Elterngeld bei Übergangsgebührnissen Bw????

Hallo,

hat vllt. jemand Erfahrung, in welcher Höhe Elterngeld bezahlt wird bei gleichzeitigem Bezug von Übergangsgebührnissen der Bundeswehr (ehemalige weibliche Zeitsoldaten)?

Oder noch komplizierter, was wenn die Übergangsgebührnisse mitten im Elterngeld-Zeitraum enden?

LG Ute

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Übergangsgebühnisse zählen als Einkommen und müssen ja versteuert werden. Von daher dürftest du, solang du die bekommst nur den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen.

Wenn die Übergangsgebührnisse im Bezugszeitraum auslaufen müsstest du für die verbleibende Zeit dann normal die 67% deines durchschnittlichen Nettosoldes aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt bekommen.

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Hi,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe schon so viel verschiedene Versionen (auch von Behörden) gehört, dass ich ganz durcheinander bin. Die reichten von deiner Version bis gar kein Elterngeld während der Gebührnisse und 300 Euro danach.

Deine Antwort gibt mir wieder Mut, schauen wir mal wie die Elterngeldstelle entscheidet.

LG Ute

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Wobei das mit gar kein Elterngeld während der Übergangsgebührnisse gar nicht so abwegig ist. Im Prinzip hast du ja keine Einkommenseinbußen. Und Elterngeld soll ja die Einkommenseinbußen ausgleichen.

Da kann es schon sein, dass du tatsächlich, solang du Übergangsgebührnisse bekommst, kein Elterngeld kriegst.
Aber nach den Übergangsgebührnissen musst du ganz normal 67% von den Gebührnissen kriegen.

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