Auf Haus verzichten wg. Moral?! Achtung lang!

Hallo zusammen, mich würde mal Eure Meinung interessieren.

Mein Mann und ich sind seit Februar diesen Jahres getrennt. Im Juni bin ich mit unseren beiden Töchtern aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen.

Es handelt sich um sein Elternhaus. Er hat das Haus kurz vor unserer Hochzeit von seinem Vater überschrieben bekommen. Später haben wir gemeinsam einen Kredit von 200.000 € aufgenommen, um das Haus zu sanieren. Bedingung für einen gemeinsamen Kredit war damals, dass ich die Hälfte des Hauses bekomme. Wir haben das dann damals so eintragen lassen, es wurde natürlich auch alles notariell vereinbart und beurkundet.
Mein Schwiegervater lebte bis zu seinem Tod letztes Jahr mit uns in dem Haus, er hatte seine Wohnung unten drin.

2018 wurden unsere beiden Töchter geboren. Danach ging es mit unserer Beziehung bergab. Ich habe wirklich vieles versucht und ausgehalten die letzten Jahre. Letztlich war es nicht mehr möglich, zusammen zu bleiben. Ich habe mich im Februar diesen Jahres getrennt. Er wollte, dass ich mit den Kindern aus dem Haus ausziehe. Das Haus war ihm die ganze Zeit das wichtigste und er sagte schon bei meinem Auszug vor zwei Monaten, dass ich nicht denken solle, dass mir wirklich die Hälfte des Hauses gehören würde. Ich weiß, dass ich mit den Kindern zusammen bessere Chancen gehabt hätte, im Haus zu bleiben, aber ich wollte einen Neuanfang und ich wollte auch den Streit nicht. Wir sind also in eine Mietwohnung gezogen und seither bezahlt mein Mann Unterhalt. Wir kommen ganz gut klar soweit, die Kommunikation beschränkt sich auf die Kinder und fast ausschließlich per Whatsapp.

Mein Wunsch wäre jetzt, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung. Ich möchte gerne, dass nachehelicher Unterhalt und die Aufteilung mit dem Haus geklärt ist. Mir ist bewusst, dass ich bei einem Zugewinnausgleich schlechter dastehe, da er das Haus bereits vor Eheschließung besessen hat, ich hatte zu dem Zeitpunkt kein Vermögen. Trotz allem denke ich, dass ich bei einem Zugewinnausgleich einen ganzen Batzen Geld bekommen müsste. Allerdings wäre das auch mit hohen Anwalts- und Gerichtkosten verbunden, von den Nerven ganz zu schweigen.

Ich muss sagen, dass es mir wichtig ist, dass wir weiterhin ein einigermaßen neutrales Verhältnis haben, ich will kein Streit, schließlich müssen wir der Kinder wegen irgendwie miteinander auskommen. Trotzdem möchte ich nicht auf alles verzichten, schließlich war das Haus auch als meine Altersvorsorge gedacht. Mein Mann ist der Meinung, dass es unmoralisch von mir ist, wenn ich etwas verlange. Es ist schließlich SEIN Elternhaus und ich sei hälftige Eigentümerin nur auf dem Papier, das zähle nichts. Mir ist klar, dass er damit rein rechtlich gesehen nicht durchkommen wird. Ich habe die Hoffnung, dass wir uns auf einen Betrag X einigen können und damit um den Zugewinnausgleich rumkommen.

Anfangs hatte er mal einen Betrag von 30.000 € in den Mund genommen, damit wäre ich einverstanden. Voraussetzung wäre, dass er nachehelichen Unterhalt (200 €) bezahlt, bis die Kinder in die Schule kommen, also noch 3 Jahre und sich im Anschluss an den Betreuungskosten beteiligt. Nun kam er allerdings mit der Aussage, dass ich ihm meine Haushälfte ohne Gegenleistung übertragen soll. Das sehe ich nicht ein und ich finde das auch nicht unmoralisch. Mein Lebensplan war auch ein anderer und ich habe das alles nicht leichtfertig weggeworfen. Ich habe wirklich Jahre gekämpft, habe sämtliche Erwartungen dermaßen runtergeschraubt, bis fast nichts mehr übrig war. Das ist doch keine Grundlage für eine Beziehung. Und ich muss Miete bezahlen und für die zwei Kinder sorgen während er ALLEINE in einem ZWEIFAMILIENHAUS wohnt!?

