Elterngeld 300,-+Basisjob -wird nichts angerechnet???

Hallo Ihr Lieben!"!"!

So. Da mich die Frage wahnsinnig beschäftigt hat. Und ich auch niergendswo eine Antwort darauf fand. Habe ich heute mal bei der Elterngeldstelle angerufen und nachgefragt, wie es denn ist mit:

1. Muss man Elternzeit und Elterngeld zusammen nehmen oder kann ich Elternzeit auch später nehmen, da ich momentan im Erziehungsurlaub bin.

Die Antwort von der Guten Frau war. Das kann sie mir nicht sagen, das muss ich mit meinem vorherigen Arbeitgeber abklären. ob das geht.

2. Wenn ich nur den Mindestsatzt von 300,-€ bekomme bzw. den auf zwei Jahre splitte. Kann ich dazuverdienen auf 400,-€ Basis, das es nicht angerechnet wird.

Die Antwort war. Ja ich kann, dann bekomme ich die 300,- bzw 150,-€ +die 400,-€ vom Basisjob. Da wird nichts angerechnet.


Das ist doch super.
Kann das wirklich stimmen???
Habe ich das wirklich richtig verstanden???
Warum findet man solche informationen niergendwo, es steht nur überall das alles was man dazuverdient angerechnet wird.

Dann habe ich ja 700,- +75,- bzw. 450,- +75,- Geschwisterbonus. Damit kann ich leben.


Ich wäre sehr Dankbar, wenn jemand vielleicht noch einen Tipp hätte oder so.

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Das ist aber eigentlich allgemein bekannt, dass beim Sockelbetrag von 300 Euro nichts angerechnet wird.

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Upps. Das tut mir leid.

Aber irgendwie blicke ich dieses Mal gar nicht durch bei dem neuen Elterngeld. Normal bin ich nicht so.

Aber trotzdem Danke für die Bestätigung das ich das heute richtig verstanden habe.

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Du kannst auch mehr als 400 Euro hinzuverdienen, du darfst nur nicht über 30 Wochenstunden kommen.

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Wenn Du noch in einer Elternzeit für ein bereits geborenes Kind bist, läuft diese Zeit erst mal weiter. 7 Wochen vor deren Ablauf mußt Du bei Deinem AG die gewünschte Zeit für das kleinere Kind angeben. Einen Anspruch auf Elternzeit hast Du dann bist das jüngste Kind 3 wird. Da sich Zeit mit Deinem großen überschneidet, könntest Du mit Zustimmung des AG diese Zeit noch hintendranhängen - das meinte die Frau von der Elterngeldstelle.

Am besten bald mal mit dem AG besprechen. ich bin in dergleichen Situation.

Falls Du beim EG den Sockelbetrag von 300 Euro plus 75 Euro für das große Kind erhälst, wird Dir davon nix abgezogen. Kannst also auf 400 Euro-Basis arbeiten.

Nur wenn man mehr Geld als den Sockelbetrag bekommt, dann wird das verrechnet!

Die Auskünfte der EG-Stelle waren also alle korrekt!

Alles Gute!

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Ja, vielen Dank.

Die schreiben das alle nur so komliziert. Finde ich.

Also meinst Du ich sollte jetzt schon mit meinem Arbeitgeber darüber sprechen? Erziehungsurlaub von miener ersten Tochter endet im August 2009. Und ab da wollte ich dann die Elternzeit für mein zweites Kind nehmen 3 Jahre. Das zweite Kind kommt jetzt im März.

Ich habe niemanden für meine Kinder, deshalb brauche ich auch die Zeit. Und mein Mann hat Schichtarbeit. Nicht das es einer falsch versteht.

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Sprich mit Deinem AG. Ein Recht auf Elternzeit hast Du nur bis das jüngste Kind 3 wird. Also könnten Dir eventuell die sich überschneidenden Monate verfallen. Nur wenn der AG zustimmt, kanst Du die sich überschneidenden Monate nachher dranhängen........

Ich hab mir nach vielen Monaten nun endlich eine Zustimmung erkämpft.

Elternzeit meines Sohnes endet 30.3.2009 - unser zweites kommt Mitte April 2008. Ich darf nun nach Zustimmung diese 11 Monate plus x Tage nach dem 3.Geburtstag des 2.Kindes nehmen....