Wird beim Unterhalt berücksichtigt dass ich jetzt nach dem Auszug Miete zahlen muss?

Kurze Frage da ich im Netz nicht so richtig fündig werde.
Ich habe zuletzt mit meinem Mann zusammen in seinem Elternhaus gewohnt. Nun bin ich ausgezogen und habe mir eine Wohnung gesucht.

Aktuell lässt er gerade den Unterhalt berechnen. Da das Haus ja nicht ihm sondern seinem Vater gehört wird kein Wohnvorteil berücksichtigt, soweit bin ich schon. Aber wird meine Miete die ich ja zahlen muss irgendwie berücksichtigt. Ich bin am September in Elternzeit und die Miete ist dann für mich schon eine ganz schöne Hausnummer. Ich finde meist nur Infos wo es für mich so zu verstehen ist dass der Unterhaltspflichtige der ist der ausgezogen ist. Ist jemand in der Selben Situation und kann mir da etwas dazu sagen?

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Nein, die ist im Selbstbehalt schon berücksichtigt! Du hast einen Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit von 1200, wenn du nicht arbeiten gehst von 960.

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Nein, die ist im Selbstbehalt schon berücksichtigt! Du hast einen Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit von 1200, wenn du nicht arbeiten gehst von 960.

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Von wem ist das 2 Kind?

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Hallo,
Du schreibst dein Mann - Ich nehme also an ihr seid verheiratet. Dir steht somit Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und später Betreuungsunterhalt bis zum 3 Lebensjahr des Kindes zu. Ggf. kannst du nachehlichen Unterhalt darüber hinaus bekommen. Allerdings nur unter engen Voraussetzungen.

Trennungsunterhalt wird so berechnet: Differenz von deinem und seinem bereinigten Netto und davon 3/7.

Bei deinem Partner werden also Fahrtkosten zur Arbeit, Altersvorsorge, Kredite aus Ehezeiten abgezogen. Ggf. Noch weitere Positionen. Was man abziehen darf steht in den Anlagen der Düsseldorfer Tabelle.
Dann wird daraus der Kindesunterhalt ermittelt. Der Kindesunterhalt wird für die Berechnung dann auch noch abgezogen.
Dann vergleicht man die Beträge von seinem Einkommen und deinem Einkommen und dir steht 3/7 einer Differenz davon zu. Wenn dann noch was da ist.

Vergiss bitte den Post mit dem Eigenbedarf, das ist falsch. Das ist der notwendige Eigenbedarf beim Unterhaltszahler. Nicht bei der Person, die Unterhalt bekommt.
Wenn dein Mann arbeitet, muss ihm also nach allem noch 1160 bleiben. Arbeitet er nicht dann 960 Euro.

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Sie muss Unterhalt zahlen, da das Kind beim Vater lebt!

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Außerdem heißt es Selbstbehalt!

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Sorry,
aber die Antworten von nichtalle - auch wenn Sie im Ergebniss stimmen - sind Blödsinn.

Nachdem du offensichtlich UH-Empfänger bist gibt es keinen Selbstbehalt, sondern eine UH-Anspruch.
Dieser orientiert sich ausschließlich am Einkommen des UH-Pflichtigen.
Da gibt es auch keinen "Zuschlag" für teures Wohnen, sondern eher umgekehrt einen höheren Selbstbehalt des UH-Pflichtigen wenn die im Selbstbehalt berücksichtige Miete nicht ausreicht. Das ist aktuell vermutlich fast überall der Fall, denn mit 360€ Warmmiete kommt man aktuell nicht mal auf einem Zeltplatz sehr weit.