Arbeitszeugnis...

Ich habe da einen Auszug aus einem Arbeitszeugnis und wollte mal nachfragen, was Ihr dazu hält:

" ... Dabei erwiesen sich ihre beruflichen Qualifikationen und rasche Auffassungsgabe als besonders förderlich. F.N. fand sich sehr schnell in Ihrem jeweiligen Arbeitsbereich zurecht und erledigte die ihr gestellten Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

In der Leistungsbeurteilung waren auch unsere Auftraggeber mit F.N. stets zufrieden. Sie zeichnete sich durch gutes Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit aus. Durch ihr stets freundliches Wesen war sie überall eine gern gesehene Arbeitskollegin."

So was sagt ihr dazu?

Das ist ein kleiner Auszug aus meinem Zeugnis was ich heute erhalten habe, meint ihr ich kann es so stehenlassen oder soll ich es abändern lassen und wenn ja wie?

#danke schon mal für eure Hilfe.

LG
Mela

1

Das ist eine 2. Die Sätze sind O.K. so. Ich würde es nicht ändern lassen.

In meinem Betrieb gilt... Wer ne 1 hat wurde rausgelobt.... ;-)

Viel wichtiger als das, was Du da aus Deinem Zeugnis preisgegeben hast, ist der Schlusssatz in einem Zeugnis.... Denn der gehört immer dem Betrieb und den kann man auch nicht ändern lassen....

Was steht denn da als Schlusssatz?????? Der kann nämlich ein ganzes gutes Zeugnis verreißen....

LG Janette

2

Ich schreibe hier immer wieder - leider oft vergebens - das Zeugnisfragmente keine Beurteilung ermöglichen.

Stell es anonymisiert komplett ein, dann kann man was sagen.

Gruß

Manavgat

3

Danke :-)

Ich werde nachher mal das komplette Zeugnis niederschreiben, muss jetzt nur kurz raus und wenn ich nachher wieder da bin werde ich das komplette Zeugnis reinschreiben.

Danke nochmal und bis gleich ;-)


LG
Mela

4

So, da bin ich wieder.

Hier ist das komplette Zeugnis:

"Frau XX, geboren am XXX, war vom XXX bis XXX befristet in unserem Unternehmen als Teamassistentin Büro / Wirtschaft beschäftigt.

Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) stellen wir anderen Unternehmen die Arbeitsleistungen unserer Mitarbeiter zur Verfügung. Sie sind fest angestellt, sozial abgesichert und werden grundsätzlich überbetrieblich eingesetzt.
Dies erfordert eine ausgeprägte soziale und fachliche Anpassungsfähigkeit, persönliche Mobilitätsbereitschaft und führt durch häufig wechselnde Aufgaben in kurzer Zeit zu überdurchschnittlichen Berufserfahrungen.

Frau XXX wurde in mehreren Arbeitsbereichen unserer Auftraggeber mit verschiedenartigen Problemstellungen konfrontiert.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Sekretariatswesen und in der Sachbearbeitung. Ihr Aufgabengebiet lässt sich wie folgt beschreiben:
- Ablage
- Reisekostenabrechnungen
- Teamassistenz
- Büroorganisation
- Postbearbeitung
- Terminkoordination
- Reiseplanung
- Büromaterialbeschaffung
- Telefon / Cheftelefon
- Allgemeine Administration, unter anderem mit SAP
- Hardwarebestellung und Pflege im Inventar
- Pflege der Intranetseite
- Erfassung der Daten von ins Ausland versendeten Mitarbeitern
- Zeiterfassung und Zuordnung der Reisedaten zu den Projekten
- Kontrolle von Listen und Statistiken sowie Abgleich dieser mit der EDV
- Erfassung von Abmeldedaten

Dabei erwiesen sich ihre berufliche Qualifikation und rasche Auffassungsgabe stets als besonders förderlich.
Frau XXX fand sich sehr schnell in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich zurecht und erledigte die ihr gestellten Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

In der Leistungsbeurteilung waren auch unsere Auftraggeber mit Frau XXX stets zufrieden. Sie zeichnete sich durch gutes Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit aus. Durch ihr stets freundliches Wesen war sie überall eine gern gesehene Arbeitskollegin.

Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

#kratz was mir aufgefallen ist, das ihr immer klein geschrieben wurde und nicht groß Ihr.

Was sagt ihr denn zu dem Zeugnis?

Lg
Mela

5

Das ist eine 2.

Warum beschäftigen sie dich nicht weiter?

ihr

muss hier klein geschrieben werden. Es ist nämlich keine Anrede, sondern ein Possesivpronomen.

Gruß

Manavgat

6

Weil mein Vertrag ausgelaufen ist und ich schwanger bin. Hätte eigentlich ein Beschäftigungsverbot bekommen sollen aber die wollten mir daraufhin den Vertrag nicht mehr längern. Schade eigentlich. Mir hat die Arbeit sehr Spass gemacht.

#danke nochmal

Lg
Mela

7

Lass mich raten: Zeitarbeitsfirma mit "r" am Anfang, die heißt, wie ein niederländischer Bezirk?

Exakt diesen Passus habe ich aus einem Arbeitsverhältnis mit denen auch drinstehen und als ich "Zeugnis lesen" gelernt habe, hat die Dozentin dieses Zeugnis auch mal durchgesehen. Zusammen mit anderen Formulierungen war es eine eins bis zwei. Der Passus ist in Ordnung. Mich hatte das "gern gesehene Kollegin" ein bisschen gestört, denn man ist ja so misstrauisch was Zeugnisse angeht - kann ja sein, dass damit gemeint ist "man hat sie lieber von hinten gesehen". #gruebel Was ich mir aber nicht vorstellen konnte, denn ich hatte ein ausgesprochen gutes Verhältnis zu den Kollegen.

Wie gesagt, der Passus sagt genau das aus, was da steht: Verhalten prima, Wissen und Einsatzbereitschaft ebenso, alle waren es stets zufrieden.

LG
Ch.