Trennung vom Ehemann Auszug überhaut möglich?

Hallo ich wende mich mit einem wichtigen Anliegen an euch und hoffe auf ein paar hilfreiche Infos.

Zu meiner derzeitigen Situation. Ich habe mich von meinem Mann nach 11 Jahren Partnerschaft und 8 Jahren Ehe Ende Januar endgültig getrennt. Für Ihn kam es sehr unverhofft und hat ihn dementsprechende auch mitgenommen. Ich habe diesen Prozess schon sehr lange unbewusst mit mir ausgemacht, denn als ich an besagtem Tag im Oktober heim kam, konnte ich sein ,, Ich liebe dich'' nicht mehr erwidern. Da wir einen 6 Jährigen Sohn haben, habe ich dann nach langen Gesprächen im November zugestimmt, dass wir es für die Familie nochmals versuchen. Leider hat dies nur bis Ende Januar gehalten, da ich Ihm das was er sich wünscht nicht geben kann.

Nun stellen sich die großen Problem, er verlangt von mir, dass ich ausziehe. Dies ist aber laut seinen Worten nicht möglich ist, da er momentan Arbeitslos ist und wir uns keine zwei Wohnungen leisten können. Ich arbeite in Vollzeit schon seit den 3 Jahren Elternzeit und habe meinen Alltag fest im Griff. Er meinte dann ich müsste Ihm Unterhalt zahlen. Ein Leben zu dritt unter einem Dach kann ich mir auf Dauer nicht vorstellen. Unserem Sohn haben wir noch nix gesagt, da ich diese wichtigen Dinge gerne vorab geklärt hätte. Ich hätte auch gerne die zwei Wochenregelung von der er gar nicht begeistert ist. Er hätte das Kind gerne für sich alleine... Auch möchte er, dass ich unserem Sohn sage, dass ich mich trenne und Ihn nicht mehr liebe und somit ausziehen werde! Da unser Sohn ein absolutes Papakind ist, rechne ich schon mit dem schlimmsten, dass er dann sagt, Mama ich bleibe beim Papa. Das würde mir das Herz brechen, auch wenn ich alles tun würde, damit es meinem Kind gut geht.

Wie verhalte ich mich jetzt, kann ich ausziehen und muss ich für Ihn zahlen?

Hoffe von euch ein paar Tipps zu erhalten. :-D

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Hallo

Zu ersteinmal tut mir die Trennung leid.
Wenn du ausziehen möchtest, mach das. Such für dich und deinen Sohn eine Wohnung. Bevor du ihm Unterhalt zahlen musst, wird erst euer Kind berücksichtigt und dein Selbstbehalt. Wenn dann noch was"über" ist, könnte es passieren, das du was zahlen musst. Aber auch nur dann, wenn er Sozialleistungen erhält.
Aber im Gegenzug ist er dem Kind unterhaltspflichtig. Und wenn er mehr als 880 Euro Alg 1 bekommt( da liegt sein Selbstbehalt) muss er Kindesunterhalt zahlen.

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Hallo zwiebelchen 1977

er bekommt im Moment 660 € Arbeitslosengeld aber auch nur bis Juni seit Januar. Im Moment sucht er einen Job. Was er die letzten 3 Jahre auch schon getan hat. Zwischenzeitlich hat er für ein Jahr gearbeitet, aber dann festgestellt, dass es nichts für Ihn ist. Das ist auch ein Punkt, welcher mich auch zu der Trennung geführt hat. Mann Mann ist 14 Jahre älter als ich und bekommt es in meinen Augen einfach nicht hin. Seit September 2012 habe ich eigentlich unseren Unterhalt so gut wie alleine verdient.

Ich möchte ja ausziehen, aber er behauptet ja, dass geht nicht, da wir es uns nicht leisten können..... Ich sagte nur DU kannst es Dir nicht leisten, ich schon.... Er will auch in der großen Wohnung bleiben, obwohl er sie sich nicht leisten kann. Das geht doch nicht. Ich wollte mir eine 2,5 Zimmerwohnung suchen, wo dann mein Sohn auch mit wohnt, nur habe ich ja die Befürchtung, dass er vielleicht beim Papa bleiben will, da er ja sonst so alleine ist, da ich ja ausziehen will...

Es ist alles so verzwickt und ich habe im Moment keinen Plan, wie das alles gehen soll.....

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Hallo

Er kann dich nicht zwingen, zu bleiben. Natürlich kannst du ausziehen.
Läuft die Wohnung auf euch beide? Dann müsst ihr sie kündigen, wenn sie zu teuer ist. Er wird sie sich mit 660 Euro bwz ALG II nicht leisten können.

Wenn dein Sohn bei dir bleibt wird wie gesagt er erst berücksichtigt und dien Selbstbehalt, bevor du ihm was zahlen musst.

Ich kann dich gut verstehen, so jemand wäre mich auch kein Partner auf Lebenszeit.

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Hallo

habt Ihr einen Ehevertrag der Trennungsunterhalt ausschließt?

Wenn nein musst Du ihm bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zahlen (sofern er ihn denn einklagt) allerdings sind das keine "Unsummen" und berechnet sich nach eurer beider Einkommen (er wird ALG oder ALG 2 erhalten denke ich)
desweitern wenn Dein Sohn bei seinem Papa bleibt dann natürlich auch Kindesunterhalt.

