Versorgungsausgleich - verzichten?

Gestern habe ich eine vorläufige Mitteilung über unseren Versorgungsausgleich bekommen. Bald ist unser Scheidungstermin. Meine Anwältin erreiche ich erst am Montag wieder, neugierig bin ich aber jetzt schon.

Folgende Situation:
Sie Beamti, keine Ansprüche in der Rentenversicherung
Errechneter Ausgleichsbetrag vom Landesamt für Finanzen 470 € bei einem korrespondierenden Kapitalwert von 104000 €.

Er Beamter, aus der Ehezeit minimale Ansprüche bei der Rentenversicherung von 0,16 Punkten.
Errechneter Ausgleichsbetrag vom Landesamt für Finanzen 500 € bei einem korrespondierenden Kapitalwert von 111000 €.

Ich habe es so verstanden dass wir im Pensionsalter nicht die volle Pension bekommen, sondern eine gekürzte Pension und dafür Ansprüche bei der Rentenversicherung haben und eine Rente bekommen.

Wir leben in Bayern und der Staat macht nur externe Teilungen.

Jetzt die Fragen:
Ist es sinnvoll diesen Ausgleich anzunehmen und dafür im Pensionsalter mit zwei Behörden zu tun zu haben?

Treten Pensions- und Rentenansprüche gleichzeitig ein?

Wäre es sinnvoller zu verzichten?

Braucht für einen Verzicht jeder einen Anwalt? Bisher hat die Frau die Anwältin und der Mann stimmt zu.

Gibt es irgendwelche Nachteile?

Schönes sonniges Wochenende

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Müsst ihr das bei der staatlichen Dt. Rentenversicherung machen oder dürft ihr auch über die Versorgungsausgleichskasse gehen?
Bei der derartigen Situation der Dt. Rentenversicherung würde ich es dringend vermeiden, mein Geld dorthinein zu schaufeln. Wieviel das später mal noch wert ist, ist unklar.
Ich musste allerdings im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine Rentenkasse benennen, die meine Gelder weiter verwaltet. Standardmäßig übernimmt das die Versorgungsausgleichskasse, jedoch hätte ich auch jede sonstige private Versicherung benennen können. Also nach meinen bisherigen Abrechnungen finde ich die Versorgungsausgleichskasse macht ihre Arbeit ganz gut. Mal abgesehen davon ist dort wirklich nur die einmalige Zahlung drin und wird eben bis zum Rentenalter verzinst. Es gibt einfach keine sonstigen Ansprüche aus diesem Geld wie es sie in der Dt. Rentenversicherung gibt - also keine Reha, ....

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Ich möchte verzichten.

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Hallo!

Wie bei zwei Beamten üblicherweise ein Ausgleich gemacht wird weiß ich zwar nicht, das spielt meines Erachtens nach auch keine Rolle.

Ein Ausgleich ist zunächst einmal die Privatentscheidung der beiden Parteien. Die Rolle des Gerichts besteht lediglich darin sicherzustellen, das durch den Verzicht nicht einer der beiden später auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

In eurem Fall sind die Ansprüche auf beiden Seiten praktisch gleich hoch, entsprechend wüsste ich nicht warum ein Gericht dem widersprechen sollte.

Ob ihr da einen oder zwei RA braucht sollte der aktuell beauftragte wissen ...

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Wir haben notariell verzichtet.