Mich würde eure Meinung zu dem Thema interessieren. Sorry dass der Text so lang geworden ist.

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Ist der Kredit abgezahlt? Du stehst ja im Kredit drin? Falls er nicht abgezahlt ist, und Dein Ex stellt die Zahlungen ein, müßtest Du ihn weiter bedienen. Dafür ist das Haus ja die Sicherheit.

Kredit muß also abgezahlt sein, sonst kannst Du ihm schon mal gar nicht Deine Haushälfte überschreiben.

Geh zum Anwalt, nicht, daß Du über den Tisch gezogen wirst.

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Das ist so nicht richtig .

Solange der Ehemann den Kredit allein bedienen kann , kann die haushälfte durchaus auf ihn übertragen werden.

Habe ich mit meinem ex Mann auch so gemacht.

Wir standen beide im Grundbuch und beide im kreditvertrag

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Ich meinte nicht, daß es formal nicht möglich ist. Ich meinte, daß sie das in keinem Fall tun sollte. Im Kredit drin stehen, aber die Haushälfte übertragen.

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Ich würde meine Rechtsschutzversicherung einschalten und den Anwalt kontaktieren, um solche Fragen aus fachlicher Sicht beantwortet zu bekommen.

Wenn ich die Rechtsgrundlage richtig verstehe, ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht. Also ihr beide. Mit Zugewinn hat das m.E. nichts mehr zu tun. Sein Haus ist zur Hälfte an dich übergegangen als du mit ins Grundbuch eingetragen wurdest. Ergo müsste er dir die Hälfte des Wertes des Hauses auszahlen.

Wenn man alles sauber haben will, müsste man einen Gutachter einschalten, der den Wert des Hauses ermittelt und die Hälfte würde dir dann zustehen.

Wenn du auf die Hälfte verzichtest und stattdessen lieber nur 30.000€ nimmst, macht das natürlich jeder mit. Ob man zusätzlich nachehelichen Unterhalt und Betreuungskosten der Kinder herausholen kann, kann dir nur dein Anwalt sagen.

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Hallo!

"Wenn ich die Rechtsgrundlage richtig verstehe, ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht. Also ihr beide. Mit Zugewinn hat das m.E. nichts mehr zu tun. Sein Haus ist zur Hälfte an dich übergegangen als du mit ins Grundbuch eingetragen wurdest. Ergo müsste er dir die Hälfte des Wertes des Hauses auszahlen."

Das stimmt so nicht. Bei einer Scheidung hat der Eintrag im Grundbuch nur darauf einen Auswirkung, wer darauf bestehen kann das Haus physikalisch zu behalten.
In der Tat ist der Zugewinn davon völlig unabhängig, da macht es gar keinen Unterschied wer im Grundbuch steht. Die Eintagung der Ehefrau in dieser Konstellation bedeutet nicht gleichzeitig eine Schenkung der halben Immobilie.

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Ok das verstehe ich nicht ganz. Weil die Eintragung der Ehefrau ja einen 2. Eigentümer bedeutet. Eigentum bedeutet, dass beiden diese Immobilie gehört und beide darüber entscheiden können etc. Wenn es zur Gütertrennung kommt, muss doch gemeinsames Eigentum auch geteilt werden. Ob es Möbel sind oder ein Haus?! Oder verstehe ich den Begriff "Eigentum" dann falsch?

