Ehevertag anfechtbar?

Hallo, ist ein Ehevertag anfechtbar? Welche Gründe machen den Ehevertrag unwirksam?

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Was für Gründe liegen denn vor, dass Du Bedenken an der Wirksamkeit hast?

Wurdest Du z.B. getäuscht? Wurdest Du zum Abschluss gezwungen oder genötigt?

Gibt es Bestimmungen in dem Vertrag bei denen Du der Ansicht bist sie könnten gegen die guten Sitten verstoßen?

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Im Grunde weiß heute ein Anwalt/Notar sehr genau, was er in einen Ehevertrag wie reinschreiben kann und was nicht. Das Familiengericht prüft bei der Scheidung sehr genau, ob einer der Partner durch den Ehevertrag unangemessen benachteiligt werden würde...ganz besonders dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind und derjenige, der ehebedingte Nachteile erlitten hat gleichzeitig derjenige ist, der im Ehevertrag der Benachteiligte wäre.
Ein Notar/Anwalt bestätigt quasi mit seiner Unterschrift, dass du das mit deinem freien Willen und bei vollem Bewußtsein unterschrieben hast.
Generell ist natürlich ein Ehevertrag anfechtbar - genauso wie jeder andere Vertrag auch. Aber wie gesagt, bei der Scheidung prüft das Gericht das schon. Wäre der zu sittenwidrig, hätte sich da das Gericht gemeldet.

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Ein Ehvetrag kann innerhalb einer bestimmten Frist (1 Jahr) angefochten werden, beispielsweise wegen Sittenwidrigkeit. Die kann vorliegen, wenn ein Partner zu stark benachteiligt wird, z.B. wenn auf den Rentenausgleich verzichtet wird.

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Hallo!

Der Vertrag kann angefochten werden - ohne Einhaltung dieser ominösen Frist.

ABER: Der gerichtsverbreitete Ansicht was denn "zu stark benachteiligt" bedeutet ist das seeeehr Einseitig zu Gunsten der UH-Empfängerin.

Beispiel: Der Ehevertrag legt für denn Fall einer Trennung einen Trennungsunterhalt sowie nachehelichen UH fest.
1.) Der vereinbarte UH-Betrag ist niedriger als das was ein Gericht ausurteilen würde --> Der Passus des Vertrages ist sittenwidrig, das arme Hascherl - eh die Trennungwillige Frau konnte bei Vertragabschluss ja gar nicht absehen das ihr viel mehr UH zustehen würde. Das ist eine sittenwidrige Benachteiligung.

2.) Der vereinbarte UH-Betrag ist höher als das was ein Gericht ausurteilen würde --> Der Passus ist gültig, der UH-Zahler kann sich nicht auf Sittenwidrigkeit berufen. Es war ihm bei Vertragabschluss ja genau bewußt welche Zahlungsverpflichtung er eingeht, somit ist kein Grund für eine Ungültigkeit erkennbar.

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Hallo,

also meine Anwältin meinte, wir können den Ehevertrag anfechten, weil dort drin steht, er hat alles, ich habe nichts obwohl schon ein Kind da war, ich nicht arbeiten SOLLTE und hochschwanger mit dem zweiten war und der Ehevertrag zwei Tage vor der Hochzeit geschlossen wurde.

Aber ich will nicht, will nur meine Ruhe.

LG Cinna

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Das kommt darauf an, was er aussagt. Wenn er nur unausgeglichen ist, reicht das nicht, um ihn anzufechten. Wenn er sittenwidrig oder sogar noch mehr (wenn du auf Rechte verzichtet hast, auf die du nicht verzichten kannst, oder Ähnliches), dann kann er vom Anwalt angefochten werden oder wenn du nachweisen kannst, dass du nicht in der Lage warst, diesen Vertrag zu unterzeichnet. Wenn du also unter Druck gesetzt wurdest oder sowas...

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Aus Neugier:

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