Bitte, frage zu Unterhalt und Adoption. Wichtig!!!

:-[Guten Morgen alle zusammen,

#schock weiß nicht wirklich wie ich anfangen soll und bitte es zu entschuldigen, falls ich etwas durcheinander schreibe!!!

Der große Flo von meinem Mann aus erster Ehe ist vor einem halben Jahr zu uns gezogen und wir waren wirklich glücklich, denn mein Mann hat sich immer gewünscht das er vielleicht ihrgendwann zu uns zieht.Damit hat mein Mann die Unterhaltszahlung von 300 Euro natürlich eingestellt und es war auch für alle Beteiligten in Ordnung so. Als nun aber der große erfahren hat das bei uns noch ein Baby unterwegs ist, passte ihm das nicht.Er meinte er wollte schon den letzten Bruder nicht und er will diesen auch nicht.Er ist jetzt wieder zurück zu seiner Mutter gezogen und nun muß mein Mann ja wieder Unterhalt zahlen, was ja auch völlig normal ist.Jetzt ist es aber so das mein Mann wegen der Finanzkriese ( seit 4 Monaten) nur noch die hälfe verdient und wir gehofft haben, das er wärend der schlechten Zeit auch weniger Unterhalt zahlen muß.Unser Anwalt hat uns nun aber eröffnet das mein Mann die letzten Jahre bei seinem Verdienst wohl zu wenig Unterhalt gezahlt hat.Diese Summe ist halt vor vielen Jahren so festgelegt worden und die letzten Jahre nie verändert worden. Nun meinte der Anwalt das Stephan jetzt trotz des schlechten verdienstes mindestens 3 bis 400 Euro zahlen müßte und das ich als 2te Ehefrau und mein Sohn aus einer früheren Beziehung nur die Zweite Geige spielen.Erst mal zählt wohl nur der große Junge und unser kleiner gemeinsamer Sohn. Wie kann das bloß angehen :-[ das wir nicht zählen sollen.Wir wissen zu Zeit garnicht wie wir überhaupt unsere Kosten decken sollen und nun das.Er ist seit über 9 Jahren für meinen großen (11) der Vater und ernährt uns auch. Jetzt soll das alles nicht mehr zählen??? Jetzt sind wir am überlegen ob mein Mann ihn nicht Adoptiert.Er trägt ja schon seit vielen Jahren den Namen von meinem Mann und wir haben gedacht das er dadurch fast die gleichen rechte hätte wie die anderen Kinder.

Könnt ihr mir sagen was man für eine Adoption machen muß und ob es schwierig ist und lange dauert.

Zählen Mein erster Sohn und ich wirklich nicht weiter in der Unterhaltsfrage?

Es wäre wirklich lieb, wenn jemand etwas Ahnung hat und mir etwas darüber erzählen könnte.

GlG Nicole und Familie

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Guten Morgen Nicole,

ich versuch dir mal etwas zu helfen,

bei uns ist es ähnlich. mein Mann hat schon einen Sohn, der ist 11 Jahre alt und lebt bei seiner Mutter. Mein Mann verdient nicht viel und hatte ca 4 Monate Kurzarbeit...von Januar bis April.

Der Unterhalt wird ja nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet.. diese ist vor einiger Zeit erneuert worden, außerdem steigt der Unterhalt bei bestimmten Altersgrenzen.. ich glaub bei elf jahren.. weiß es aber nicht mehr so genau.. Da wurde der Unterhalt auch erhöht..

Unser Anwalt hat gesagt, das wir in der Kurzarbeitphase den Unterhalt einstellen oder kürzen könnten, dann das geld aber nachzahlen müssten, weil in dieser zeit das Amt einspringt.

ich zähl beim Unterhalt auch nciht, es zählt auch nciht, das wir ein Kind erwarten, das wird nix ändern am Unterhalt..

Aber wenn du dich bei eurem Anwalt nicht wohl fühlst, dann such dir einen anderen.. auch wenn ihr über Adoption nachdenkt..

Ein guter Anwalt ist echt Gold wert..

Meld dich ruhig wenn du noch Fragen hast

LG Bibi

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Hallo!

Aaalso... ich bin natürlich nicht vom Fach, schreibe aber einfach mal was mir so einfällt...#gruebel

Ich denke, du wirst bei den Berechnungen schon zählen, da ihr ja (nicht verheiratet, stimmts?!) in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt kann man dich ja nicht einfach wegdenken!
Dein ältester Sohn...#kratz hat der keinen Papa der Unterhalt zahlt??