Mach Dich nicht verrückt und lass Dich (nur für Dich) bei einem Anwalt beraten (nimm wichtige Unterlagen (seinen Bescheid,deinen Gehaltszettel,evtl Nachweis über ersparnisse ) mit hin.... (letzer Steuerbescheid auch wichtig)

Niemand muss mit dem Ex zusammen wohnen wenn er das nicht will.

Grüße

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Hallo darkmoone66

wir haben keinen Ehevertrag. Ah ok er muss Ihn erst einklagen. Sehr gut zu wissen, also bin ich nicht direkt verpflichtet Ihn zu zahlen. Habe mir das Online mal ausgerechnet, wären um die 350€.

Ok das werde ich machen, aber da kommen ja dann auch Kosten bei der Beratung auf mich zu oder gibt es so etwas kostenfrei?

Die Internetseiten habe ich schon durchgestöbert.

Ich gehe definitiv meinen Weg. Ich will wider ich sein! Das war ich nämlich ich über sehr lange Jahre nicht mehr.... War immer das brave Mäuschen was zu allem Ja und Amen gesagt habe und nun habe ich Anerkennung im Beruf wieder neues Selbstbewusstsein , einen Sohn der mich liebt und all das bestärkt mich in meinem Schritt. Mir geht es seit dem so gut, auch wenn noch harte Zeiten auf mich zukommen werden......

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Das kommt auf deinen Verdienst an..... evtl kannst Du dir einen Beratungsschein holen....
allerdings ist das Erstgespräch nicht so teuer.....

Und ja geh Deinen Weg...... ich war vor 2 JAhren soweit..... mein Ex hat mir alles mögliche angedroht..... nichts davon durchgezogen...... seit einem JAhr bin ich glücklich geschieden...die Kids sind bei mir ..und wir sind eine glückliche Einheit....

ich wünsche Dir alles Liebe

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hier kannst Du dich auch einlesen

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/ehegattenunterhalt/unterhalt-in-der-trennungszeit/trennungsunterhalt.php

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Hi,

wenn dein Mann langzeitarbeitslos mit Unterbrechung ist und dein Sohn ein absolutes Papakind ist, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass du mit Kind die Wohnung verlassen wirst.

Und das mit dem Einklagenlassen des Trennungsunterhaltes ist nur bedingt eine gute Idee. Wenn er de facto einen Anspruch hat und dafür klagen muss, wirst du möglicherweise die Kosten des Verfahrens tragen, wenn du unterliegst.

Das Wechselmodell nur deshalb abzulehnen, weil du möglicherweise Kindesunterhalt zahlen musst und er nicht, finde ich als Argument auch dünn. Beim WM geht es darum, dass ein Kind nach einer Trennung zu beiden Elternteilen ca gleich viel Kontakt hat. Stell doch mal das Kind in den Fokus: er ist Papakind. Papa hat Zeit, weil keinen Job. Und dann soll er das Kind nur alle 2 Wochen am Wochenende haben? Wäre es das, wo dein Kind sagt "Super, Mama?".

Ich würde auf beiden Kriegsschauplätzen den Ball flach halten und eine gemeinsame Lösung anstreben. Ggf. durch Mediation. Nach der Schilderung deiner Situation denke ich nicht, dass die Wahrscheinlichkeit riesig ist, dass du als Siegerin hervor gehst.

Spätestens wenn dein Mann kein ALG mehr erhält, erzählen dir die Behörden, bei denen er Gelder beantragt, ganz schnell, wo deine Pflichten sind. Da hat er gar keine Wahl mehr.

LG

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Hallo comapo,

ich hatte den Vorschlag mit dem Wechselmodell gemacht, da ich auf meinem Sohn nicht verzichten möchte so wie er. Er lehnt es im Moment ab und meint es wäre keine gute Lösung.

Wir streiten und auch nicht, im Moment läuft noch alles Hand in Hand, aber der ein oder andere Spruch oder Kommentar ist halt schon von Ihm gefallen bezüglich unseres Kindes!

Für mich steht unser Sohn im Fokus und wenn er sagt, er möchte beim Papa bleiben, werde ich sicher nicht sagen, du musst zu mir. Er soll sich wohlfühlen. Es würde mir sicher schwer fallen, aber wenn es Ihm so gut geht, ist es so.

Ich wollte ja eigentlich primär wissen, ob ich überhaupt ausziehen kann, da er ja meint, ich müsste Ihm Geld zahlen und somit eine Annmietung einer neuen Wohnung für mich nicht möglich wäre.

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Hallo,

wenn du alleine ausziehst, musst du Unterhalt zahlen. Für das Kind in erster Linie und wenn du dann noch leistungsfähig bist, für deinen Mann.

Deinem Kind gegenüber beträgt Selbstbehalt 1080 Euro, Deinem Mann gegenüber 1200 Euro.

Ziehst du mit Kind aus, bleibst du deinem Mann gegenüber trennungsunterhaltspflichtig. Er ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, allerdings beträgt sein Selbstbehalt dem Kind gegenüber 880 Euro.

LG