich mit den kindern????

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Na am besten so, wie ihr es einig am besten findet.

Von klassisch (Papa nimmt alle Kinder alle 14 Tage übers WE) bis zum Wechselmodell (Kinder leben Hälfte der Zeit bei Dir, Hälfte der Zeit bei ihm)..... ist alles möglich. Das könnt ihr gemeinsam entscheiden, dafür brauchts kein Jugendamt und kein Gericht.

LG

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