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Ich denke dein Exmann will Druck auf dich ausüben.
Ist der Kredit schon abbezahlt? Das wäre eine wichtige Frage. Wenn du im Grundbuch drin stehst, dann ist die Hälfte des Hauses dein Eigentum. Damit hast du einen hohen Wert in der Hand, aber das ist ja auch mit Verantwortung verbunden. Also wenn Reparaturen, Instandhaltung, Grundsteuer ect. Musst du auch hälftig tragen. Wenn mal größere Reparaturen oder Erneuerungen (elektrik oder Heizung) anstehen, dann sind das gleich sehr sehr hohe Kosten. Daher Schlag deinem ex vor, dass der Hauswert geschätzt werden soll, er dich ausbezahlt und das Geld auf ein Konto NUR für die zwei Töchter kommt (kosten für Führerschein, eigenes Auto, Studium können davon bezahltwerden). Dann dann kann er dir nicht vorwerfen, es wäre unmoralisch, du würdest das geld nur verwalten in der zeit. (Es gibt Konten, da kann man das so oder ähnlich einrichten, dass z.B. Eltern kein Geld davon abheben können, sondern nur die Kinder ab dem 18ten Lebensjahr)
Lasst das klären, wenn man sich gemeinsam einen Anwalt nimmt, der die rechtlichen Dinge klärt, dann entsteht auch oft kein Rosenkrieg. Denn jeder Anwalt will natürlich für den eigenen Mandanten möglichst viel rausschlagen.

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Danke für Eure Antworten! Ich habe bereits eine Anwältin, ich arbeite selbst beim Rechtsanwalt, daher kenne ich mich rechtlich ganz gut aus.
Ich möchte das Haus auf jeden Fall nicht behalten. Er soll das Haus und den Kreditvertrag übernehmen. Die Frage ist nur, ob man es tatsächlich unmoralisch nennen kann, wenn ich verlange, dass er einen Betrag X, egal wie hoch der jetzt sein sollte, an mich zahlt, da es schließlich ursprünglich sein Elternhaus ist.
Das Geld möchte ich ehrlich gesagt schon selbst haben, es soll meine Altersvorsorge sein und eventuell möchte ich es ja wieder investieren.

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Ganz ehrlich? Dann versuch einen fairen Betrag rauszuhandeln. Es steht dir zu! Es ist nicht unmoralisch, er will dir wohl nur ein schlechtes Gewissen machen. Als er dir die Hälfte des Hauses überschrieben hat, fand er es ja wohl fair. Durch die Kinder wirst du einige Jahre nicht vollzeit arbeiten können, was weniger rentenpunkte mit sich bringt. Wenn Kinder krank sind, ist doch meistens die alleinerziehende Mutter diejenige, die sich beim AG kindkrank melden muss, du kannst deinen Alltag nicht wie der Mann frei planen und bist an die Kinder gebunden. Ect. Ect. Also lass dir nicht ein schlechtes Gewissen einreden.

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Wieviel von dem Kredit ist denn abbezahlt?
Hast du den Kredit alleine getilgt?
Oder habt ihr beide zur Tilgung beigetragen?
Wenn nicht hohe Schulden drauf sind, um wie viel Geld geht es denn was übrig bleibt?
Bzw welche Summe bleibt nach Abzug der Schulden, der potentiellen Anwalts und Gerichtskosten übrig?
Danach würde ich entscheiden ob ich mir das antue.

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Warum willst du 3 Jahre nachehelichen Unterhalt??

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Der Kreditvertrag läuft auf uns beide. Es ist bisher nur ein kleiner Teil getilgt, dieser durch uns beide. Seit meinem Auszug trägt er die Raten und sämtliche Nebenkosten für das Haus alleine. Finde ich auch okay, schließlich wollte er dass wir ausziehen.

Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, das Haus weiterhin gemeinsam zu bewohnen. Ich mit den Kindern in der oberen Wohnung, er unten. So war es ursprünglich gedacht. Als er merkte, dass es mir mit der Trennung ernst ist, sagte er, dass er so nicht leben könne.

Warum ich 3 Jahre nachehelichen Unterhalt möchte? Weil ich nicht möchte, dass er nach der Scheidung die Unterhaltszahlungen für mich einstellt und ich gezwungen bin, Vollzeit zu arbeiten. Meine Kinder sind 3 Jahre alt und müssen die Trennung, den Umzug und den Kindergartenwechsel verkraften. Wenn ich nach der Scheidung Vollzeit arbeiten muss, dann müssten sie erneut den Kindergarten wechseln, in eine Ganztageseinrichtung. Mal ganz abgesehen davon, dass es hier kaum Kindergartenplätze gibt, würden die höheren Betreuungskosten deutlich mehr ausmachen, als die 200 Euro Unterhalt, die ich benötige. Ich möchte eine weitere größere Veränderung vermeiden, zumindest bis sie in die Schule kommen.

