Bei Betrug keinen Unterhalt??? Bitte um Hilfe....

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich bräuchte mal eure Hilfe. Also, ich hatte eine ziemlich schlimme Ehe, aus der ein Sohn stammt. Mein Mann hat mich nur unterdrückt und ich durfte nichts. Einmal hat er mich zu Hause sogar eingesperrt. Ich wollte des öfteren eine Paartherapie machen, aber er fand es unnötig. So, dann habe ich einen Mann kennen gelernt und habe mich verliebt. Ich bin also fremdgegangen und daraus entstand etwas später unsere Tochter. Natürlich war das alles absolut daneben und es tut mir unendlich leid. Ich bin also nun schon fast 3 Jahre mit ihm zusammen. Die Scheidung läuft schon ewig. Jetzt habe ich ein Jahr auf Unterhalt verzichtet, weil wir eine Eigentumswohnung hatten und ich wollte, dass mein Mann sie behält. Er hat sie dann aber doch verkauft und ist mit seiner neuen Freundin zusammen gezogen. Danach konnte ich nicht mehr auf Unterhalt verzichten, da ich ja kaum über die Runden kam. Mein Mann hat seitdem ca. 180 Euro für mich bezahlt, allerdings sollte er laut Anwältin ca. 450 bezahlen. Jetzt haben wir nächsten Monat endlich einen Termin für die Scheidung, wo meine Anwältin auch eine Nachzahlung des restlichen Unterhalts verlangt. Jetzt kam mein Mann gestern und sagte mir, dass er eine Anwältin genommen hat und die gesagt hat, dass ich keinen Unterhalt bekomme und er auch nicht hätte bezahlen müssen, da ich fremdgegangen bin und mein Sohn schon 6 Jahre alt ist und ich arbeiten gehen könnte. Natürlich hat er Recht, aber ich habe ja auch noch eine kleine Tochter, die erst 19 Monate ist. Hat er Recht oder ist es erst nach dem Scheidungstermin so, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen muss??? Oder hätte er direkt gar keinen Unterhalt zahlen müssen wie er sagt??? Danke schon mal an euch...Vielleicht hat jemand Ahnung davon.

LG von Melody

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Hallo,

kannst du mit den Forderungen eigentlich noch in den Spiegel schauen? Dein Sohn ist 6, da kannst du locker arbeiten gehen. Aber jetzt hälst du deinem Ex vor, dass das Kind aus dem Betrug erst 19 Monate ist #schock Das Kind ist von einem anderen Mann! Der ist jetzt für deinen Unterhalt zuständig und niemand anderes. Würde mich sehr wundern, wenn du Unterhalt von deinem Ex bekommen würdest. Frag deinen neuen Partner nach Geld, wenn du nicht zurecht kommst, schließlich ist er dafür verantwortlich, dass du nicht arbeiten kannst.

lg

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Hallo Mauschen06,

erstmal möchte ich dir mal sagen, dass meine Ehe die Hölle war und du gar nicht weisst, was alles vorgefallen ist. Also, bitte hör' auf mit dieser Moralpredigt!!! Natürlich ist demnächst mein neuer Partner für mich zuständig. Allerdings wohnen wir nicht zusammen und er bezahlt für seine Noch-Ehefrau und den Sohn. Das heisst, er hat im Moment nur seinen Selbstbehalt. Er kann also im Moment nicht für mich bezahlen. Das wird aber demnächst vor Gericht geklärt. Denn seine Frau hat auch einen Sohn, der 6 Jahre ist und könnte auch Teilzeit arbeiten gehen. Und keine Angst, ich werde ab August auch wieder arbeiten gehen. Es geht einfach nur darum, ob mein Mann für mich zahlen muss oder nicht. Natürlich ist es richtig, wenn er nicht für mich zahlen müsste. Aber ich habe auch ein Jahr auf Unterhalt verzichtet.

Gruß von Melody

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Sag mal, schämst Du Dich nicht, Dir von Deinem Ex Unterhalt zahlen zu lassen unter den Umständen???

