Kündigungsfrist in der Probezeit

Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen...

Also, mein Mann hat am 1.8.08 einen Job als LKW-Fahrer angenommen. Er und der Chef haben eine Probezeit von 6 Monaten ausgemacht.Nun ist die Frage wie lange ist nun die Kündigungsfrist?
Mein Mann würde gerne kündigen , weil der Chef nicht mehr bezaht (bezahlen kann???)#kratz
Ein neuer Job ist schon in Aussicht, aber dazu müßten wir halt erst mal wissen wie lange die Frist ist. Im Arbeitsvertrag steht nur : nach tariflicher Frist

Ich danke euch jetzt schon mal für eure lieben Antworten!!!#danke
LG Danny

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Hallo Danny,

in der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Ansonsten schau doch mal im Tarifvertrag nach was dort steht. Solltest Du ihn nicht zur Hand haben - muss der Chef Deines Mannes einen haben oder Du fragst Mr. Google.

LG Johanna

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Danke Johanna,

ich werd gleich mal etwas googeln und hoffe das ich was finde;-)

LG Danny

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Hallo Dani,

Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag. Durch einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag kann sie verlängert aber nicht verkürzt werden. Ist im Tarifvertrag eine kürzere Probezeit vorgesehen als im Arbeitsvertrag, so gilt der Tarifvertrag.

Du musst also wissen, nach welchem Tarifvertrag dein Mann bezahlt wird. Müsste ja im AV stehen bzw. ihr habt dann noch einen Anhang mitbekommen.

LG Karin

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Hallo Karin,

dank dir erst mal...
es ist leider kein Anhang mit bei und welcher Tarif das ist steht auch nicht#aerger

Dann müssen wir es halt versuchen, wenn ich jetzt nichts bei google finde

LG Danny

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Hallo,
die Kündigungsfrist in der Probezeit kann sehr wohl in einem Tarifvertrag unter 14 Tage verkürzt werden.
Nur durch einen Arbeitsvertrag kann sie nicht unter 14 Tage verkürzt werden.
In der Zeitarbeitsbranche gibt es Tarifverträge (die "christlichen") da gilt am Anfang 1 Tag Kündigungsfrist in der Probezeit.

Der Absatz 4 des §622 BGB http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht beinhaltet eine Öffnungsklausel für die tarifliche freie Festlegung einer Kündigungsfrist.
Es gibt da keine Einschränkung für das verkürzen bei Tarifverträgen.
Nur eine asynchrone Kündigungsfrist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Lasten des Arbeitnehmers ist unzulässig.

Gruß
Demy

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Die anderen haben Recht. 14 Tage sind gesetzlich vorgeschrieben, drunter geht nichts. Im Tarifvertrag kann allerdings zu Gunsten des AN etwas anderes geregelt sein.


Viel Glück #klee