Die 30.000 € hat er ganz am Anfang der Gespräche vorgeschlagen. Sein Onkel hat ziemlich viel Geld und könnte ihm die Summe zur Verfügung stellen, ich bin sicher, er müsste diese nicht mal zurück zahlen. Der Onkel ist bereits über 80 Jahre alt und mein Mann und seine Schwester und Cousins werden alles erben.
Das Thema Haus war für ihn das größte an der Trennung. Das hat er gleich als allererstes angesprochen. Am Ende meinte er, wenn ich irgendwas dafür verlange wäre es unmoralisch von mir. Ich will mit dem Haus nichts mehr zu tun haben. Er soll es behalten, aber nicht umsonst.

Den Hauswert vor der Sanierung zu schätzen, das wird wohl recht schwer und aufwändig. Auch um den jetzigen Hauswert zu schätzen benötige ich seine Mitarbeit. Ich bin ehrlich, ich habe einfach nicht die nervlichen und finanziellen Ressourcen, so ein Verfahren durchzustehen. Und ich will auch keinen Rosenkrieg.

Mein Gedanke war, dass er mir die 30.000 € für das Haus gibt. Eventuell lässt er sich auch noch hoch handeln. Zusätzlich den Unterhalt für mich, so dass ich nicht Vollzeit arbeiten muss und meine Kinder betreuen kann bis sie aus dem Gröbsten raus sind. Das ganze als notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung als vollstreckbarer Titel so dass ich im Zweifel meinen Unterhalt gesichert habe. Damit wären alle Scheidungsfolgesachen bereits im Voraus geklärt und wir können ohne Streit die Scheidung einreichen.

Der Gedanke, dass ich die nächsten Jahre nicht Vollzeit arbeiten kann, was sich negativ auf meine Rente auswirken wird muss bei dem Betrag fürs Haus berücksichtigt werden, danke für diesen Hinweis! Schließlich werden die Jahre nach der Scheidung nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt, trotzdem habe ich diesen Nachteil.

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Hey!

Ich finde seine Forderung unmoralisch.

Wäre ich an deiner Stelle, wäre ich auch ausgezogen, aber hätte auf 50% des abgezahlten Kredits, Trennungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder bestanden.

Nun würde ich an deiner Stelle zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Rechtlich steht dir die Hälfte des aktuellen Immobilienwerts zu, minus der noch offene Kreditbetrag. Wenn er den Kredit fortan alleine bedient.
Lass dich da mal beraten- damit würde ich ihm zumindest Druck machen, um dann in einer Verhandlung auf die Hälfte des abgezahlten Kredits + Unterhalt und Betreuung zu bestehen und aus dem Kredit rauszugehen.

Eigentlich kann er froh sein, dass du ihn nicht ausnimmst wie die Weihnachtsgans.

Liebe Grüße
Schoko

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Trennungsunterhalt und Unterhalt für die Kinder bezahlt er ja anstandslos.
Ich möchte eine Lösung, die für beide funktioniert. Was bringt es mir, wenn ich alle zwei Jahre mit ihm vor Gericht stehe.

Ich hab meine Arbeitszeit bis zum Limit erhöht, ich arbeite so viel ich kann um so wenig Geld wie möglich von ihm zu benötigen (ich spreche nur vom Unterhalt für mich, den Kindesunterhalt soll er in voller Höhe bezahlen).

Ich denke auch, dass ich ihm sehr entgegenkomme, mir ist aber das "gute" Verhältnis weiterhin auch sehr wichtig. Unsere Kinder sind noch so klein, wir müssen noch viele Jahre miteinander auskommen. Ich bin selbst ein Scheidungskind und hoffe, dass ich es genauso gut hinbekomme, wie meine Mutter.