Gruß,

phoe-nix

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Hallo Melody,

Dein noch Ehemann versucht Dir einen Bären aufzubinden.
Es gibt die Schuldfrage nicht mehr.Und wenn er für Dich vielleicht keinen Unterhalt zahlen braucht,so aber zumindest für Euer gemeinsames Kind.
Aber ich bin auch der Meinung das Du wenn überhaupt nur Teilzeit arbeiten müßtest das würde aber ja auch nicht reichen und er müßte eh die Differenz zahlen.
Aber rufe Deine Anwältin an und die wird es Dir genau sagen können.
Jedenfalls ganz ohne zu Zahlen wird er sicher auch nach der Scheidung nicht davon kommen.
LG
Birgit
Viel Kraft für die Scheidung nächsten Monat....kannst ja mal berichten wenn Du magst!!!!!

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Moment mal, der gemeinsame Sohn ist 6 (!) Jahre alt - sie arbeitet wegen des jüngeren Kindes nicht, das einen anderen Vater hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ab Mutterschutz des jüngeren Kindes Dein Ehemann für Dich unterhaltspflichtig ist - da müßte doch der "aktuelle KV" dann zur Kass gebeten werden, zumindest nach gängiger Moral und meiner Vorstellung von Recht.

Gruß,

phoe-nix

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Hallo,

die Dame lebt seit über 3 Jahren mit einem neuen Partner zusammen und hat von diesem ein kleines Kind, weshalb sie auch nicht arbeiten kann. Damit ist der neue Mann für ihren Unterhalt zuständig, das hat nicht das geringste mit der Schuldfrage zu tun (die gibt es zu recht nicht mehr)!

Für das gemeinsame Kind muss der Ex zahlen, dass ist klar. Alles andere aber nicht, wobei ich mich schon schämen würde, da überhaupt drüber nachzudenken.

lg

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Hallo,

also, das Schuldprinzip gibt es schon ewig nicht mehr.Aber trotzdem muss dein Ex keinen Unterhalt für dich zahlen,da du ja in einer neuen Beziehung lebst und somit dein neuer Partner für dich aufkommen muss.
Ich weiß eh nicht, warum man von seinem Ex Unterhalt bekommen sollte.Man trennt sich und dann ist jeder für sich selbst verantwortlich (ich meine jetzt nur den Ehegattenunterhalt, Kindsunterhalt ist eine ganz andere Sache!!!).

Yvonne

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Warum gehst du denn nicht arbeiten???

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1. weil ich auf dem Dorf wohne
2. ich noch keinen Kiga-Platz für meine Tochter habe, bekomme erst im August evtl. einen
3. habe ich kein Auto
4. ist mein Sohn nur bis 12 im Kiga, ab Sommer evtl. Ganztagsschule, wenn es klappt
5. ansonsten keine Betreuung für meine Kinder habe

LG

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Guten Morgen,

also mich würdeals erstes mal interessieren wer als Vater in der Geburtsurkunde des außerehelich gezeugten Kindes steht.Vermutlich Dein Exmann.Ist die Vaterschaft bereits von seiner Seite aus angefochten worden?

So lange er als Vater in der Geburtsurkunde steht,selbst wenn die Vaterschaftsklage bereits besteht,ist er der juristische Vater und die Kindschaftsverhältnisse werden auch als solches betrachtet.D.h. er ist beiden Kindern unterhaltspflichtig und so lange Du nicht mit deinem Partner zusammenlebst auch Dir,da Du aufgrund des 19 Monate alten Kindes nicht arbeitsfähig bist.

Allerdings solltet ihr die Unterhaltsansprüche schnellstmöglich klären und zwar so,daß Dein Exmann dadurch nicht nur Nachteile hat.Evtl. Trennungsunterhalt gegen Kindesunterhalt aufrechnen.

Falls Du noch Fragen hast,meld Dich.Hab das Chaos gerade einigermaßen hinter mir.

Alles Gute

Nicole

P.S. Ich hoffe Du hast eine gute Anwältin.

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"Natürlich hat er Recht, aber ich habe ja auch noch eine kleine Tochter, die erst 19 Monate ist. "

Und somit ist der Vater dieser Tochter dir zu Unterhalt verpflichtet. Steht so im BGB (§ 1615 I) und ist außerdem doch sowas von logisch.

Oder würdest du im umgkehrten Fall für Deinen Mann Unterhalt zahlen wollen, wenn der wegen der Betreuung eines Kindes, das er mit einer anderen Frau hat, nicht arbeiten kann?! Wohl kaum.

