Wegeunfall?!

Hallo,

ich hatte gestern auf dem Weg von meiner Arbeitstätte einen Autounfall. Genau genommen wollte ich von unserem Parkplatz nach links auf die Straße einfahren.

Dabei habe ich, wie auch immer ein von Links kommendes Fahrzeug übersehen und es ist zum Zusammenstoß gekommen.

Die gerufene Polizei gab mir gemäß § 10 StVo die Schuld an dem Unfall. - Wobei ich definitiv geschaut habe, ob die Straße frei ist, sonst fahr ich ja nicht los.

Leider ist die Stelle echt schlecht einsehbar, man muß schon halb auf der Straße stehen, um zu sehen, ob von rechts jemand kommt.
In dem Moment wo ich dann nach recht geschaut habe, und die niemand kam, sah ich den Unfallgegner aus dem nahen Kreisverkehr rausfahren, naja, er hat noch gebremst, aber da war es schon zu spät....

Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte und der ADAC mein Auto abgeschleppt hat (leider hatte die Felge was abgekommen und lt. Polizei durfte ich nicht weiterfahren) bin ich zur Kontrolle ins Krankenhaus, weil ich in der 19. Woche schwanger bin.
Morgen muß ich wieder arbeiten und frage mich jetzt, ob ich diesen Unfall als Wegeunfall an die Berufsgenossenschaft melden muß.
Ich weiß, dass dies vor einigen Jahren bei einem Kollegen nicht erfolgt ist....

Handelt es sich hier überhaupt um einen Wegeunfall oder ist das nur der Fall, wenn man eben nicht die Schuld an dem Unfall hat?!

Danke und Gruß

Mel

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Hallo Mel,

alles was auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passiert, sollte gemeldet werden. Es ist ein Wegeunfall.

Egal ob Du nun Schuld hast oder nicht, melden würde ich es. Ich glaube nämlich, dass es abrechnungstechnisch schon anders gehandhabt wird.

LG
Caro

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Hallo Caro,

vielen Dank für Deine Antwort!

Nachdem ich hier gepostet hab, bin ich dann auf die Idee gekommen einfach mal bei meiner Krankenkasse nachzufragen. :-) Und ich kann Dir uneingeschränkt recht geben.
Ich werde den Unfal auf jeden Fall morgen gemeinsam mit meinem Chef melden, es macht nämlicht bei einem Wegeunfall keinen Unterschied wer Schuld hat.

Wünsche einen schönen Abend!

LG

Mel

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Und nicht vergessen, die Reparaturkosten kannst Du bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.

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Du musst gar nix machen, außer deinem Arbeitgeber Bescheid geben! Der vermerkt das üblicherweise in einem "Verbandsbuch". Da werden alle Unfälle eingetragen, die so im Unternehmen passieren. Eben weil es ja Spätfolgen geben kann und später keiner sagen kann: Warum kommen Sie jetzt erst? Das klingt aber alles komisch!"

Deiner BG brauchst du nichts anzeigen! Die bekommen den Durchgangsarztbericht von dem Arzt, wo du in Behandlung warst. Ich gehe davon aus, du wurdest bg-lich behandelt? Also ohne 10 EUR Praxisgebühr?

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Achso, wenn du sonst Probleme oder fragen hast, kannst mir gern per PN schreiben! ich bearbeite beruflich Arbeitsunfälle bei ner BG! :-p

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Hast Du das im KH erwähnt, dass es sich um einen Wegeunfall handelt? Dann bekommt man nämlich bessere Leistungen.

Ähm, ich würde es auf alle Fälle mit der KK und Deinem AG abchecken. Denn WENN jetzt z. B. noch naträglich was mit Dir passieren sollte oder der Schwangerschaft, was auf den Unfall zurück zu führen ist und Du z. B. krank geschrieben werden musst, dann bekommst Du nicht nur 6 Wochen Lohnfortzahlung und fällst dann ins Krankengeld, sondern Du bekommt die ganze Zeit über Dein volles Gehalt. Bis Du wieder genesen bist.

Es handelt sich um einen Wegeunfall, SOFERN Du den direkten Weg nach Hause genommen hast. Dieses ist ganz wichtig, da die BG selbst aus der Sache raus ist, wenn nur einmal ein kleiner Einkaufsstop auf dem Weg hin oder zurück zur Arbeit gemacht wurde.

Letztens habe ich erst ein Urteil gelesen, wo ein Autofahrer vom Weg von der Arbeit nach Hause in einer Parkbucht auf der Straße angehalten hat, um sich für 3 Minuten bei der Post Briefmarken rauszuholen. Der Laden lag direkt auf seiner Strecke. Als er aus der Parkbucht wieder rausfahren wollte, übersah er ein anderes Auto, was auf der Straße fuhr und es kam zu einem Zusammenstoß. Die BG war aus der Sache raus, da er den Unfall hätte verhindern können, wenn er für private Zwecke nicht angehalten hätte.

Also, auf alle Fälle melden, sonst verwirkst Du wertvolle Ansprüche für Folgeschäden! Die ich Dir natürlich nicht wünsche, aber man weiß ja nie....

Mit Deinem AG solltest Du mal klären, wer für die Einfahrt Eures Parkplatzes verantwortlich ist. Ob der Grundstücksteil privat ist, sprich dem Unternehmen gehört oder der Stadt. Sonst sollte man mal drüber nachdenken, ob man da so einen Spiegel anbringen kann, dem es dem Rausfahrenden ermöglicht, die Straße besser einzusehen.

Wenn's der Stadt gehört, muss man den Antrag mit Grund bei der Stadt stellen, ansonsten müsste in dem Fall der AG seine Taschen öffnen.

LG Janette

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und Du z. B. krank geschrieben werden musst, dann bekommst Du nicht nur 6 Wochen Lohnfortzahlung und fällst dann ins Krankengeld, sondern Du bekommt die ganze Zeit über Dein volles Gehalt. Bis Du wieder genesen bist. ------------------ FALSCH!

Nach 6 Wochen gibt es Verletztengeld! Das beträgt 80% des Einkommens!

Woher meinen eigentlich immer so viele Leute, dass es bis zum Ende der AU volles gehalt gibt???? #kratz

Letztens habe ich erst ein Urteil gelesen, wo ein Autofahrer vom Weg von der Arbeit nach Hause in einer Parkbucht auf der Straße angehalten hat, um sich für 3 Minuten bei der Post Briefmarken rauszuholen. Der Laden lag direkt auf seiner Strecke. Als er aus der Parkbucht wieder rausfahren wollte, übersah er ein anderes Auto, was auf der Straße fuhr und es kam zu einem Zusammenstoß. Die BG war aus der Sache raus, da er den Unfall hätte verhindern können, wenn er für private Zwecke nicht angehalten hätte. -------- Ja, der Mann hat seinen Weg wegen privater Tätigkeit unterbrochen! Hier besteht erst wieder UV-Schutz, wenn er seinen Weg auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit fortsetzt! Die Ablehnung hat nichts mit "hätte ja verhindert werden können" zu tun! Er befand sich einfach nicht bei versicherter Tätigkeit!

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"Hätte verhindert werden können", sind in dem Falle nicht meine gewählten Worte sondern stehen mit in der Begründung des Urteils vom Gericht!

Mit dem Verletztengeld hast Du sicherlich Recht. Ich war bis eben wirklich der Meinung, es gäbe 100 % #schein

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