Klage im Namen des Kindes - Kosten - Rechtsschutzversicherung?

Hallo, hoffe ich bin hier richtig.........
habe per Rechtsanwalt gegen den Erzeuger meines Kindes geklagt wegen Unterhaltszahlung.

Der Rechtsanwalt sagte "ich würde im Namen des Kindes" klagen und wieso bekomme ich da heute eine dicke Rechnung wegen entstandenen Kosten einer Zwangsvollstreckung und einem Antrag einer eidesstattlichen Versicherung??????

Trägt solche Kosten nicht auch evtl. eine Rechtsschutzversicherung?

Gruß.
Bianca

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Ich glaube nicht, dass eine Rechtsschutzversicherung Kosten aus dem Bereich Familienrecht uebernimmt.

Du wirst die Rechnung wahrscheinlich bekommen haben, da Du die rechtliche Stellvertreterin Deines Kindes bist.

Wieviel sollst Du denn zahlen?

Claudia

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Hallo,
115,-- Euro
Gruß.
Bianca

3

Hallo,
nochwas: ich habe zu Anfang der Klage eigentlich "Prozeßkostenbeihilfe" beantragt über den Rechtsanwalt. Davon steht in dem Brief auch nix.
Ich ruf Den erst mal morgen an.
Habe zudem herausgefunden, dass unsere Rechtsschutzversicherung so etwas übernommen hätte, wenn wir nicht eine Selbstbeteiligung von 150 Euro drinnen hätten:-[
Gruß.
Bianca

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Wiso klagst Du im Namen des Kindes?


Grüße Z.

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Meine RA Rechnung betrug 2.500 Euro und ich habe keinen Cent Unterhalt gesehen. Ich habe Rechnungen für eine Pfändung bekommen, für eine EV, für alles Mögliche.. Leider hatte ich keine Rechtsschutzversicherung, die Familienrecht einschloss..

Worüber genau regst du dich auf? Dass die Rechnung an dich geht und nicht an dein Kind? #gruebel

Dass ein RA nicht ehrenamtlich arbeitet, sollte jedem klar sein. Solche Dinge klärt man VORHER mit seiner Rechtsschutzversicherung.

Gruß Lena

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Ich habe mir jetzt mal alles durchgelesen..
Ganz ernsthaft..
WORÜBER REGST DU DICH EIGENTLICH AUF?!

Du hast bei deiner Rechtsschutzversicherung eine Eigenbeteiligung von 150 Euro. Die Rechnung vom Rechtsanwalt beträgt lediglich 150 Euro. Wo ist jetzt dein Problem?

Mein Anwalt hat 2.500 Euro genommen und ich hatte letztendlich nichts davon. Es war alles umsonst.

Lena

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s.o.

Hier geht es nur um die Kosten des Gerichtsvollziehers#aha.

Wieso hast Du keine PKH bekommen?

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Hallo,

das sind wahrscheinlich die Kosten des Gerichtsvollziehers, nicht die Kosten des Rechtsanwaltes. Möglicherweise sind die RA-Gebühren für den Vollstreckungsversuch auch drin enthalten, aber jedenfalls handelt es sich sicher nicht um die Rechnung bezüglich der Klage auf Unterhalt.

Wenn Du nicht sowieso eine höhere Selbstbeteiligung hättest, hättest Du das ja bei Deiner RSV einreichen können. Ansonsten gilt auch hier, dass derjenige, der die Leistung in Anspruch nimmt, zahlen muss. Du hast zwar einen Ausgleichsanspruch dem Kindsvater gegenüber, da sieht es aber ja wohl schlecht aus, wenn ihr schon bei einer EV angekommen seid.

LG