Frage an die Elterngeldexperten hier

Halli hallo und FROHE OSTERN!!

Am Dienstag werde ich wohl bei der Elterngeldstelle anrufen müssen, aber vielleicht weiß es ja auch hier schonmal jemand!?

Mein Mann hat sich mit seinem Chef darauf geeinigt, dass er nach der Geburt 2 Wochen komplett zuhause bleibt, und die restlichen 6 Wochen Teilzeit arbeiten geht...d.h. 3 Tage die Woche, jeden DO + FR hat er frei.

WIE muss ich das auf diesem Elterngeldformular ausfüllen???
Oder muss ich ein extra Schreiben dazu machen, wo das so draufsteht?

Echt kompliziert, ich blicke nicht durch!!
Eigentlich wollte die Steuerberaterin des Chefs das machen, hat jetzt aber gesagt, sie weiß auch nicht wie!? #schwitz

Jemand ne Idee??

LG und danke
koerCi

1

Ihr tragt auf dem Elterngeldantrag ein, dass dein Mann den ersten und zweiten LM des Kindes als Elternzeit nimmt.

Ihr müsst dann für deinen Mann die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt einreichen. Anhand dieser Gehaltsabrechnungen wird dann das Elterngeld berechnet.

Der AG deines Mannes muss ja dieses Formular ausfüllen, in dem dann steht, ob und wie viel er während der Elternzeit arbeitet.

Ihr werdet dann bei der Elterngeldstelle die Gehaltsabrechnungen für die Monate, in denen er in Elternzeit war, nachreichen müssen. Die Elterngeldstelle wird dann ja sehen, wie viel Einkommen er in dieser Zeit hatte und das Elterngeld rückwirkend entsprechend kürzen. Ihr müsst dann wohl die Überzahlung zurück zahlen.

2

Danke für deine Antwort!!!

Und wenn wir beim Elterngeldantrag angeben, dass er die 2 Monate komplett Teilzeit arbeitet?

Müßte doch auch gehen!?

Dann bekommt er für die 2 Wochen, die er komplett frei macht, weniger Geld!?

Oder hab ich einen Denkfehler??? #gruebel

3

Es wird ja beim Elterngeld nicht wochenweise gerechnet, sondern nach Lebensmonaten des Kindes. Und im Prinzip geht er ja bereits im ersten Lebensmonat dann schon wieder Teilzeit arbeiten. Es wäre ja egal, ob er die ganzen 4 Wochen je 1 1/2 Tage pro Woche arbeitet, oder eben zwei Wochen komplett frei macht und dann je 3 Tage pro Woche arbeitet.

Unterm Strich zählt für die Elterngeldberechnung, dass er eben unter 30 Stunden pro Woche bleibt und wie viel er in diesen beiden Lebensmonaten verdient.

Da er im ersten Lebensmonat "nur" zwei Wochen arbeitet wird ihm vermutlich von seinem Elterngeld dann nicht ganz so viel gekürzt, wie dann im zweiten Lebensmonat.
Wenn es eben ganz blöd kommt, dann bekommt ihr vorher normal berechnetes Elterngeld und durch sein Einkommen in diesen beiden Lebensmonaten ist es dann so, dass er (je nachdem wie viel er verdient) auf den Sockelbetrag herunter fallen könnte und ihr eben das zu viel bezahlte Elterngeld zurück zahlen müsst.

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