Also, das Existenzminimum für einen Dreipersonenhaushalt liegt bei 1190€, die müsst ihr zur Verfügung haben für LM usw. Dann kommt ja noch Miete oben drauf.... Wenn ihr momentan weniger habt, kann Niemand was von euch verlangen!

Achja, da gibts doch diese Liste.... "Bonner"- Liste... oder so#kratz Musst du vielleicht mal googlen! Da steht drin, mit wieviel Einkommen man wieviel Unterhalt zahlen muss!

So... vielleicht konnte ich dir ein bißchen helfen... ich hoffe ich hab nicht nur Käse geschrieben...#schwitz

vlg Nadine

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Liebe Nicole

Mein Mann hat genau das gleiche Problem zumindest auch ich habe das problem.
Mein Mann zahlt für seine zwei Kinder aus der ersten beziehung Monatlich 154 Euro an die Exfreundin und das obwohl wir jetzt ALG 2 beziehen.
Unser Anwalt sagte auch das es egal ob er neue Kinder hat die ersten immer bevorzugt werden beim UH.

Es gibt allerdings eine Freigrenze die auf dem Konto sein muss weil er als Familie daher ihr verheiratet seit die ja erst durchbringen muss.
Er sollte einen Antrag auf neuberechnung des Unterhaltes stellen und dann eine auf das Gehalt ausgelegte neue Unterhaltszahlung machen.

Ausserdem sollte er sich noch mal alle Kontoauszüge vornehmen und schauen ob und wieviel Unterhalt tatsächlich an seine EX Frau entrichtet wurde und das auch noch mal prüfen lassen.

Natürlich sollte auch für die Zeit wo der Junge bei euch gewohnt hat und er den Untehalt einbehielt eine Einigung als Schriftstück mit unterschrift der Frau und ihm da sein ansonsten wird die nicht Zahlung auch noch angerechnet.


Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen.

LG Maria

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Doch wir sind verheiratet.Tut mir wirklich leid das ich so doof geschrieben habe.
LG Nicole

5

Hallo Nicole,

alsoo laut dem aktuellen Unterhaltsrecht ist es so, dass ALLE LEIBLICHEN Kinder gleichgestellt sind, denen gegenüber die Eltern nunmal unterhaltspflichtig sind.

Sprich bei Deinem Mann sind die Kinder der ersten Ehe VOR Dir und dem Deinem "fremden Kind" (denn das hat ja rechtlich einen anderen Kindsvater).

Warum sollten auch die bisher vorhandenen leiblichen Kinder schlechter gestellt seiin, wenn neue Kinder in die Welt gesetzt werden??

Es ehrt Euch sicher, dass Dein Mann für Dein Kind immer genauso mitsorgte wie für Dich... ABER: warum sollten deswegen die anderen Kinder leiden??

Rangfolge ist aktuell: Erst ALLE leiblichen Kinder, danach dann Ehepartner und die "mitgebrachten" Kinder.

Nicht falsch verstehen bitte... aber ich kann es nicht nachvollziehen, wenn die "Zweitpartner/innen" den "Erstkindern" da ans eingemachte wollen..

Für Dich würde dieses somit bedeuten, entweder für Dein Kind den Unterhalt vom KV beizutreiben, bald wieder zu arbeiten oder Ihr müsst Euere Kosten drücken, solltet Ihr mit dem Selbstbehalt ab Geburt des Babys nicht hinkommen. Den Unterhalt könnt Ihr gerichtlich neu prüfen lassen, da sich die Einkommenssituation geändert hat bzw bald ein Kind mehr da ist.
Die ersten drei Jahre ab Geburt des Babys bist Du zwar auch sozusagen unterhaltsberechtigt, aber die Kinder gehen m.W. vor.

Bezgl einer Adoption: Ist der rechtliche Vater Deines Kindes damit einverstanden? Denn für eine Adoption bräuchtet Ihr auf jeden Fall, soweit ich informiert bin, seine Zustimmung. Alles andere kann Euch am kompetentesten das Jugendamt sagen, welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen.

LG
Mone

6

Das ist schon richtig so, dass seine leiblichen Kinder selbstverständlich Vorrang vor Dir und Deinem Kind haben bzw. Dein Kind hat m. W. gar keinen Unterhaltsanspruch.