Das hat auch nichtsdamit zu tun, dass es "Fremdgehen" war oder was dein Mann sich vorher geleistet hat, sondern schlicht mit "Wer zeugt, der zahlt".

Dein Nochmann hat das Kind, wegen dem du nicht arbeitest, nicht gezeugt, also muss er nicht für dich aufkommen, ganz klare Sache. Dein neuer Partner ist zuständig.

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Na Du bist ja süß.

Erst bescheißt Du ihn, kannst nicht arbeiten wegen einem Kind das er nicht gezeugt hat und dann soll er auch noch für Dich zahlen????

Du kannst wegen dem anderen Kind nicht arbeiten, heißt der Erzeuger Deiner jüngeren Tochter muß für Dich aufkommen. Dein Ex muß nur Kindesunterhalt für Euer gemeinsames Kind zahlen.

Gruß

Manavgat

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Hallo

Also das du wegen deine Tochter nicht arbeiten kannst, ist ja nicht das Problem von deinem Mann. Du hast ihn betrogen, hast ein Kind bekommen. Wieso soll er dein Leben finanzieren, wegen einem Kukuskind? Dein neuer Partner ist dafür zuständig, sonst keiner. Auch wenn dein Mann ein schlechter war, muss er dfür nicht büsen.
Und normalerweise hätte dir kein Unterhalt zugestanden, da du Ehebrcu begangen hast.
Sorry, meine Meinung


Bianca

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"Und normalerweise hätte dir kein Unterhalt zugestanden, da du Ehebrcu begangen hast. "


Das mag Deine Meinung sein, juristisch ist es aber Unfug.

Gruß,

phoe-nix

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Also richtig ist, dass dir, solange die Scheidung nocht nicht rechtskräftig ist, Trennungsunterhalt zustehen würde. Dieser Trennungsunterhalt kann von deinem Mann nicht ausgeschlossen werden, wenn du ihn forderst. Und der muss auch dann gezahlt werden, unabhängig ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, und unabhängig davon, wie alt diese Kinder sind.
ABER, du musst ihn natürlich schon einklagen bei Gericht. Da du selber auf den Trennungsunterhalt für dich verzichtet hast ist nix mehr mit "nachträglich fordern". Etwas anderes wäre es gewesen, wenn ein Trennungsunterhalt festgelegt worden wäre, und dein Ex diesen nicht bezahlt hätte. Aber du kannst eben nur ab dem Zeitpunkt nach fordern, ab dem du bei deinem Mann offiziell einen Anspruch auf Trennungsunterhalt geltend gemacht hast. Also seitdem er diese 180 Euro bezahlt.
Allerdings frage ich mich, wieso du erst jetzt damit ankommst, dass er ja viel zu wenig bezahlt hätte für dich, und das nicht schon gleich zu Anfang angefochten hast. Das könnte sich deutlich zu deinem Nachteil auswirken.

Wenn die Scheidung rechtskräftig ist, dann muss dein Mann dir in der Tat keinen Unterhalt mehr bezahlen, weil euer gemeinsames Kind älter als 3 Jahre ist. Den Unterhalt für das Kind kann er nicht ausschlagen, den muss er bezahlen.

Dass dein Freund für dich keinen Unterhalt zahlen kann ist die eine Sache. Für eure gemeinsame Tochter muss er auf jeden Fall zahlen. Du sagst, dass dein Freund für seine Noch-Frau und das gemeinsame Kind zahlt. Hier sollte er mal schleunigst seinen Anwalt einschalten, bzw. du deinen. Kindesunterhalt geht IMMER vor dem Unterhalt für die Mutter. Das heisst, da er mit dir mittlerweile ein gemeinsames Kind hat, hat euer Kind beim Unterhaltsanspruch Vorrang vor dem Unterhalt der Noch-Frau. Wenn dein Freund so wenig verdient, dann wird der Unterhaltsanspruch erst mal unter den beiden Kindern gleichwertig aufgeteilt. Da kann es dann eben auch passieren, dass die Noch-Frau keinen Unterhalt, oder weniger erhält, wenn er damit unter den Selbstbehalt fallen würde.
Du bist sogar im Namen deines Kindes verpflichtet, den Unterhaltsanspruch gegen deinen Freund geltend zu machen, wenn ihr nicht zusammen wohnt.