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Bei uns war die Situation nicht ganz die Selbe. Wir haben das Haus damals gemeinsam gebaut und eben auch gemeinsam Geld reingesteckt. Zu Scheidung haben wir es dann so gelöst.

Wir haben eine Scheidungsfolgevereinbarunge gemacht in der war geregelt, dass ich auf das Haus verzichte. Der Anteil des Geldes, welches ich mit in das Haus gesteckt habe wurde zu gleichen Teilen auf meine Kinder verteilt. Auszahlbar zum 18. Geburtstag.

Diese Schuld meines Ex-Mannes gegenüber den Kindern habe wir als Grundschule auf das Haus eintragen lassen. Damit ist das Geld meiner Kinder sicher.
Meine Austragung aus dem Grundbuch war an die Bedingung geknüpft, dass ich aus dem Kredit raus bin. Das ging zum Glück problemlos, da mein EX-Mann für das Trennungsjahr nachweisen konnte das er die Raten allein gezahlt hat.

Durch diese Vereinbarung habe ich zwar auf einiges verzichtet, dennoch habe ich meinen Kindern (sie sind beim Papa geblieben) ihr zu Hause erhalten. Hätte er mich auszahlen müssen, dass wäre das Haus verkauft worden. Zudem haben meine Kinder jetzt genügend Rückladen um finanziell für ihre ersten Schritte in Erwachsenenleben abgesichert zu sein.

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Ich empfehle allen Paaren, die zu mir in die Mediation kommen und Immobilien- und Unterhaltsleistungen klären wollen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zunehmen. Für einen dauerhaften Frieden ist es wichtig, die Rechtssituation zu kennen. Dafür reicht auch ein Anwalt, dem ihr beide vertraut. Auf dieser Grundlage können dann die gegenseitigen Leistungen verhandelt werden.
Da Eure Kommunikation zur Zeit nur eingeschränkt über WhatsApp funktioniert, empfehle ich Euch eine Mediatorin oder einen Mediator gemeinsam auszusuchen, die/der den Verhandlungsprozess begleitet. Das ist schnell und kostengünstig und vor allem beziehungsschonend. Ein Mediator wird auch darauf achten, dass keine Beeinflussungen durch persönliche Wertungen erfolgen, z.B. was moralisch ist und was nicht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr in einer Mediation eine Vereinbarung hinbekommt, ist m.E. sehr hoch. Danach schaut der Anwalt noch einmal wegen der Rechtssicherheit drauf und formuliert Eure Vereinbarung juristisch korrekt. Dann noch zum Notar und ihr seid mit dem Gröbsten friedlich durch.

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Unmoralisch finde ich seine Gedanken, nicht deine.

Wir hatten ne ähnliche Ausgangslage und mittlerweile eine entsprechende Vereinbarung notariell aufsetzen lassen, die wir gemeinsam so weit quasi am Küchentisch vorbereitet haben.

Wir haben das Haus von einem Gutachter schätzen lassen und den Wertzuwachs seit Kauf mit einberechnet in die Summe, die mein Mann mir auszahlt. Ich habe die Hälfte der Kreditraten, die wir während des gemeinsamen Besitzes (beide im Grundbuch) plus den hälftigen Wertzuwachs bekommen UND mein Mann hat mir die Hälfte meiner Wohnungseinrichtung bezahlt, da ich nichts aus dem Haus mitgenommen habe.
Wichtig war auch zu klären, dass ich aus dem Kreditvertrag rauskomme.
Du hättest, hättest du nicht die Kreditraten mitgetilgt, mit der Summe Vermögen aufbauen können, das sonst das Haus gewesen wäre. Er will also, dass du ihm dein augebautes Vermögen schenkst? Bei dem piept es wohl...

Mir war Frieden auch total wichtig. Und ich finde immer noch, dass mein Mann besser dasteht als ich nach der Trennung (bewohnt alleine ein Haus in Toplage, hat den deutlich besseren Ausstattungsstandard).

Lasst euch gemeinsam anwaltlich beraten, falls ihr das hinbekommt, damit mal jemand mit Profession deinem Mann erklärt, wo er gedanklich falsch abgebogen ist.