Dein Man kann sich natürlich nicht aussuchen, welche Kinder er versorgen mag und welche nicht...

Wenn das Geld nicht reicht für alle Kinder (ich frage mich immer wieder, warum man weitere Kinder in die Welt setzt, wenn klar ist, dass kein Geld dafür da ist), mußt Du Unterhalt vom Vater Deines Kindes einfordern oder selbst schnell wieder arbeiten, evtl. kommt auch ALGII oder Wohngeld in Frage.

Gruß,

W

7

Hallo!


Also...es ist immer so, dass erst die leiblichen Kinder zählen, dann deren Mütter.Wenn zuwenig Geld da ist, kann die Mutter durchaus leer ausgehen.

Da ihr verheitratet seid, hab ihr einen Selbstbehalt.
Da zählst du als Ehefrau dann sehr wohl mithinein.
Und ich meine auch dein Sohn.

Allerdings kann dein Ansprcuh herabgesetzt werden, da ihr in einem haushalt lebt und davona usgegangen wird, dass man da sparsamer leben kann, als alleine.

Wenn das geld deines Mannes nicht ausreicht, gibt es eine magelberechnung...


Für deinen ersten Sohn ist unterhaltstechnisch der Erzeuger zuständig.

Bei einer Adoption gilt dein Erstgeborener dann genausoviel wie die anderen Kinder.
Der Name an sich ändert erstmal garnichts.
Wenn der leibliche Vater einverstanden ist, kann das schnell gehen mit der Adopton.

Kurze Frage: hat denn die Mutter Unterhalt gezahlt, als der Große bei euch lebte?

ICH würde mir einen guten Anwalt suchen udn das mal berechnen lassen.
Meines Wissens wird er Unterhalt nach dem aktuellen einkommen berechnet.

Und was genau los ist, kann euch bene nur ein guter Anwalt sagen.

Kindergeld ist ürbigens mind. hälftig auf den unterhalt anrechnenbar.

lg
melanie

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Guten Morgen,

Nein die Mutter hat keinen Unterhalt gezahlt, denn ihr Neuer Ehemann verdient zwar sehr viel und sie auch nicht schlecht,aber sie Arbeitet wohl nur Schwarz.
LG Nicole

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Erst einmal sollte genau gelesen werde, natürlich soll der große sein Unterhalt bekommen,wir haben nur gedacht das wir wärend dieser schwierigen Zeit etwas weniger Zahlen müßten und zweitens war dieses Baby jetzt nicht geplant denn ich habe die Spirale genommen.Ein Bäby töten würde ich aber auch dann nicht ,wenn es etwas schwierig aus.Bei uns wird es ja hoffentlich bald wieder besser aussehen,jedenfalls scheint es inmoment so und ich finde es einfach ungerecht das wir Haus ,Auto usw aufgeben sollen und selber überhaupt nichts mehr haben dürfen.Wenn mein Mann 1500 Euro hat ist es meiner Meinung nach eine frechheit das er davon so viel abgeben soll.Das hat absolut nichts damit zu tun, das der große nichts haben soll, denn so ist es nicht.Es sollte nur gerechter aufgeteilt sein.

LG Nicole

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Nun, geht zum Anwalt (einem guten!), lasst bei Gericht den Unterhalt prüfen bis das Baby da ist und fertig.

Dann wird auch das aktuelle Einkommen berücksichtigt.

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Du findest es ungerecht, wegen EURER KINDER auf Luxus verzichten zu müssen?

Wer soll denn Deiner Meinung nach für die Kinder aufkommen, wenn nicht die Eltern?

Was ist den mit dem Vater Deines Kindes, warum fließt denn da kein Unterhalt?

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"das ich als 2te Ehefrau und mein Sohn aus einer früheren Beziehung nur die Zweite Geige spielen.Erst mal zählt wohl nur der große Junge und unser kleiner gemeinsamer Sohn. Wie kann das bloß angehen das wir nicht zählen sollen."

Wieso sollte dein Sohn (der ja nun mal nicht der leibliche/adoptierte Sohn deines jetzigen Mannes ist) bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?

Du müsstest m.W. berücksichtigt werden, bis das älteste gemeinsame Kind 3 ist...aber da fragt ihr sicherheitshalber noch mal einen Anwalt.

Adoption wäre grundsätzlich möglich, geht aber m.E. nur mit Zustimmung des leiblichen KV. Wie lange so ein Adoptionsverfahren dauert, entzieht sich meiner Kenntnis...